ORGANE DER EMITTENTIN Musterklauseln

ORGANE DER EMITTENTIN. 6.1 Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane Organe der Emittentin sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Die Aufgabenfelder der Organe sind im GmbH-Gesetz und in der Satzung geregelt.
ORGANE DER EMITTENTIN. Die Organe der Emittentin sind: • der Vorstand, • der Aufsichtsrat und • die Trägerversammlung Der Vorstand leitet die Emittentin in eigener Verantwortung und vertritt die Emittentin gerichtlich und außerge- richtlich. Die nachfolgende Tabelle führt die Mitglieder des Vorstands sowie die wesentlichen Mandate auf, die die Mitglieder außerhalb der Emittentin zurzeit ausüben: Xxxxxx X. Xxxxxx0) (Vorstandsvorsitz) Chief Executive Of- ficer (CEO) Deutsche Hypotheken- bank (Actien-Gesell- schaft)3)
ORGANE DER EMITTENTIN. Die gesetzlichen Organe der Emittentin sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptver- sammlung. Die Befugnisse dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung und in der Ge- schäftsordnung des Vorstands geregelt. Unterhalb der Vorstandsebene gibt es keine obere Managementebene. Der Vorstand führt die Geschäfte der Emittentin nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands. Der Vorstand vertritt die Emittentin nach außen. Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass innerhalb der Emittentin ein angemessenes Risikoma- nagement und ein angemessenes Risikokontrollsystem eingerichtet sind, damit den Fortbe- stand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Darüber hinaus ist der Vorstand verpflichtet, dem Aufsichtsrat regelmäßig über die geplante Geschäftsstrategie und andere grundlegende Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Inves- titions- und Personalplanung) Bericht zu erstatten. Der Vorstand ist verpflichtet, den Aufsichtsrat unverzüglich über Geschäfte oder Ereignisse zu unterrichten, die für die Gesellschaft von er- heblicher Bedeutung sein können. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und kann sie bei Vorliegen eines wichti- gen Grundes abberufen. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft und überwacht dessen Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat ist jedoch nicht zur Geschäftsfüh- rung berechtigt. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in Vorstand und Aufsichtsrat ist nicht zulässig. Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats obliegen Treue- und Sorgfaltspflichten gegenüber der Emittentin. Sowohl die Vorstands- als auch die Aufsichtsratsmitglieder müssen in dieser Hinsicht ein breites Spektrum von Interessen berücksichtigen, insbesondere jene der Emittentin, ihrer Aktionäre, ihrer Mitarbeiter und ihrer Gläubiger. Zusätzlich muss der Vorstand das Recht der Aktionäre auf Gleichbehandlung und gleichmäßige Information beachten. Sofern die Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haften alle Mitglieder des betreffenden Organs gegenüber der Gesellschaft gesamtschuldne- risch auf Schadensersatz. Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats besteht inso- weit ein inhaltlich und der Höhe nach begrenzter Versicherungsschutz hinsichtlich der persönli- chen Haftung für Schädigungen der Emittentin über eine Vermögenshaftpflichtversicherung (sogenannte directors’ and officers’ liability in...
ORGANE DER EMITTENTIN. 4.1 Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane
ORGANE DER EMITTENTIN. Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Kom- petenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung sowie in der Geschäftsordnung für den Vor- stand geregelt.
ORGANE DER EMITTENTIN. Die Organe der Emittentin sind: • der Vorstand, • der Aufsichtsrat und • die Trägerversammlung Der Vorstand leitet die Emittentin in eigener Verantwortung und vertritt die Emittentin gerichtlich und außerge- richtlich. Die nachfolgende Tabelle führt die Mitglieder des Vorstands sowie die wesentlichen Mandate auf, die die Mitglieder außerhalb der Emittentin zurzeit ausüben: Name Gesellschaft Wesentliche Mandate (außerhalb der Emittentin) Xxxx Xxxxxxxxxx (Vorstandsvorsitz) Chief Executive Officer (CEO) - - Xxxxxxxxx Xxxxx Xhief Risk Officer (CRO) Norddeutsche Landesbank Lu- xembourg S.A. Covered Bond Bank Aufsichtsrat (Mitglied) LBS Norddeutsche Landesbau- sparkasse Berlin-Hannover 1. Aufsichtsrat (Mitglied) 2. Personalausschuss (Verhin- derungsvertreter) Xxxxxxxxx Xxxxxx Xhief Clients Officer (CCO) und Chief Prod- ucts Officer (CPO) LBS Norddeutsche Landesbau- sparkasse Berlin/Hannover 1. Aufsichtsrat (Vorsitz) 2. Personalausschuss (Ver- hinderungsvertreter) ÖVB - Öffentliche Lebensversi- cherung Braunschweig 1. Aufsichtsrat (Vorsitz) 2. Beirat (Vorsitz) ÖVB - Öffentliche Sachversiche- rung Braunschweig 1. Aufsichtsrat (Vorsitz) 2. Beirat (Vorsitz) Xxxx Xxxxxx Xhief Financial Officer (CFO) and Chief Oper- ating Officer (COO) Caplantic GmbH Aufsichtsrat (stellv. Mitglied) Ingrid Spletter-Weiß Chief Clients Officer (CCO) and Chief Prod- ucts Officer (CPO) - - Die Mitglieder des Vorstands sind unter der Geschäftsanschrift der NORD/LB, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx zu erreichen.
ORGANE DER EMITTENTIN. Die Organe der Emittentin sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Kompe- tenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung sowie ggf. in Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat geregelt.
ORGANE DER EMITTENTIN. Die Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die Kompetenzen dieser Organe sind im GmbH-Gesetz sowie im Gesellschaftsvertrag geregelt.
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