Prognosefahrpläne Musterklauseln

Prognosefahrpläne. 5.1. Sofern dem Bilanzkreis physische Einspeisungen oder Entnahmen zugeordnet sind, wird der BKV ergänzend die Fahrplananmeldung mit den nachfolgenden Prognosefahrplänen vornehmen. Bei einem nicht fahrplanbewirtschafteten Unterbilanzkreis erfolgt die Berücksichtigung der Prognosefahrpläne in dem Bilanzkreis, über den die Bewirtschaftung erfolgt. Der BKV ist verpflichtet, Änderungen in den Prognosen durch Anmeldung von geänderten FC-CONS oder FC-PROD Fahrplänen im Rahmen des Fahrplanmanagements gem. Ziffer 1 dieser Anlage zu melden. Der ÜNB behält sich vor, die Plausibilität der angemeldeten Prognosefahrpläne zu überprüfen. 5.2. Einspeisefahrpläne (FC-PROD) stellen die Prognose für die gesamte physische Einspeisung eines Bilanzkreises für jede Viertelstunde dar. Diese Einspeisefahrpläne dienen der Systemplanung des ÜNB und der Überprüfung des Bilanzkreissaldos für den BKV und sind nicht abrechnungsrelevant. Der BKV wird bei Überschreitung der nach Anlage 1.1 gemeldeten max. Leistung auf Nachfrage des ÜNB seine Einspeiseprognose (FC-PROD) nachvollziehbar darlegen. 5.3. Verbrauchsfahrpläne (FC-CONS) stellen die Prognose für den gesamten physischen Verbrauch eines Bilanzkreises für jede Viertelstunde dar. Diese Verbrauchsfahrpläne dienen der Systemplanung des ÜNB und der Überprüfung des Bilanzkreissaldos für den BKV und sind nicht abrechnungsrelevant. Der BKV wird bei Überschreitung der nach Anlage 1.1 gemeldeten Mengen auf Nachfrage des ÜNB seine Verbrauchsprognose (FC-CONS) nachvollziehbar darlegen. 5.4. Der Saldo aus abrechnungsrelevanten Fahrplänen sowie Prognosefahrplänen in einer Fahrplandatei muss für jede Viertelstunde immer Null ergeben. Weiterhin ist es unzulässig Einspeisefahrpläne und Verbrauchsfahrpläne zu saldieren.
Prognosefahrpläne. Die Fahrplananmeldung beinhaltet die nachfolgenden Prognosefahrpläne: Einspeisefahrpläne (FC-PROD) enthalten für jede Viertelstunde die Angabe der Summe der in den Bilanzkreis dieses Vertrages einzuspeisenden Leistungen. Diese Einspeisefahrpläne dienen dem BNB der Systemplanung und der Überprüfung des Bilanzkreissaldos für den BKV und sind nicht abrechnungsrelevant. Verbrauchsfahrpläne (FC-CONS) stellen die Prognose für die gesamte Entnahme eines BBK für jede Viertelstunde dar. Diese Entnahmefahrpläne dienen der Systemplanung des BNB und der Überprüfung des Bilanzkreissaldos für den BKV und sind nicht abrechnungsrelevant. Der Saldo aus abrechnungsrelevanten Fahrplänen sowie Prognosefahrplänen in einer Fahrplandatei muss für jede Viertelstunde immer Null ergeben.

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