Pflichten von DSD Musterklauseln

Pflichten von DSD. 2 Hauptpflichten (1) die Belieferung des Unternehmers mit DSD-Kunststoffen und (2) die Zahlung einer Vergütung. 3.1 DSD strebt an, dem Unternehmer innerhalb der Vertragslaufzeit die vereinbarte Menge DSD- Kunststoffe („Liefermenge") frei Werk ratierlich anzuliefern, sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen Unternehmer und DSD vorliegt. Von der Liefermenge wird die Lieferung von 80 % vorbehaltlich der Regelungen in diesen Vertragsbedingungen, die zu einer Änderung der Liefermenge führen können, fest vereinbart. Die restliche Menge von 20 % ist von DSD anzuliefern, soweit nicht sachliche, objektiv nachvollziehbare und von DSD nicht zu beeinflussende Umstände dem entgegenstehen. Dies ist insbesondere bei unterjährigen, nicht zu kalkulierenden Reduzierungen der zur Verfügung stehenden Mengen der Fall. Im Einzelfall kann eine „Spotlieferung“ als bestimmte Menge - verteilt auf eine oder mehrere Dispositionen nach Maßgabe eines Spotvertrages - vereinbart sein. 3.2 Eine Pflicht zur Anlieferung besteht nicht, bevor DSD das Zertifikat gemäß § 7.1 vorliegt. 3.3 Die Produktspezifikationen für die zu liefernden DSD-Kunststoffe („Liefergegenstand") er- geben sich aus der Anlage zum Vertrag. Änderungen der Produktspezifikationen werden von den Vertragsparteien gesondert vereinbart. Der Unternehmer ist verpflichtet, Ände- rungsvorschlägen von DSD zuzustimmen, soweit er nicht darlegt, dass ihm dies aus objektiven Gründen unzumutbar ist. 4.1 DSD vereinbart mit dem Unternehmer auf der Grundlage der vereinbarten Liefermenge spätestens zum 15. eines jeden Monats für den nachfolgenden Monat einen Lieferplan, der die im Folgemonat an den Unternehmer zu liefernde Menge DSD-Kunststoffe bestimmt. DSD führt auf der Grundlage dieses Lieferplans ihre Dispositionen aus. DSD disponiert die von den Sortierern oder Veredlern als bereitgestellt gemeldeten DSD-Kunststoffe mit einem Frachtformular gemäß Muster Anlage 1 dem Unternehmer zu. Das Frachtformular enthält eine Ergänzungs-/Auftragsnummer, die vom Unternehmer auf sämtlichen Nachweisen und den dazugehörenden Rechnungen anzugeben ist, und benennt den Frachtführer/Spediteur, den DSD mit dem Transport beauftragt hat. 4.2 Kommt es zu keiner Einigung über den Lieferplan, ist DSD verpflichtet, dem Unternehmer die Liefermenge monatlich ratierlich so anzuliefern, dass am Jahresende die gesamte Liefermenge geliefert ist. 4.3 DSD ist nicht verpflichtet, den Unternehmer an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen zu beliefern. Die Anlieferung...

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  • Pflichten des Kunden 6.1 Der Kunde darf Hotspot nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Be- stimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Netz des Anbieters und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen. 6.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spam-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 6.3 Der Kunde darf über Hotspot keine urheberrechtsverletzende Datenkommunikation vornehmen, z. B. durch Nutzung von Filesharing-Diensten. 6.4 Der Kunde darf das angemeldete Endgerät nicht als Modem nutzen und auf diese Weise weiteren Endgeräten über Hotspot die Nutzung des Internets ermöglichen (Tethering). 6.5 Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter oder sonstigen Dritten für jede Nutzung von Hotspot verantwortlich, die von Dritten aufgrund der Weitergabe seines beim Hotspot angemeldeten Endgerätes erfolgt. 6.6 Der Kunde hat es zu unterlassen, sich unberechtigt Zugriff auf die Datenkommunikation Dritter über Hotspot zu verschaffen, insbesondere hat er es zu unterlassen, von der Kommunikation Dritter Kenntnis zu nehmen oder sie zu speichern oder zu manipulieren. 6.7 Wenn der Kunde die ihm obliegenden Pflichten erheblich und anhaltend verletzt, so ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zu Hotspot umgehend zu sperren. 6.8 Der Kunde ist für die Inhalte, welche er über Hotspot übermittelt, nutzt oder in sonstiger Weise verbreitet, gegenüber dem Anbieter und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Anbieter. 6.9 Der Kunde hat den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung von Hotspot und hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit der Billigung des Kunden erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Hotspot durch den Kunden verbunden sind.

  • Ihre Pflichten a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Deckung aufweist. b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- nen Zahlungsaufforderung erfolgt. c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Beitragseinzug Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug widerrufen, so können wir den Vertrag zum En- de des laufenden Versicherungsmonats außerordentlich kündigen.

  • Mitwirkungspflichten des Kunden 2.2.1 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet- Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von NCS oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von NCS abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt NCS von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei. 2.2.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen NCS auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist NCS berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. NCS wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von NCS oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von NCS abgelegter Daten, so kann NCS diese Programme, Skripte etc. Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. NCS wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 2.2.3 Der Kunde ist nicht berechtigt den bereitgestellten Server zum Aufbau, Erweitern oder Bereitstellen von Anonymisierungs-Diensten zu nutzen. 2.2.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom NCS ein neues Passwort zugeteilt. NCS ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben. 2.2.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt NCS das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

  • Pflichten des Mieters 1. Der Mieter muss alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Mietgegenstands sowie etwaiger Ersatzfahrzeuge insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung, des Güterkraftverkehrsgesetzes und der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn erfüllen. 2. Bei der Benutzung von mautpflichtigen Straßen hat der Mieter für die vollständige und rechtzeitige Entrichtung der anfallenden Straßennutzungsgebühren zu sorgen. Der Mieter stellt den Vermieter in voller Höhe von diesen Straßennutzungsgebühren frei. Alternativ kann der Vermieter beim Mieter in voller Höhe Rückgriff nehmen. Für die Bearbeitung von nicht entrichteten Mautgebühren fällt bei dem Vermieter ein Verwaltungsaufwand an, für den der Mieter 10 Euro für jeden Fall als Aufwandspauschale zu zahlen hat. Der Mieter ist jedoch berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder nur ein niedrigerer Schaden entstanden ist. 3. Der Mieter wird dafür sorgen, dass der Mietgegenstand nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers behandelt wird. Der Mietgegenstand ist vom Mieter wie sein Eigentum zu behandeln, was eine regelmäßige Reinigung innen sowie außen mit sich zieht. Der Mietgegenstand ist im Rahmen des vertraglichen Verwendungszweckes schonend zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Insbesondere sind die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten. Der Mieter stellt sicher, dass der Mietgegenstand nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird. 4. Der Mieter muss die laufenden Kontroll- und Wartungsmaßnahmen gemäß Betriebsanleitung, wie Prüfen und Ergänzen von Motoröl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutz, Fließfett, Scheibenreiniger und Reifendruck durchführen. 5. Den Kraftstoff stellt der Mieter. Der Mietgegenstand wird mit mindestens ¼ voller Tankfüllung übergeben und ist mindestens ¼ voll wieder zurückzugeben. Für AdBlue® Tanks gilt diese Regelung analog. Es erfolgt keine Gutschrift für eine Übertankung. Abweichend hiervon wird die V-Klasse mit vollem Tank übergeben und ist mit vollem Tank (1/1) zurückzugeben. Ist der Mietgegenstand bei Rückgabe nicht ordnungsgemäß betankt, so wird der Vermieter die Fehlmenge ausgleichen und dem Mieter die Kosten für die Betankung zum tagesgültigen Kraftstoff- bzw. AdBlue® Preis, zuzüglich einer Servicegebühr von 20 Euro in Rechnung stellen. 6. Der Mieter wird den Mietgegenstand dem Vermieter so rechtzeitig zur Durchführung der Arbeiten gemäß Abschnitt X. Xxxxxx 1 und 2 zur Verfügung stellen bzw. den Mietgegenstand in die vom Vermieter benannte Werkstatt bringen, dass die erforderlichen Wartungen und Verschleißreparaturen gemäß dem vom Vermieter festgelegten Betreuungskonzept sowie die Untersuchungen und Prüfungen des Mietgegenstands aufgrund gesetzlicher Vorschriften ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

  • Pflichten des Nutzers 3.1 Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen können durch die Nutzer nicht auf Dritte übertragen werden. 3.2 Die Login-Daten (Benutzername und Passwort), die für den Benutzerzugang erforderlich sind, sind vom Nutzer geheim zu halten und unter Verschluss aufzubewahren. Der Nutzer ist verpflichtet, jeden unbe- fugten oder missbräuchlichen Zugriff auf seinen Benutzerzugang sowie sonstige Sicherheitsverstöße (z.B. Hackerangriffe, etc.) unverzüglich nach Bekanntwerden an den Betreiber zu melden. Der Nutzer wird den Betreiber ebenfalls unverzüglich informieren, sofern derartige Verdachtsmomente für ihn bestehen. 3.3 Der Nutzer ist für die Schaffung der technischen Voraussetzungen zur uneingeschränkten Nutzung des DoRIS Portals verantwortlich. Zu den technischen Voraussetzungen zählen insbesondere das Vorliegen eines aktuellen Betriebssystems, eines unterbrechungsfreien Internetzugangs und die Installation eines aktuellen Internet-Browsers (samt entsprechendem Verschlüsselungsprotokoll). Die dafür anfallenden Kos- ten trägt der Nutzer. 3.4 Der Nutzer erklärt sich bereit, auf Anfrage des Betreibers unentgeltlich mündlich und schriftlich re- levante Informationen über den Verlauf der Nutzung zu erteilen. 3.5 Der Nutzer wird ersucht Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Löschungen, Änderungen, Fehlübertragungen oder Speicherausfälle im Zusammenhang mit dem DoRIS Portal sowie sonstige Mängel und Probleme (im Folgenden „Störungen“) unverzüglich dem Betreiber mitzuteilen und, soweit erforderlich, angemessen bei der Behebung mitzuwirken. Der Betreiber ist bemüht, gemeldete Störungen so schnell wie möglich zu beheben, gewährleistet jedoch keine konkrete Reaktions- oder Behebungszeiten im Zusammen- hang mit Störungen. 3.6 Das DoRIS Portal ist nicht dafür bestimmt, Daten dauerhaft zu speichern. Es liegt in der Verantwor- tung des Nutzers, die im Zusammenhang mit dem DoRIS Portal verwendeten Daten und Dokumente außer- halb des DoRIS Portals im Einklang mit den Anforderungen des Nutzers und gegebenenfalls anwendbaren Aufbewahrungspflichten, zu speichern. 3.7 Der Nutzer ist dafür verantwortlich die rechtlichen Voraussetzungen für seine Nutzung des DoRIS Portals zu schaffen und alle anwendbaren Rechtsvorschriften (insbesondere datenschutz- und arbeitsrecht- liche Bestimmungen) einzuhalten.

  • Pflichten 7.1 Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietobjekt ent- oder unentgeltlich unterzuvermieten, einschließlich Carsharing, oder zu verleihen oder Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Das Mietobjekt darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer, den beim Mieter ange- stellten Berufstätigen in dessen Auftrag sowie von Familien- angehörigen bzw. Lebenspartner des Nutzers gelenkt werden. 7.2 Zudem verpflichtet sich der Mieter: 7.3 Betriebs- und Nebenkosten, die im Zusammenhang mit dem Mietobjekt oder seiner Nutzung anfallen, gehen zu Lasten des Mieters und sind von diesem zu zahlen. Zu Lasten des Mieters gehen insbesondere die Kosten für Treibstoffe, Stromkosten, AdBlue, Öle, Wasser, Frostschutz, Betriebsstoffe, Mietob- jektwäsche, Flüssigkeit für die Scheibenwaschanlage und Schmierstoffe. Die vorgenannten Betriebsstoffe müssen recht- zeitig und ausreichend, gemäß Herstellervorgaben, verwendet werden. Verwendungen, auch wenn sie notwendig sind, sind vom Mieter zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, fällige Termi- ne für die Haupt- und Abgasuntersuchung zu veranlassen und wahrzunehmen. 7.4 Gleiches gilt auch für die Einhaltung von berufsgenossen- schaftlichen Auflagen. Reparaturen, Schäden und Ordnungs- widrigkeiten, die durch Verstoß gegen vor- und/oder nachste- hende Verpflichtungen rühren, gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters. 7.5 Der Mieter stellt den Vermieter vor allen Ansprüchen Dritter aus der Nutzung und dem Betrieb des Mietobjekts frei, insbe- sondere von Bußgeldern, bei Nichteinhaltung der vom Gesetz- geber vorgegebenen situativen Winterreifenpflicht. 7.6 Sofern eine der im Fahrzeug befindlichen Tankkarten zur Be- zahlung von Betriebsstoffen (wie z. B. Fahrstrom, Kraftstoff etc.), anderen Artikeln oder Dienstleistungen benutzt wird, ohne dass diese Serviceleistung vertraglich vereinbart wurde, trägt der Mieter die entstandenen Kosten. Dies umfasst auch die Kostenpauschale für die Benutzung der Tankkarte. Die Höhe der Kostenpauschale ist der jeweils aktuellen Version des „Beiblatt Kostenpauschalen“ zu entnehmen. Unter Ver- wendung der Tankkarten und des vom Vermieter mitgeteilten PIN-Code kann der Kunde im Namen und für Rechnung vom Vermieter Kraftstoff und sonstige Waren und Dienstleistungen bei den entsprechenden Mineralölgesellschaften bargeldlos beziehen. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Ak- zeptanz der Tankkarten bei den einzelnen Stationen der ent- sprechenden Mineralölgesellschaften. Der Kunde, respektive der Nutzer als sein Erfüllungsgehilfe ist verpflichtet, bei der Bezahlung den korrekten Kilometerstand anzugeben. 7.7 Der Kunde ist zur Erstattung durch die Nutzung der Tankkarten entstandenen Kosten unverzüglich nach Rechnungsstellung durch den Vermieter verpflichtet. 7.8 Über Untergang, Verlust und Diebstahl der Karten hat der Kunde dem Vermieter vorab telefonisch und unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Im Falle einer Nichterreichbarkeit des Vermieters, insbesondere außerhalb der üblichen Geschäfts- und Servicezeiten, am Wochenende und/ oder an gesetzlichen Feiertagen, erfolgt die Meldung gegenüber der jeweiligen Mineralölgesellschaft unter gleichzeitiger schrift- licher Benachrichtigung des Vermieters. Bei unberechtigter und/ oder missbräuchlicher Nutzung der Tankkarten ist der Vermieter berechtigt, sie entschädigungslos vom Kunden zurück zu fordern oder über die Tankstellen einziehen zu lassen und/ oder zu sperren. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit der Zahlung der durch den Gebrauch der Karten entstandenen Kosten in Verzug ist. 7.9 Der Kunde haftet für alle Forderungen und Schäden, die durch eine (auch missbräuchliche) Verwendung und/ oder Verfäl- schung der Tankkarten entstehen und stellt den Vermieter insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

  • Rechte und Pflichten des Kunden (1) Der Kunde ist verpflichtet, die IT-Umgebung und die damit verbundenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen, keine Daten und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen. (2) firstcolo ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcolo. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Der Kunde hat durch interne, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. (4) Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen die Pflichten des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren und/oder die betroffenen Daten zu sichern. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo nicht. Die Sperrung ist in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Xxxxxx von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisen. (5) Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs von Fist Colo. (6) Sofern der Kunde auf den Servern und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

  • Mitwirkungspflichten Eine wesentliche Voraussetzung für die Erstellung der vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer ist die Mitwirkung des Auftraggebers. Der Auftragge- ber hat daher insbesondere sämtliche Fragen der Mitarbeiter des Auftragnehmers über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Unternehmens vollständig, zutreffend und kurzfristig zu beantworten, soweit es für die Durch- führung dieses Vertrages darauf ankommt. Das gilt auch für Fragen bezüglich der technischen Voraussetzungen und der Rationalisierungs- und Investitionsbereit- schaft. Der Auftragnehmer wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für die Vertragsdurchführung sein können. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet - auch ungefragt Auskünfte über solche Umstände zu erteilen, die von Bedeutung für die Vertragsdurchführung sein können; - dem Auftragnehmer verantwortliche Mitarbeiter zu benennen, die als Ansprech- partner im Hause des Auftraggebers zur Verfügung stehen und entscheidungsbe- fugt sind, was die Durchführung dieses Vertrages angeht; - rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeiten des Auftragnehmers sicherzustellen, dass die aufgezeichneten Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertret- barem Aufwand auf maschinell lesbaren Datenträgern rekonstruiert werden kön- nen (Datensicherung). Ist dies nicht der Fall, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mitarbeitern des Auftragnehmers vor Aufnahme der Arbeiten davon Mitteilung zu machen. Der Auftragnehmer wird sodann die für die Datensicherung notwendigen Arbeiten aufgrund gesonderten Dienstleistungsauftrages des Auftraggebers durch- führen und gesondert berechnen. Die Haftung für die Datensicherung erfolgt in je- dem Fall gemäß Ziffer 14. dieser Allgemeinen Geschäfts- und Servicebedingungen. Supportfälle sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unter Nennung des Namens, der Telefonnummer und der Kontaktadresse inkl. E-Mailadresse unver- züglich der zuständigen Abteilung des Auftragnehmers zu melden. Darüber hin- aus hat der Auftraggeber die genauen Umstände des Supportfalls sowie die ggf. von der Software abgesetzten Störungsmeldungen und des weiteren (sofern vom Auftraggeber bereits durchgeführt) die Einzelheiten und Ergebnisse von Tests hinsichtlich der Störung mündlich im Dialog mit einem Mitarbeiter des Auftrag- nehmers und – sofern vom Auftragnehmer verlangt – schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber wird Nachfragen zum jeweiligen Supportfall umgehend beantwor- ten und zur Verfügung gestellte Diagnose-Tools, insbesondere das MED-IT Mana- ged Service System auf Anweisung einspielen. Die für die Durchführung der Servicearbeiten erforderlichen technischen Einrich- tungen wie Stromversorgung, Telefon- und Internetverbindung und Datenüber- tragungsleitungen hält der Auftraggeber funktionsbereit und stellt sie kostenlos zur Verfügung, ebenso gewährt er bei Bedarf Zugang zu den Systemen. 13.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, verfügbare Programmverbesserungen und Updates unverzüglich aufzuspielen. Es wird der Support nur für die Software ge- schuldet, die auf dem neuesten Stand ist. 13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine aktuelle Software gegen Computervi- ren und Malware einzusetzen und deren Funktion zu überprüfen. 13.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet sämtliche Mindestanforderung der einge- setzten Produkte einzuhalten. Für Hard- und Software, die nicht den Mindestan- forderungen entspricht, wird kein Support geschuldet. 13.4 Verletzt der Auftraggeber diese Mitwirkungspflicht und entsteht dem Auf- tragnehmer hierdurch ein zusätzlicher Aufwand, hat der Auftraggeber diesen zusätzlichen Aufwand zu ersetzen. Grundlage der Berechnung dieses Zusatzauf- wandes sind die jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers. Dies gilt auch wenn ein Festpreis vereinbart wurde.

  • Pflichten des Auftraggebers 1. Der Abfall ist vollständig und richtig in einer Abfallspezifikation zu be- schreiben und zu deklarieren. Zusätzlich muss in dieser Abfallspezi- fikation auch die Verpackung und die Anlieferungsform definiert sein. Dabei sind insbesondere alle dem Auftraggeber obliegenden Ver- pflichtungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dessen unter- gesetzlichem Regelwerk (z.B. NachwV, AVV, DepV, AbfAEV) sowie der EU-Abfallverbringungsverordnung (VO(EG) 1013/2006) von die- sem zu beachten. Soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner ei- genen gesetzlichen Verpflichtungen auf die Mitwirkung und ord- nungsgemäße Information durch den Auftraggeber angewiesen ist, ist dieser hierzu verpflichtet. 2. Zusätzlich hat der Auftraggeber unaufgefordert auf alle ihm bekann- ten und/oder erkennbaren Gefahren, die vom Abfall selbst ausgehen oder bei der Handhabung des Abfalls entstehen können, schriftlich im Entsorgungsnachweis und in der Abfallspezifikation hinzuweisen. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Spezifikationen / Zertifikate (z. B. Abfalldatenblatt) und die vereinbarten sonstigen für die Übernahme erforderlichen Bedingungen (insbesondere die unten in Ziffer B. I. 2.1 genannten) einzuhalten. Jegliche Änderungen in der Abfallzusammensetzung bzw. der Abfallspezifikation (auch innerhalb der gesetzlichen Grenzen) sind dem Auftragnehmer unaufgefordert mitzuteilen. Die Annahmezeiten werden einzelvertraglich vereinbart und sind einzuhalten. Lieferungen außerhalb der vereinbarten Annah- mezeiten können vom Auftragnehmer zurückgewiesen werden. Der Auftraggeber und seine Beauftragten haben die Betriebsordnung der jeweiligen Anlage, in der der Abfall entsorgt wird, sowie Anweisungen des Personals des Auftragnehmers bzw. – soweit die Anlage nicht vom Auftragnehmer selbst mit eigenem Personal betrieben wird – des Personals der jeweiligen Anlage zu beachten. Es gelten weiterhin die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften (SOV) des Auftragnehmers in der jeweils gültigen Fassung. Diese sind einsehbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx. 4. Sollten für bestimmte Abfallströme aufgrund entsprechender gesetz- licher, untergesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftragge- ber spezielle Analysen im Vorfeld der Entsorgung benötigt werden (z.B. Deklarationsanalytik gemäß Deponieverordnung) oder aber jede gelieferte Charge eine Analyse benötigen (z.B. PCB-haltige Ab- fälle), so hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass sein beauftragtes Labor die dafür erforderlichen Zulassungen (z.B. nach LAGA) und/oder Akkreditierungen besitzt.

  • Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Ziffer 6.5 des Abschnitts II.