Prämienverrechnung Musterklauseln

Prämienverrechnung. Die jährlich laufenden Überschussanteile werden während der prämienpflichtigen Dauer der Zusatzver- sicherung in Prozent der Prämien ausgewiesen und mit den fälligen Prämien verrechnet. Das System Prämienverrechnung kann nicht bei Di- rektversicherungen gewählt werden.
Prämienverrechnung. Versicherungsombudsmann e. V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Die jährlich laufenden Überschussanteile werden E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx während der Prämienzahlungsdauer in Prozent der Prämien ausgewiesen und mit den fälligen Prämien verrechnet. Endet die Prämienzahlungspflicht auf- Die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht erfolgt im Ver- sicherungsschein. Die Höhe der Prämienverrechnung wird jährlich im Rahmen der Überschussdeklaration neu festgelegt und somit kann auch die Höhe der zu zahlenden Das System der Prämienverrechnung kann nicht bei
Prämienverrechnung. Die jährlich laufenden Überschussanteile werden während der Prämienzahlungsdauer in Prozent der Prämien ausgewiesen und mit den fälligen Prämien verrechnet. Die Höhe der Prämienverrechnung wird jährlich im Rahmen der Überschussdeklaration neu festgelegt und somit kann auch die Höhe der zu zahlenden Prämie jährlich schwanken.
Prämienverrechnung. Allfällige Überschussanteile werden mit der Prämie verrechnet. Die Prämie reduziert sich sich damit um den Überschussanteil. • Jährliche Information und Änderungsklausel Der Versicherungsnehmer wird einmal jährlich über zugeteilte Überschussanteile informiert. Änderungen des Überschusssystems während der Vertragsdauer müssen vorgängig der Aufsichts- behörde und den Versicherungsnehmern mitgeteilt werden. Der Tod der versicherten Person ist der Baloise Leben AG so schnell als möglich mitzuteilen. Einzureichen sind die Police, ein amtlicher Todesschein und ein ausführliches Arztzeugnis. Zur Feststellung oder Überprüfung eines Anspruchs hat die Baloise Leben AG das Recht, die erforderlichen Unter- lagen und Nachweise zu verlangen. Vorzulegen sind bei- spielsweise: • ärztliche Zeugnisse • Fragebögen der Baloise Leben AG • Arbeitgeberberichte • Berichte über die Betriebsorganisation • medizinische und betriebswirtschaftliche Gutachten und Berichte • vollständige Schadendossiers inländischer oder aus- ländischer Privat- oder Sozialversicherungen • Leistungsbestätigungen von ausländischen oder inländischen Sozial- oder Privatversicherungen • Bilanzen und Erfolgsrechnungen • Lohn- und Steuernachweise • IK-Auszüge der AHV • Wohnsitznachweise • amtlicher Todesschein • Erbenbescheinigung Vorbehalten ist die Vorlagepflicht von weiteren, oben nicht aufgeführten Unterlagen und Nachweisen. Die ver- langten Unterlagen und Nachweise sind innerhalb von sechs Wochen einzureichen. Bei Wohnsitz in einem unter EU6 aufgeführten Land sind die Unterlagen und Nachweise im Original sowie in einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch einzureichen, sofern das Original nicht in französischer, italienischer oder englischer Sprache ausgestellt worden ist. Die Kosten für das Erstellen, Ausfüllen, Übersetzen und Einreichen dieser Unterlagen und Nachweise hat die anspruchsberechtigte Person zu tragen. Die Baloise Leben AG kann jederzeit verlangen, dass die Gesundheitsbeeinträchtigung von einem Arzt in der Schweiz oder von einem ihr genehmen Arzt im Ausland festgestellt bzw. beurteilt wird. Sämtliche Kosten, die durch eine solche Massnahme entstehen, sind unabhän- gig von ihrer Art und ihrer Höhe im vollen Umfang von der anspruchsberechtigten Person zu tragen, wenn die ver- sicherte Person ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein hat. Die Baloise Leben AG verzichtet auf das ihr gesetzlich zustehende Recht, die Versicherungsleistung zu kürzen, wenn das versicher...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.