Common use of Offenlegungsbeschränkungen Clause in Contracts

Offenlegungsbeschränkungen. (a) Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei in keiner Form weder einem Dritten, noch einer natürlichen Person, noch einer juristischen Person zur Verfügung zu stellen, außer den Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen oder Vertretern der empfangenden Partei, die diese vertraulichen Informationen kennen müssen. In diesem Fall stellt die empfangende Partei sicher, dass diese Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter der empfangenden Partei den Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die einen diesem Vertrag entsprechenden Schutz der vertraulichen Informationen gewährleisten. (b) Jegliche unzulässige Offenlegung oder Nutzung der vertraulichen Informationen durch Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Subunternehmer oder Vertreter der empfangenden Partei gilt als eine Verletzung dieses Vertrags durch die empfangende Partei. In diesem Fall haftet die empfangende Partei gegenüber der offenlegenden Partei im gleichen Umfang, als hätte die empfangende Partei die Verletzung selbst begangen.

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Samples: Master Service Agreement

Offenlegungsbeschränkungen. (a) Die empfangende Partei darf die keine der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei in keiner irgendeiner Form weder einem Dritten, noch einer natürlichen Person, noch einer oder juristischen Person Personen zur Verfügung zu stellen, außer den Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen oder Vertretern der empfangenden Partei, die diese solche vertraulichen Informationen kennen müssen. In diesem Fall stellt die empfangende Partei sicher, dass diese Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter der empfangenden Partei den Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die einen diesem Vertrag entsprechenden Schutz der vertraulichen Informationen gewährleisten.. DE_Transporeon_General_terms_and_conditions_V14.0 (b) Jegliche unzulässige Offenlegung oder Nutzung der vertraulichen Informationen durch Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Subunternehmer oder Vertreter der empfangenden Partei gilt als eine Verletzung dieses Vertrags durch die empfangende Partei. In diesem Fall haftet die empfangende Partei gegenüber der offenlegenden Partei im gleichen Umfang, als hätte die empfangende Partei die Verletzung selbst begangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Offenlegungsbeschränkungen. (a) Die empfangende Partei darf die keine der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei in keiner irgendeiner Form weder einem Dritten, noch einer natürlichen Person, noch einer oder juristischen Person Personen zur Verfügung zu stellen, außer den Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen oder Vertretern der empfangenden oder offenlegenden Partei, die diese solche vertraulichen Informationen kennen müssen. In diesem Fall stellt die empfangende Partei sicher, dass diese Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter der empfangenden Partei den Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die einen diesem Vertrag entsprechenden Schutz der vertraulichen Informationen gewährleisten. (b) Jegliche unzulässige Offenlegung oder Nutzung der vertraulichen Informationen durch Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Subunternehmer oder Vertreter der empfangenden Partei gilt als eine Verletzung dieses Vertrags durch die empfangende Partei. In diesem Fall haftet die empfangende Partei gegenüber der offenlegenden Partei im gleichen Umfang, als hätte die empfangende Partei die Verletzung selbst begangen.

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Samples: Plattformnutzungsvertrag

Offenlegungsbeschränkungen. DE_Transporeon_Platform_User_Agreement_GTC_V3.0 (a) Die empfangende Partei darf die keine der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei in keiner irgendeiner Form weder einem Dritten, noch einer natürlichen Person, noch einer oder juristischen Person Personen zur Verfügung zu stellen, außer den Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen oder Vertretern der empfangenden oder offenlegenden Partei, die diese solche vertraulichen Informationen kennen müssen. In diesem Fall stellt die empfangende Partei sicher, dass diese Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter der empfangenden Partei den Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die einen diesem Vertrag entsprechenden Schutz der vertraulichen Informationen gewährleisten. (b) Jegliche unzulässige Offenlegung oder Nutzung der vertraulichen Informationen durch Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Subunternehmer oder Vertreter der empfangenden Partei gilt als eine Verletzung dieses Vertrags durch die empfangende Partei. In diesem Fall haftet die empfangende Partei gegenüber der offenlegenden Partei im gleichen Umfang, als hätte die empfangende Partei die Verletzung selbst begangen.

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Samples: Plattformnutzungsvertrag