Common use of PaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden Clause in Contracts

PaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Soweit wir „Platform as a Service“ (kurz „PaaS“) erbringen, also eine Anwendung in unserem Rechenzentrum zur Nutzung durch den Kunden über das Internet zur Verfügung stellen, ist es die Obliegenheit des Kunden, sich selbst um die Aufteilung auf die eigentlichen Verarbeitungseinheiten zu kümmern. Im Unterschied zu XxxX hat der Kunde also keinen direkten Zugriff auf unsere Recheninstanzen. Er bringt ausschließlich seine Programmlogik in unsere Recheneinheit ein, die ihm gegenüber als Programmierschnittstelle auftritt.

Appears in 13 contracts

Samples: karst-it.de, inter-cdn.com, karst-it.de

PaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Soweit wir „Platform as a Service“ (kurz „PaaS“) erbringen, also eine Anwendung in unserem Rechenzentrum Re- chenzentrum zur Nutzung durch den Kunden über das Internet zur Verfügung stellen, ist es die Obliegenheit des Kunden, sich selbst um die Aufteilung auf die eigentlichen Verarbeitungseinheiten zu kümmern. Im Unterschied zu XxxX IaaS hat der Kunde also keinen direkten Zugriff auf unsere RecheninstanzenRe- cheninstanzen. Er bringt ausschließlich seine Programmlogik in unsere Recheneinheit ein, die ihm gegenüber als Programmierschnittstelle auftritt.

Appears in 2 contracts

Samples: wedoit.gmbh, www.wedoit.gmbh

PaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Soweit wir „Platform as a Service“ (kurz „PaaS“) erbringen, also eine Anwendung und/oder Daten in unserem Rechenzentrum zur Nutzung durch den Kunden über das Internet zur Verfügung stellen, ist es die Obliegenheit des Kunden, sich selbst um die Aufteilung auf die eigentlichen Verarbeitungseinheiten zu kümmern. Im Unterschied zu XxxX hat der Kunde also keinen direkten Zugriff auf unsere Recheninstanzen. Er bringt ausschließlich seine Programmlogik in unsere Recheneinheit ein, die ihm gegenüber als Programmierschnittstelle auftritt.

Appears in 1 contract

Samples: www.bmu-beratung.com

PaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Soweit wir „Platform as a Service“ (kurz „PaaS“) erbringen, also eine Anwendung in unserem Rechenzentrum zur Nutzung durch den Kunden über das Internet zur Verfügung stellen, ist es die Obliegenheit des Kunden, sich selbst um die Aufteilung auf die eigentlichen Verarbeitungseinheiten zu Verarbeitungseinheitenzu kümmern. Im Unterschied zu XxxX hat der Kunde also keinen direkten Zugriff auf unsere Recheninstanzen. Er bringt ausschließlich seine Programmlogik in unsere Recheneinheit ein, die ihm gegenüber als Programmierschnittstelle auftritt.

Appears in 1 contract

Samples: it-hoog.com

PaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 15.1. Soweit wir „Platform as a Service“ (kurz „PaaS“) erbringen, also eine Anwendung in unserem Rechenzentrum zur Nutzung durch den Kunden über das Internet zur Verfügung stellen, ist es die Obliegenheit des Kunden, sich selbst um die Aufteilung auf die eigentlichen Verarbeitungseinheiten zu kümmern. Im Unterschied zu XxxX hat der Kunde also keinen direkten Zugriff auf unsere Recheninstanzen. Er bringt ausschließlich seine Programmlogik in unsere Recheneinheit ein, die ihm gegenüber als Programmierschnittstelle auftritt.

Appears in 1 contract

Samples: www.its-johannsen.de

PaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Soweit 4.1.Soweit wir „Platform as a Service“ (kurz „PaaS“) erbringen, also eine Anwendung in unserem Rechenzentrum zur Nutzung durch den Kunden über das Internet zur Verfügung stellen, ist es die Obliegenheit des Kunden, sich selbst um die Aufteilung auf die eigentlichen Verarbeitungseinheiten zu kümmern. Im Unterschied zu XxxX hat der Kunde also keinen direkten Zugriff auf unsere Recheninstanzen. Er bringt ausschließlich seine Programmlogik in unsere Recheneinheit ein, die ihm gegenüber als Programmierschnittstelle auftritt.

Appears in 1 contract

Samples: datec24.ag

PaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 129. Soweit wir „Platform as a Service“ (kurz „PaaS“) erbringen, also eine Anwendung in unserem Rechenzentrum zur Nutzung durch den Kunden über das Internet zur Verfügung stellen, ist es die Obliegenheit des Kunden, sich selbst um die Aufteilung auf die eigentlichen Verarbeitungseinheiten zu kümmern. Im Unterschied zu XxxX hat der Kunde also keinen direkten Zugriff auf unsere Recheninstanzen. Er bringt ausschließlich seine Programmlogik in unsere Recheneinheit ein, die ihm gegenüber als Programmierschnittstelle auftritt.

Appears in 1 contract

Samples: buero-team.digital