Obliegenheiten des Gastes Musterklauseln

Obliegenheiten des Gastes. 8.1 Der Xxxx ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
Obliegenheiten des Gastes. 6.1 Der Xxxx ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb Mängel und Störungen der zu erbringenden Leistungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Obliegenheiten des Gastes. 6.1 Der Xxxx ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Ferienwohnung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen. Ein Rücktritt und/ oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der Vermieter nicht innerhalb einer ihm vom Xxxx gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist. Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/ oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen. Der Xxxx ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx ist verpflichtet, der Vermieterin Mängel der Ferienwohnung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen. Ein Rücktritt und/ oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit die Vermieterin nicht innerhalb einer ihm vom Xxxx gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist. Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes (nachfolgend BHB genannt) zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/ oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen. Der Xxxx ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nicht gestattet. Im gesamten Gebäude ist das Rauchen nicht gestattet.
Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb, nicht an den Kurbetrieb Kellenhusen zu richten. Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
Obliegenheiten des Gastes. 6.1 Der Xxxx ist verpflichtet, dem Hotel Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx hat auftretende Mängel unverzüglich dem Reiseveranstalter oder der VKR/Touristinfo Rosenheim oder deren in den Reiseunterlagen benannten Beauftragten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx oblie- gende Rüge unverschuldet unterbleibt. Der Xxxx hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise- leistungen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rück- reisedatum (Reiseenddatum) gegenüber dem Reiseveranstalter unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Adresse geltend zu machen. Eine schrift- liche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Gastes ent- fallen nur dann nicht, wenn die fristgemäße Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.
Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx ist verpflichtet dem Vermieter Mängel der Beherbergung oder sonstiger vertraglicher Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen. Die Mängelanzeige ist an den Vermieter und in Kopie an die TGD zu richten Die Unterkunft darf nur mit denen in der Vermittlungsbestätigung genannten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder eine angemessene Mehrvergütung begründen. Der Xxxx ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles Ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der TGD als Vertreter des Vermieters, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Haustieres gemachten Angaben gestattet.
Obliegenheiten des Gastes. 4.1 Der Xxxx ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.