Pflichten der Mitglieder Musterklauseln

Pflichten der Mitglieder. 11.1. Das Mitglied ist verpflichtet, die Angaben in seinem Konto stets aktuell zu halten. Dies gilt insbesondere für die hinterlegte E-Mail-Adresse, da The Niche Traveller diese nutzt, um dem Mitglied vertragswesentliche Mitteilungen zu machen.
Pflichten der Mitglieder. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem Studio ohne Verzögerung mitzuteilen. Durch schuldhaftes Unterlassen entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds. Eventuell bestehende körperliche Gebrechen und gesundheitliche Einschränkungen, die die Fähigkeit zur Teilnahme am Yogaunterricht beeinträchtigen könnten, sind der/dem Yogalehrer*in vor der Stunde mitzuteilen, auch wenn diese für geringfügig erachtet werden.
Pflichten der Mitglieder. Das Mitglied muss bei Vertragsbeginn einen gültigen Personalausweis vorlegen. Das Mitglied ist verpflichtet, Anschrift- oder Kontoänderungen dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat das Mitglied MEGA SPORTS die daraus entstehenden Kosten (Aufwendungen für Einwohnermeldefragen, Bankrücklastkosten und Mahnungen, etc.) zu ersetzen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Pflichten der Mitglieder. Die Mitglieder sind zur Bezahlung des entsprechenden Mitgliedschaftsbeitrages ver- pflichtet. Dieser beträgt für Aktivmitglieder max. Fr. 150.- und für Passivmitglieder max. Fr. 75.-. Die jährliche Festlegung erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung. Bootsplatzmieter sowie andere Mitglieder, in deren Interesse Infrastruktur geschaffen oder unterhalten wird, haben überdies die von der Vereins- sammlung festgelegten Nutzungsgebühren zu entrichten und Darlehen zu gewähren. Vereinsmitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der Statuten, der aufgrund der Sta- tuten erlassenen Reglemente und der Hafenordnung.
Pflichten der Mitglieder. 8.1 Mitglieder bringen sich aktiv in den SSF-Aktivitäten ein und unterstützen den Aufbau der SSF zum Beispiel durch die Überlassung von Maschinen, Hard- und Software, Material, und/oder die Bereitstellung von Arbeitsleistung.
Pflichten der Mitglieder. 1. Das Mitglied ist im Rahmen einer Mitgliedschaft berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Werkzeuge, Maschinen und technische Peripherie nach Abstimmung mit KAOS an seinem Arbeitsplatz aufzustellen. Die Werkstatt ist in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu verlassen, angefallener Müll ist am Ende der Arbeiten beziehungsweise des Arbeitstages in die vorhandenen Container zu entsorgen.
Pflichten der Mitglieder. Die Mitglieder haben folgende Pflichten: ▪ Die Statuten und vereinsinternen Reglemente sowie die Vereinsversammlungs- und Vorstandsbeschlüsse zu befolgen. ▪ Sie verpflichten sich zur Bezahlung des Mitgliederbeitrages und sonstigen Beiträgen, ansonsten können sie, nach zweimaliger Mahnung, von der Vereinsversammlung aus- geschlossen werden. Vorstands- und Ehrenmitglieder haben keinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. ▪ Der Besuch der Vereinsversammlung ist für stimm- und wahlberechtigte Mitglieder ob- ligatorisch. ▪ Die Mitglieder sind verpflichtet, die Würde und das Ansehen des Vereins jederzeit zu wahren. ▪ Die Versicherung von Reitern und Pferden ist Sache der Mitglieder. Der Verein über- nimmt keine Haftung.
Pflichten der Mitglieder a) Mitglieder verpflichten sich, xxxxxxxxxxxxxx.xxxx nur für eigene Zwecke zu nutzen und Dritten keinen Zugriff auf xxxxxxxxxxxxxx.xxxx einzuräumen. Der Zugang zu xxxxxxxxxxxxxx.xxxx darf mit denselben Zugangsdaten zeitgleich nicht von mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen, genutzt werden.
Pflichten der Mitglieder. Die Pflichten der Mitglieder sind:

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.