Rechnungseinwände. Welche Fristen gelten bei Einwänden? Wann gelten unsere Forderungen als anerkannt? 22.1 Bitte beachten Sie: Unsere Forderungen gelten als anerkannt (deklaratorisch), wenn a. Sie nicht innerhalb der folgenden Fristen schriftlich Einwände erheben: » 3 Monate nach Zugang der Rechnung; » Bei Gutscheinen / Prepaid-Karten: 3 Monate nach Abbuchung des Entgelts vom bestehenden Guthaben, das für die Nutzung der jeweiligen Leistung vorgeschrieben wurde, z.B. Telefonat, SMS-Versand oder b. Sie fristgerecht schriftlich Einwände erheben und wir diese endgültig ablehnen und Sie nicht innerhalb von weiteren 2 Monaten den Rechtsweg beschreiten.
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