Persönliches Eigentum Musterklauseln

Persönliches Eigentum. Deckung 1 An Bord sind Ihre persönlichen Wertgegenstände gedeckt bis zu einem Betrag, der 30% der Versicherungssumme (wie festgehalten auf dem Versicherungsschein) nicht übersteigt. Deckung besteht für die folgenden Verluste:
Persönliches Eigentum. Dinge des persönlichen Bedarfs sind von den Kindern / Eltern mitzubringen. Die Eltern verpflichten sich, bei Neuaufnahme ihres Kindes vollständige Regenkleidung mit Gummistiefeln, rutschfeste Socken bzw. Hausschuhe, leichte Turnbekleidung sowie einmal vollständige Wechselkleidung in der Einrichtung zu deponieren. Schmutzige Wä- sche der Kinder wird von den Eltern gewaschen und umgehend wieder ersetzt. 4.5.1 Sämtliche Kleidungsstücke sind mit dem Namenszeichen des Kindes zu versehen. 4.5.2 Im Interesse aller Kinder ist durch Eltern darauf zu achten, dass kein Spielzeug aus
Persönliches Eigentum. Gepäck, Kleider, Persönliche Gegenstände und andere Dinge, die Ihnen gehören und die Sie während Ihrer Reise bei sich tragen, nutzen oder transportieren oder die Sie während Ihrer Reise gekauft haben. Ski-Paket - Liftpass, Kosten für einen Skikurs und die Anmietung der Skiausrüstung, jeweils im Voraus bezahlt. Paar oder Set - Gegenstände, die Bestandteil Ihres Gepäcks sind und zusammengehören, weil sie gleichartig oder ergänzend sind oder zusammen genutzt werden. Naher Angehöriger – (Stief-)Eltern, (Stief-)Geschwister, (Ehe-)Partner oder Lebensgefährte (dies umfasst alle Paare, auch gleichgeschlechtliche, die in einer eheähnlichen Beziehung dauerhaft unter der gleichen Adresse zusammenleben), Kinder (einschließlich Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder), Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwägerin, Schwager, gesetzliche Betreuer, Mündel des Karteninhabers.
Persönliches Eigentum. Wir erstatten Ihnen einen Betrag bis zu der in der Leistungstabelle vorgesehenen Höchstgrenze für den Verlust von und/oder Unfallschäden an persönlichem Eigentum, das einer Beförderungsgesellschaft übergeben wurde und für das diese verantwortlich war, oder den Diebstahl von persönlichem Eigentum in einem Hotelzimmer oder einem Mietwagen. Unser Erstattungsbetrag entspricht dem aktuellen Ersatzbeschaffungs-, Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises oder Visums außerhalb Ihres Wohnsitzlandes, erstatten wir Ihnen höchstens den in der Leistungstabelle angegebenen Betrag für notwendige zusätzliche Reise- und Unterkunftskosten, die im Ausland anfallen, um an einen Ersatz für einen Reisepass, Personalausweis oder Visum zu gelangen. Die Kosten für die Ersatzdokumente sind nicht versichert.
Persönliches Eigentum. Dinge des persönlichen Bedarfs sind von den Kindern / Eltern mitzubringen, z.B. : Ein Paar Hausschuhe, Turnschuhe, Schwimmzeug usw. Genaueres wird mit den pädagogischen Fachkräften vereinbart.
Persönliches Eigentum. Bitte versehen Sie alle persönlichen Dinge Ihrer Kinder (Brotzeitdose, Gummistiefel, Matschhose usw.) mit Namen. Wir übernehmen keine Haftung für verlorengegangene oder beschädigte Sachen, wie Kleidung, mitgebrachte Spielsachen, Schmuck usw. Wir unterliegen der Schweigepflicht und geben somit keine Namen, Adressen, Telefonnummern usw. an Dritte heraus. Auch können wir keine Auskunft geben, welches Kind welche Krankheit hat.
Persönliches Eigentum. Gepäck, Kleider, Persönliche Gegenstände und andere Dinge, die Ihnen gehören und die Sie während Ihrer Reise bei sich tragen, nutzen oder transportieren oder die Sie während Ihrer Reise gekauft haben. Paar oder Set - Gegenstände, die Bestandteil Ihres Gepäcks sind und zusammengehören, weil sie gleichartig oder ergänzend sind oder zusammen genutzt werden. Naher Angehöriger –(Stief-)Eltern, (Stief-)Geschwister, (Ehe-)Partner oder Lebensgefährte (dies umfasst alle Paare, auch gleichgeschlechtliche, die in einer eheähnlichen Beziehung dauerhaft unter der gleichen Adresse zusammenleben), Kinder (einschließlich Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder), Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwägerin, Schwager, gesetzliche Betreuer, Mündel des Karteninhabers. Versicherungsnehmer – BGL BNP Paribas, 50 xxxxxx XX Xxxxxxx, L-2951 Luxemburg. SPB - SPB, eingetragen in das ORIAS unter der Nummer 07 002 642 (xxx.xxxxx.xx), ist der vom Versicherer mit der Verwaltung dieses Vertrages beauftragte Versicherungsmakler. SPB ist Ihr bevorzugter Ansprechpartner für alle Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag oder zu damit zusammenhängenden Ereignissen. Leistungstabelle – Die Tabelle, auf Seite 2 in der die Versicherungsleistungen aufgelistet sind.
Persönliches Eigentum. Wir erstatten Ihnen einen Betrag bis zu der in der Leistungstabelle vorgesehenen Höchstgrenze für den Verlust, den Diebstahl von und/oder Unfallschäden an persönlichem Eigentum, das einer Beförderungsgesellschaft übergeben wurde und für das diese verantwortlich war, oder den Diebstahl von persönlichem Eigentum in einem Hotelzimmer oder einem Mietwagen. Der zahlbare Betrag entspricht dem aktuellen Ersatzbeschaffungswert unter Abzug eines Betrages für die Abnutzung (oder wir entscheiden nach unserem Ermessen, das verlorene oder beschädigte persönliche Eigentum zu ersetzen, wiederherzustellen oder zu reparieren).

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  • Geistiges Eigentum Wir oder unsere Lizenzgeber besitzen und kontrollieren alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum auf der Website sowie die Daten, Informationen und sonstigen Ressourcen, die auf der Website angezeigt werden oder auf der Website zugänglich ist. 4.1 Alle Rechte vorbehalten Sofern bestimmte Inhalte nichts anderes vorschreiben, wird dir keine Lizenz oder ein anderes Recht unter Urheber-, Marken-, Patent- oder anderen Rechten an geistigem Eigentum gewährt. Dies bedeutet, dass du keine Ressourcen auf dieser Website verwendest, kopierst, reproduzierst, ausführst, anzeigst, verteilst, in ein elektronisches Medium einbettest, änderst, zurückentwickelst, dekompilierst, übergibst, herunterlädst, übertragst, monetarisierst, verkaufst, vermarktest oder kommerzialisierst in jeglicher Form, ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung, außer und nur insoweit, als dies in den Bestimmungen des zwingenden Rechts (wie dem Recht auf Zitat) anders festgelegt ist.

  • Eigentumsübergang Im Falle einer Entschädigung des mit uns zuvor vereinbarten Betrages (Taxe), des Neu- oder Marktwertes gehen die zerstörten, abhandengekommenen oder beschädigten Gegenstände in unser Eigentum über.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Rechte an geistigem Eigentum a) Vorbehaltlich der in diesen Bedingungen vorgesehenen Lizenzen behält jede Partei alle Urheberrechte und Nutzungsrechte daran, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und an Marken, und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums, über die sie vor Vertragsabschluss verfügen konnte. b) Der Kunde räumt Agilent eine nichtexklusive, weltweite, kostenlose Lizenz ein, urheberrechtlich geschützte Werke oder andere Rechte des geistigen Eigentums des Kunden, über die dieser vor Vertragsabschluss verfügen konnte und die Agilent benötigt, um seine Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, zu benutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen und zu übertragen. Insoweit Rechte des geistigen Eigentums, über die der Kunde vor Vertragsabschluss verfügen konnte, Bestandteil eines Produkts werden, räumt der Kunde Agilent eine nichtexklusive, weltweite, unwiderrufliche, kostenlose und übertragbare Lizenz ein, unter solchen Rechten herzustellen, herstellen zu lassen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen, einzuführen und unterzulizenzieren. c) Agilent wird Eigentümer aller Urheberrechte und der Nutzungsrechte daran, aller Patente, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Marken und anderer Rechte des geistigen Eigentums, die sich auf unter den vorliegenden Bedingungen an den Kunden gelieferte Produkte und Dienstleistungen beziehen.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Versicherung für fremde Rechnung Was gilt bei einer Versicherung für fremde Rechnung? (1) Rechte aus dem Vertrag

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Eigentum Das Mietobjekt samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschliesslich Eigentum des Vermieters. Wird das Mietobjekt vom Mieter auf Grundstücke oder in Räume verbracht, die Dritten gehören, so hat der Mieter diese Dritten unverzüglich über das Eigentum des Vermieters am Mietobjekt zu unterrichten. Bei Verschiebung des Mietobjektes von einem Bauobjekt zum anderen ist der Vermieter sofort schriftlich zu verständigen.