Organe der Genossenschaft. 13 Organe der Genossenschaft
Organe der Genossenschaft. 20 Organe § 21 Vorstand § 22 Leitung und Vertretung der Genossenschaft § 23 Aufgaben und Pflichten des Vorstandes § 24
Organe der Genossenschaft. 20 Organe § 21 Vorstand § 22 Leitung und Vertretung der Genossenschaft § 23 Aufgaben und Pflichten des Vorstandes § 24 Aufsichtsrat § 25 Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates § 26 Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates § 27 Sitzungen des Aufsichtsrates § 28 Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat § 29 Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat § 30 Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern § 30a Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern § 31 Stimmrecht in der Mitgliederversammlung § 32 Mitgliederversammlung § 33 Einberufung der Mitgliederversammlung § 34 Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung § 35 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung § 36 Mehrheitserfordernisse § 37 Auskunftsrecht
Organe der Genossenschaft. 13 Organe der Genossenschaft § 14 Leitung der Genossenschaft § 15 Vertretung § 16 Aufgaben und Pflichten des Vorstands § 17 Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat § 18 Zusammensetzung und Dienstverhältnis § 19 Willensbildung § 20 Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats § 21 Organkredite § 22 Aufgaben und Pflichten § 23 Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat § 24 Zusammensetzung und Xxxx des Aufsichtsrats § 25 Konstituierung, Beschlussfassung
Organe der Genossenschaft. 20 Organe
Organe der Genossenschaft. 20 § 21 § 22 § 23 § 24
Organe der Genossenschaft. 20 Organe Die Genossenschaft hat als Organe den Vorstand, den Aufsichtsrat, die Vertreterversammlung. An die Stelle der Vertreterversammlung tritt die Mitgliederversammlung, wenn die Zahl der Mitglieder unter 1.501 sinkt. § 21 Vorstand
Organe der Genossenschaft. 20 - Organe - § 21 - Vorstand - § 22 - Leitung und Vertretung der Genossenschaft - § 23 - Aufgaben und Pflichten des Vorstandes - § 24 - Aufsichtsrat - § 25 - Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates - § 30 - Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern - § 31 - Stimmrecht in der Mitgliederversammlung - § 33 - Einberufung der Mitgliederversammlung - § 35 - Zuständigkeit der Mitgliederversammlung - § 36 - Mehrheitserfordernisse - § 37 - Auskunftsrecht -
Organe der Genossenschaft. 19 Organe § 20 Die Mitgliederversammlung § 21 Einberufung der Mitgliederversammlung § 22 Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung § 23 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung § 24 Mehrheitserfordernisse § 25 Auskunftsrecht § 26 Aufsichtsrat § 27 Aufgaben des Aufsichtsrates § 28 Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates § 29 Sitzungen des Aufsichtsrates § 30 Der Vorstand § 31 Aufgaben des Vorstandes § 32 Sorgfaltspflicht des Vorstandes § 33 Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat § 34 Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat
Organe der Genossenschaft. Die Genossenschaft hat als Organe den Vorstand, den Aufsichtsrat, die Mitgliederversammlung.