Rechnungserteilung und Zahlung. 3.1 Rechnungen sind, sofern zum Verständnis erforderlich, mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsmäßiger Form einzureichen. Bis zur Einreichung einer ordnungsgemäßen Rechnung steht Eberspächer ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Maßgebend für die Bezahlung sind die tatsächlichen Mengen, Gewichte oder sonst der Lieferung zugrundeliegenden Einheiten sowie die vereinbarten Preise. 3.2 Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Wege. Eberspächer bezahlt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis am 25. des der Lieferung folgenden Monats, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 3 % Skonto oder nach 90 Tagen netto. 3.3 Soweit Bescheinigungen über Materialprüfungen vereinbart sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil der Lieferung und sind zusammen mit der Lieferung an Eberspächer zu übersenden. Spätestens müssen sie jedoch 5 Tage nach Rechnungseingang bei Eberspächer vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nicht vor dem Eingang der vereinbarten Bescheinigung. 3.4 Die Begleichung einer Rechnung gilt nicht als Verzicht auf eine Mängelrüge bezüglich der fakturierten Ware. Bei fehlerhafter Lieferung ist Eberspächer berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 3.5 Bei Vorauszahlungen hat der Lieferant eine angemessene Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft gemäß Eberspächer-Muster zu leisten.
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Rechnungserteilung und Zahlung. 3.1 Rechnungen sind, sofern zum Verständnis erforderlich, mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsmäßiger Form einzureichen. Bis zur Einreichung einer ordnungsgemäßen ordnungsgemä- ßen Rechnung steht Eberspächer ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Maßgebend für die Bezahlung sind die tatsächlichen Mengen, Gewichte oder sonst der Lieferung zugrundeliegenden zugrunde liegenden Einheiten sowie die vereinbarten Preise.
3.2 Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Wege. Eberspächer bezahlt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis am 25. des der Lieferung folgenden Monats, gerechnet ab Lieferung und RechnungserhaltRech- nungserhalt, mit 3 % Skonto oder nach 90 Tagen netto.
3.3 Soweit Bescheinigungen über Materialprüfungen vereinbart sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil der Lieferung und sind zusammen mit der Lieferung an Eberspächer zu übersenden. Spätestens müssen sie jedoch 5 Tage nach Rechnungseingang bei Eberspächer vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nicht vor dem Eingang der vereinbarten Bescheinigung.
3.4 Die Begleichung einer Rechnung gilt nicht als Verzicht auf eine Mängelrüge bezüglich der fakturierten Ware. Bei fehlerhafter Lieferung ist Eberspächer berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
3.5 Bei Vorauszahlungen hat der Lieferant eine angemessene Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft gemäß Eberspächer-Muster zu leisten.
3.6 Sollte Eberspächer in Zahlungsverzug geraten, kann der Lieferant erst nach Fristsetzung mit Ablehnungsan- drohung den Rücktritt vom Vertrag erklären.
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Rechnungserteilung und Zahlung. 3.1 Rechnungen sind, sofern zum Verständnis erforderlich, mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsmäßiger Form einzureichen. Bis zur Einreichung einer ordnungsgemäßen Rechnung steht Eberspächer Eberspä- cher ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Maßgebend für die Bezahlung sind die tatsächlichen tat- sächlichen Mengen, Gewichte oder sonst der Lieferung zugrundeliegenden Einheiten sowie die vereinbarten Preise.
3.2 Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Wege. Eberspächer bezahlt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis am 25. des der Lieferung folgenden Monats, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 3 % Skonto oder nach 90 Tagen netto.
3.3 Soweit Bescheinigungen über Materialprüfungen vereinbart sind, bilden sie einen ei- nen wesentlichen Bestandteil der Lieferung und sind zusammen mit der Lieferung an Eberspächer zu übersenden. Spätestens müssen sie jedoch 5 Tage nach Rechnungseingang Rechnungs- eingang bei Eberspächer vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nicht vor dem Eingang der vereinbarten Bescheinigung.
3.4 Die Begleichung einer Rechnung gilt nicht als Verzicht auf eine Mängelrüge bezüglich be- züglich der fakturierten Ware. Bei fehlerhafter Lieferung ist Eberspächer berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
3.5 Bei Vorauszahlungen hat der Lieferant eine angemessene Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft gemäß Eberspächer-Muster zu leisten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechnungserteilung und Zahlung. 3.1 Rechnungen sind, sofern zum Verständnis erforderlich, mit allen dazugehörigen dazu- gehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsmäßiger Form einzureichen. Bis zur Einreichung einer ordnungsgemäßen ord- nungsgemäßen Rechnung steht Eberspächer WIP ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Maßgebend für die Bezahlung sind die tatsächlichen Mengen, Gewichte Ge- wichte oder sonst der Lieferung zugrundeliegenden zugrunde liegenden Einheiten sowie die vereinbarten Preise.
3.2 Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Wege. Eberspächer WIP bezahlt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis am 25. des der Lieferung folgenden Monatsinnerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 3 % Skonto oder nach 90 innerhalb von 30 Tagen netto. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn am letzten Tag der Zahlungsfrist ein Überweisungsauftrag erteilt wurde.
3.3 Soweit Bescheinigungen über Materialprüfungen vereinbart sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil der Lieferung und sind zusammen mit der Lieferung an Eberspächer WIP zu übersenden. Spätestens müssen sie jedoch 5 Tage nach Rechnungseingang bei Eberspächer WIP vorliegen. Die Zahlungsfrist beginnt nicht vor dem Eingang der vereinbarten Bescheinigung.
3.4 Die Begleichung einer Rechnung gilt nicht als Verzicht auf eine Mängelrüge Mängel- rüge bezüglich der fakturierten Ware. Bei fehlerhafter Lieferung ist Eberspächer WIP berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
3.5 Bei Vorauszahlungen hat der Lieferant eine angemessene Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft gemäß Eberspächer-Muster einer anerkannten deutschen Großbank zu leisten.
3.6 Sollte WIP in Zahlungsverzug geraten, kann der Lieferant erst nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung den Rücktritt vom Vertrag erklä- ren.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen