Common use of Qualität der Waren Clause in Contracts

Qualität der Waren. 2.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Waren eine gute und handelsfähige Qualität besitzen und für ihren Zweck geeignet sowie mangel- und/oder scha- denfrei sind, und hält in jeder Hinsicht den Auftrag so- wie die dem Verkäufer von ADM vorgegebenen Spe- zifikationen ein. 2.2 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Waren und ihre Verpackung und Beschriftung alle in dem Auslieferungsland und, soweit dem Verkäufer be- kannt, in dem Bestimmungsland geltenden gesetzli- chen Vorschriften und Bestimmungen erfüllen. Der Verkäufer muss auf Anforderung unverzüglich die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen bele- gen. 2.3 Der Verkäufer verpflichtet sich im Rahmen der Warenlieferung die ADM Supplier and Co-Manu- facturer Food Safety and Quality Expectations einzu- halten wo zutreffend. 2.4 Neben seinen anderen Rechten und Rechts- mitteln behält ADM sich das Recht vor, einen Auftrag ganz oder teilweise zu annullieren, wenn die Waren schadhaft sind oder nicht den Spezifikationen entspre- chen, die von ADM an den Verkäufer gegeben wurden und/oder wenn die Waren nicht den aktuellen allge- meinen oder besonderen Einkaufsgeschäftsbedingun- gen von ADM entsprechen. Die Waren können am Be- stimmungsort von ADM untersucht und akzeptiert werden. Wenn sie mangelhaft sind oder nicht den An- forderungen entsprechen, können die Waren zurück- gewiesen werden, indem sie zwecks Gutschrift oder Ersatz auf das Risiko des Verkäufers zurückgeschickt werden. Der Verkäufer trägt in diesem Falle alle Bear- beitungs- und Transportkosten. 2.5 Der Verkäufer gewährleistet, dass mit dem Verkauf, dem Wiederverkauf und der Benutzung der Waren kein Patent, Warenzeichen, Urheberrecht oder anderes geistiges Eigentum verletzt wird (weder direkt noch indirekt), und der Verkäufer stimmt zu, ADM bis zu der Höhe aller festgestellten Schäden und aller an- deren Kosten einschließlich angemessener Anwalts- kosten, die ADM infolge einer (direkten oder indirek- ten) Verletzung entstehen, zu entschädigen. 2.6 Alle Gewährleistungen bleiben auch nach der Lieferung und nach der Annahme durch ADM beste- hen.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Qualität der Waren. 2.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Waren eine gute und handelsfähige Qualität besitzen und für ihren Zweck geeignet sowie mangel- und/oder scha- denfrei schadenfrei sind, und hält in jeder Hinsicht den Auftrag so- wie sowie die dem Verkäufer von ADM vorgegebenen Spe- zifikationen Spezifikationen ein. 2.2 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Waren und ihre Verpackung und Beschriftung alle in dem Auslieferungsland und, soweit dem Verkäufer be- kanntbekannt, in dem Bestimmungsland geltenden gesetzli- chen gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen erfüllen. Der Verkäufer muss auf Anforderung unverzüglich die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen bele- genbelegen. 2.3 Der Verkäufer verpflichtet sich im Rahmen der Warenlieferung die ADM Supplier and Co-Manu- facturer Co- Manufacturer Food Safety and Quality Expectations einzu- halten einzuhalten wo zutreffend. 2.4 Neben seinen anderen Rechten und Rechts- mitteln Rechtsmitteln behält ADM sich das Recht vor, einen Auftrag ganz oder teilweise zu annullieren, wenn die Waren schadhaft sind oder nicht den Spezifikationen entspre- chenentsprechen, die von ADM an den Verkäufer gegeben wurden und/oder wenn die Waren nicht den aktuellen allge- meinen allgemeinen oder besonderen Einkaufsgeschäftsbedingun- gen Einkaufsgeschäftsbedingungen von ADM entsprechen. Die Waren können am Be- stimmungsort Bestimmungsort von ADM untersucht und akzeptiert werden. Wenn sie mangelhaft sind oder nicht den An- forderungen Anforderungen entsprechen, können die Waren zurück- gewiesen zurückgewiesen werden, indem sie zwecks Gutschrift oder Ersatz auf das Risiko des Verkäufers zurückgeschickt werden. Der Verkäufer trägt in diesem Falle alle Bear- beitungs- Bearbeitungs- und Transportkosten. 2.5 Der Verkäufer gewährleistet, dass mit dem Verkauf, dem Wiederverkauf und der Benutzung der Waren kein Patent, Warenzeichen, Urheberrecht oder anderes geistiges Eigentum verletzt wird (weder direkt noch indirekt), und der Verkäufer stimmt zu, ADM bis zu der Höhe aller festgestellten Schäden und aller an- deren anderen Kosten einschließlich angemessener Anwalts- kostenAnwaltskosten, die ADM infolge einer (direkten oder indirek- tenindirekten) Verletzung entstehen, zu entschädigen. 2.6 Alle Gewährleistungen bleiben auch nach der Lieferung und nach der Annahme durch ADM beste- henbestehen.

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Samples: Einkaufsbedingungen