Offerten und Vertragsabschluss Musterklauseln

Offerten und Vertragsabschluss. 2.1. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn CS nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat (Auftragsbestätigung).
Offerten und Vertragsabschluss. 2.1. Ein Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn die schriftliche Offerte von CLIMAIR GmbH durch den Kunden schriftlich bestätigt wird oder eine schriftlich rechtsgültige Auftragsbestätigung von CLIMAIR GmbH vorliegt.
Offerten und Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Firma Argolite AG nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat.
Offerten und Vertragsabschluss. 2.1 Xxx XxxxxXXX erstellte Offerten haben eine Gültigkeit von 30 Tagen. Sie enthalten geistiges Eigentum von XxxxxXXX. Jegliche völlige oder teilweise Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Offerten und Vertragsabschluss. 2.1 Von Geocom erstellte Offerten haben eine Gültigkeit von 30 Tagen. Sie enthalten geistiges Eigentum von Geocom. Jegliche völlige oder teilweise Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Offerten und Vertragsabschluss. Verträge über einzelne Produkte und Lieferungen gelten als rechtsgültig abgeschlossen, sobald RAHN dem Käufer die entsprechende Auftragsbestätigung zugestellt hat, spätestens aber zum Zeitpunkt, an dem RAHN eine Bestellung des Käufers auftragskonform erfüllt. An allen Abbildungen, Kalkulationen, technischen Beschreibungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese Unterlagen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unab- hängig davon, ob wir diese als vertraulich oder rechtlich geschützt gekennzeichnet haben.
Offerten und Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Lieferant nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat (Auftragsbestätigung).
Offerten und Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag tritt mit beidseitiger Unterzeichnung durch die Parteien rückwirkend auf das Datum der schriftlichen Bestätigung der Bestellung in Kraft, vorausgesetzt, die erforderlichen behördlichen Bewilligungen sowie die vereinbarten Zahlungssicherheiten liegen vor.
Offerten und Vertragsabschluss. Offerten (Angebote) der Eco Alpin SA sind bis zur ausdrücklichen Auftragserteilung durch den Auftrag- geber unverbindlich. Die Offerte wird mit der Auftragsbestätigung bzw. bei Vertragsabschluss verbind- lich. Vertragsgegenstand sind die im Angebot-, ggf. der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag be- schriebenen Leistungen, Termine, Bemerkungen und Vorbehalte. Ein Vertrag zwischen der Eco Alpin SA und seinen Kunden gilt als abgeschlossen, wenn beide Vertragsparteien das Vertragsdokument (In- genieurvertrag, Planervertrag) unterzeichnet haben oder in Ermangelung eines solchen unterfertigten Vertragsdokuments das schriftliche Angebot der Eco Alpin SA ohne Änderungen durch den Auftragge- ber schriftlich angenommen und mittels einer Auftragsbestätigung bestätigt wurde, einschliesslich der vorliegenden AGB die einen integrierenden Bestandteil des Vertrags bilden.
Offerten und Vertragsabschluss. Offerten von PP sind während der darin angegebenen Dauer gültig. Verträge kommen mit der Annahme der Offerte durch den Geschäftspartner oder durch die Unterzeichnung eines Ver- tragsdokuments durch beide Parteien, spätestens jedoch mit dem Beginn der Leistungserbringung durch PP, zustande.