Prämienanpassungen Musterklauseln

Prämienanpassungen elipsLife hat das Recht, aufgrund der individuellen Schadenerfahrung oder Änderung des Tarifs die Prämie auf das fol- gende Kalenderjahr anzupassen. Prämienanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens 30 Tage vor Ablauf eines Kalenderjahres mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den Versicherungsvertrag auf Ende des laufenden Versicherungsjahres zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gilt dies als Zustimmung zur Prämienanpas- sung.
Prämienanpassungen. Die vom Versicherungsnehmer geschuldete Prämie ist auf der Police aufgeführt. Der bei Vertragsabschluss aus- gewiesene Tarif wird für drei Jahre garantiert. Die Prämie für elipsLife Tria ist altersabhängig und wird daher jährlich angepasst, wobei sich das massgebende Alter als Differenz zwischen dem Versicherungsjahr und dem Geburtsjahr bestimmt. Die jeweils für das neue Versicherungs- jahr geltende Prämie kann der Rechnung entnommen werden. Der Tarif kann sich frühestens nach drei Jahren bei einer allenfalls notwendigen Anpassung ändern. Der Versicherungs- nehmer wird in diesem Fall schriftlich über die neuen Berechnungsgrundlagen informiert und kann den Vertrag auf den nächsten Prämienverfall kündigen.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.