Common use of Praxisbesonderheiten Clause in Contracts

Praxisbesonderheiten. Auf Antrag des Arztes/der Praxis und nach Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein können Zuschläge auf den durchschnittlichen Fallwert der Arztgrup- pe bzw. auf das RLV gewährt werden, wenn Praxisbesonder- heiten, die sich aus einem besonderen Versorgungsauftrag oder einer besonderen, für die Versorgung bedeutsamen fachlichen Spezialisierung ergeben, zu einer Überschrei- tung des durchschnittlichen Fallwertes der Arztgruppe von mindestens 30% oder bei einzelnen Leistungen zu einer Überschreitung von regelmäßig 200% des Fachgruppen- durchschnitts geführt haben. Bei der Bemessung der Zu- schläge ist die Verrechnung mit Unterschreitungen des durchschnittlichen Fallwertes einer Arztgruppe bei anderen Ärzten derselben Praxis bzw. bei anderen Leistungen mög- lich. Die Vertragspartner vereinbaren, dass der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein beurteilt, ob eine Praxisbesonderheit in diesem Sinne vorliegt und welche Überschreitungen daraus resultieren. Er hat dabei einen Be- urteilungsspielraum und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, in welcher Weise der Zuschlag gewährt wird. Das Ergebnis der Beurteilung wird durch Verwaltungsakt der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein festgestellt.

Appears in 1 contract

Samples: Vergütungsvereinbarung

Praxisbesonderheiten. Auf Antrag des Arztes/der Praxis und nach Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Ver- einigung Nordrhein können Zuschläge auf den durchschnittlichen Fallwert der Arztgrup- pe Arztgruppe bzw. auf das RLV gewährt werden, wenn Praxisbesonder- heitenPraxisbesonderheiten, die sich aus einem besonderen be- sonderen Versorgungsauftrag oder einer besonderen, für die Versorgung bedeutsamen fachlichen Spezialisierung ergeben, zu einer Überschrei- tung Überschreitung des durchschnittlichen Fallwertes Fall- wertes der Arztgruppe von mindestens 30% oder bei einzelnen Leistungen zu einer Überschreitung von regelmäßig 200% des Fachgruppen- durchschnitts Fachgruppendurchschnitts geführt haben. Bei der Bemessung der Zu- schläge Zuschläge ist die Verrechnung mit Unterschreitungen des durchschnittlichen durch- schnittlichen Fallwertes einer Arztgruppe bei anderen Ärzten derselben Praxis bzw. bei anderen Leistungen mög- lichmöglich. Die Vertragspartner vereinbaren, dass der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein beurteilt, ob eine Praxisbesonderheit in diesem Sinne vorliegt und welche Überschreitungen daraus resultieren. Er hat dabei einen Be- urteilungsspielraum und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, in welcher Weise der Zuschlag gewährt wird. Das Ergebnis der Beurteilung wird durch Verwaltungsakt der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein festgestellt.

Appears in 1 contract

Samples: Abrechnung

Praxisbesonderheiten. Auf Antrag des Arztes/der Praxis und nach Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Ver- einigung Nordrhein können Zuschläge auf den durchschnittlichen Fallwert der Arztgrup- pe Arztgruppe bzw. auf das RLV gewährt werden, wenn Praxisbesonder- heitenPraxisbesonderheiten, die sich aus einem besonderen be- sonderen Versorgungsauftrag oder einer besonderen, für die Versorgung bedeutsamen fachlichen Spezialisierung ergeben, zu einer Überschrei- tung Überschreitung des durchschnittlichen Fallwertes Fall- wertes der Arztgruppe von mindestens 30% oder bei einzelnen Leistungen zu einer Überschreitung von regelmäßig 200% des Fachgruppen- durchschnitts geführt haben. Bei der Bemessung Festsetzung der Zu- schläge ist die Verrechnung mit Unterschreitungen des durchschnittlichen Fallwertes einer ei- ner Arztgruppe bei anderen Ärzten derselben Praxis bzw. bei anderen Leistungen mög- lichmöglich. Die Vertragspartner vereinbarenver- einbaren, dass der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein beurteilt, ob eine ei- ne Praxisbesonderheit in diesem Sinne vorliegt und welche Überschreitungen daraus resultierenre- sultieren. Er hat dabei einen Be- urteilungsspielraum Beurteilungsspielraum und entscheidet nach pflichtgemäßem pflicht- gemäßem Ermessen, in welcher Weise der Zuschlag gewährt wird. Das Ergebnis der Beurteilung wird durch Verwaltungsakt der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein festgestelltfest- gestellt.

Appears in 1 contract

Samples: Abrechnung

Praxisbesonderheiten. Auf Antrag des Arztes/der Praxis und nach Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein können Zuschläge auf den durchschnittlichen Fallwert der Arztgrup- pe Arzt- gruppe bzw. auf das RLV gewährt werden, wenn Praxisbesonder- heitenPraxisbe- sonderheiten, die sich aus einem besonderen Versorgungsauftrag Versorgungs- auftrag oder einer besonderen, für die Versorgung bedeutsamen bedeut- samen fachlichen Spezialisierung ergeben, zu einer Überschrei- tung Über- schreitung des durchschnittlichen Fallwertes der Arztgruppe Arztgrup- pe von mindestens 30% oder bei einzelnen Leistungen zu einer Überschreitung von regelmäßig 200% des Fachgruppen- durchschnitts geführt haben. Bei der Bemessung Festsetzung der Zu- schläge Zuschläge ist die Verrechnung mit Unterschreitungen des durchschnittlichen Fallwertes einer Arztgruppe bei anderen an- deren Ärzten derselben Praxis bzw. bei anderen Leistungen mög- lichmöglich. Die Vertragspartner vereinbaren, dass der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Verei- nigung Nordrhein beurteilt, ob eine Praxisbesonderheit in diesem Sinne vorliegt und welche Überschreitungen daraus resultieren. Er hat dabei einen Be- urteilungsspielraum Beurteilungsspielraum und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, in welcher Weise der Zuschlag gewährt wird. Das Ergebnis der Beurteilung Beur- teilung wird durch Verwaltungsakt der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein festgestellt.

Appears in 1 contract

Samples: Zweiter Ergänzungsvertrag