Preise und Entgelte Musterklauseln

Preise und Entgelte. Die aktuellen Preise für die von der Bank erbrachten Dienstleistungen innerhalb des Vertrages zum DAB Depotkonto/ Girokonto ergeben sich aus dem allgemeinen „Preis­ und Leistungsverzeichnis“ sowie dem „Preis­ und Leistungsverzeichnis für FOREX­Geschäfte“. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des DAB Depotkonto/ Girokontovertrages erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Das jeweils gültige Preis­ und Leistungsverzeichnis kann der Kunde in den Geschäftsräumen der Bank oder auf den Internetseiten der Bank unter xxxx://xxx.xxx­xxxx.xx/xxxxxxxx­hinweise­b2c.html (DAB direkt) oder xxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxx­hinweise­b2b.html (DAB B2B) einsehen. Auf Wunsch wird die Bank dieses dem Kunden zusenden. Wurde dem Kunden eine „Konditionsvereinbarung“ ausgehändigt, so gelten die dort genannten Zinssätze und Entgelte für die dort genannten Dienstleistun­ gen und Produkte vorrangig vor den im „Preis­ und Leistungsverzeichnis“ genannten Zinssätzen und Entgelten. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Preise und Entgelte. (1) Die Preise und Entgelte ergeben sich aus dem Angebot/Auftragsbestätigung. Sind für zusätzliche Leistungen keine Preise vereinbart, so werden die üblichen Stundensätze des Auftragnehmers angewandt. Alle Preise werden als Nettopreise zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer vereinbart.
Preise und Entgelte. Die aktuellen Preise für die von der Sparkasse erbrachten Dienstleistungen innerhalb des Vertrages zum Sparkassen-Depot ergeben sich aus dem allgemeinen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ sowie dem „Preis- und Leistungsverzeichnis für Edelmetallgeschäfte“. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Sparkassen-Depotvertrages erfolgt nach Maßgabe von Nr. 17 der „Allgemeinen Geschäfts- bedingungen“. Das jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde in den Geschäfts- räumen der Sparkasse oder auf der Internetseite der Kreissparkasse Göppingen (xxx.xxx-xx.xx) ein- sehen. Auf Wunsch wird die Sparkasse dieses dem Kunden zusenden. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Preise und Entgelte. Für die Berechnung der Aufträge ist die jeweilige Preisvereinbarung zwischen der Exklusiv Kurier GmbH und dem Auftraggeber gültig. Abweichungen bedürfen einer ausdrücklichen Einzelabsprache. Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB) der Exklusiv Kurier GmbH
Preise und Entgelte. Die Nutzung von giropay erfolgt kostenfrei. Da- von unberührt bleiben die im Rahmen des Kontovertrages sowie gegebenenfalls für die Nutzung des Online-Bankings vereinbarten Entgelte. Die Bank stellt darüber hinaus keine Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln in Rechnung.
Preise und Entgelte. Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Nutzung von paydirekt kostenfrei. Davon unbe- rührt bleiben die im Rahmen des Kontovertrages sowie gegebenenfalls für die Nutzung des Onli- ne-Bankings vereinbarten Entgelte. Die Bank stellt darüber hinaus keine Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln in Rechnung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.