Recht des geistigen Eigentums Musterklauseln

Recht des geistigen Eigentums. (1) Die Website und die Dienste von Netigate und alle Informationen und Bildschirmseiten, die auf der Website enthalten sind, einschließlich Dokumenten, Leistungen, Webseiten-Designs, Texte, Grafiken, Logos, Bilder und Piktogramme, sowie deren Anordnung, sind das alleinige Eigentum von Netigate bzw. eines mit Netigate verbunde- nen Unternehmens der Netigate-Gruppe. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen oder Einschränkungen durch anwendbare Gesetze, ist jegliche Vervielfältigung, Verbrei- tung, Veränderung, Weitersendung, öffentliche Zugäng- lichmachung oder Veröffentlichung von jeglichem urhe- berrechtlich geschützten Material ohne Zustimmung des jeweiligen Inhabers der Nutzungsrechte strengstens un- tersagt. Netigate behält sämtliche Rechte an der Website und der Dienste, die nicht ausdrücklich eingeräumt wer- den. Die Bezeichnung „Netigate" ist eine schwedische und europäische Marke der Netigate AB. Der Vertrag zwischen den Parteien beinhaltet keine Abtretung oder Weitergabe an den vorbezeichneten Rechten des geistigen Eigentums an den Kunden dar. (2) Netigate erlaubt es dem Kunden jedoch, während der gesamten Vertragslaufzeit urheberrechtlich geschütztes Material durch die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste von Netigate zu verwenden. (3) Geistiges Eigentum des Kunden. Der Kunde behält alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller Recht am geistigen Eigentum) an den Kundendaten. Der Kunde gewährt Netigate eine nicht exklusive, weltweite, gebüh- renfreie beschränkte Lizenz zur Nutzung, zum Speichern, Kopieren, Übertragen, Ändern, Anzeigen und Verteilen von Kundendaten, jedoch nur in dem Umfang, der für die begrenzten Zwecke der Bereitstellung der Dienste für den Kunden und der Verbesserung der Dienste erforderlich ist. (4) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, darf Netigate auch ohne ausdrückliche Genehmigung den Kunden als Kunden von Netigate nennen oder erbrachte Dienstleistungen oder gelieferte Produkte als Referenzfäl- le nutzen.
Recht des geistigen Eigentums. 7.1 Die Software einschließlich ihres Objekt- und Quellcodes, der dem Unternehmen möglicherweise bereitgestellt wurde, gehört zu den vertraulichen Informationen von Musarubra. Musarubra (oder dessen Lizenzgeber) besitzt und behält sämtliche ausschließlichen Rechte, Besitzansprüche und Anteile an Produkten und der Dokumentation von Musarubra, einschließlich sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums sowie an etwaigen abgeleiteten Werken. Das Unternehmen ist nicht befugt, etwaige Rechte, Besitzansprüche und Anteile an Produkten, der Dokumentation oder sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums von Musarubra geltend zu machen, mit Ausnahme der beschränkten Nutzungsrechte, die dem Unternehmen in diesem Vertrag gewährt werden. Das Unternehmen stimmt in eigenem Namen sowie im Namen seiner verbundenen Unternehmen zu, dass das Unternehmen und die verbundenen Unternehmen keine Handlungen vornehmen, die den Rechten des geistigen Eigentums von Musarubra zuwiderlaufen. 7.2 Der vorliegende Vertrag ist kein Kaufvertrag, und mit diesem Vertrag werden dem Unternehmen keine Rechtstitel, Rechte des geistigen Eigentums oder Besitzansprüche bezüglich Produkten oder der Dokumentation von Musarubra übertragen. Das Unternehmen erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Produkte und Dokumentation von Musarubra sowie sämtliche Ideen, Methoden, Algorithmen, Formeln, Prozesse und Konzepte, die in die Produkte oder Dokumentation von Musarubra oder in deren Entwicklung Eingang fanden, sämtliche zukünftigen Aktualisierungen und Upgrades, alle sonstigen Verbesserungen, Überarbeitungen, Korrekturen, Fehlerbehebungen, HotFixes, Patches, Modifizierungen, Erweiterungen, Freigaben, DATs, Signatursätze und Upgrades sowie alle Änderungen an Richtlinien, Datenbanken oder Sonstigem im Zusammenhang mit den Produkten oder der Dokumentation von Musarubra, soweit zutreffend, alle auf dem Vorgenannten basierenden abgeleiteten Werke sowie alle Kopien des Vorgenannten Betriebsgeheimnisse und urheberrechtlich geschütztes Eigentum von Musarubra mit großem wirtschaftlichen Wert für Musarubra darstellen.
Recht des geistigen Eigentums. Der Auftragnehmer beansprucht vollumfänglich sämtliche Rechte des geistigen Eigentums gegenüber dem Auftraggeber in Hinblick auf vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Pläne, Abbildungen, Muster, technischen Unterlagen etc., wenn dem Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich entsprechende Lizenzen eingeräumt wurden.
Recht des geistigen Eigentums. 1. Alle Rechte des geistigen Eigentums bezüglich der entwickelten, bzw. zur Verfügung gestellten Software und Internetseiten bleiben ausschliesslich bei dem Lieferanten, dessen Lizenzgeber oder seinem Lieferant. Der Kunde erhält die Benutzerrechte und Eigentumsrechte für den Inhalt der Datei und der gesammelten e-Mail-Adressen. Jegliches weiterreichende Recht des Kunden auf Vervielfältigung der Software und der Internetseiten ist ausgeschlossen. 2. Das Gebrauchsrecht des Kunden ist nicht exclusiv und nicht übertragbar an Dritte. 3. Es ist dem Kunden untersagt jegliche Urheberrechte, Markenzeichen, Geschäfts- bezeichnungen oder andere geistige Eigentumsrechte bezüglich der Programmatur, Websites, Apparatur oder Material zu entfernen oder abzuändern.
Recht des geistigen Eigentums. (1) Die Website und die Dienste von Netigate und alle Informationen und Bildschirmseiten, die auf der Website enthalten sind, einschließlich Dokumenten, Leistungen, Webseiten-Designs, Texte, Grafiken, Logos, Bilder und Piktogramme, sowie deren Anordnung, sind das alleinige Eigentum von Netigate bzw. eines mit Netigate verbun- denen Unternehmens der Netigate-Gruppe. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen oder Einschränkungen durch anwendbare Gesetze, ist jegliche Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung, Weitersendung, öffentliche Zugäng- lichmachung oder Veröffentlichung von jeglichem urheberrechtlich geschütztem Material ohne Zustimmung des jeweiligen Inhabers der Nutzungsrechte strengstens untersagt. Netigate behält sämtliche Rechte an der Website und der Dienste, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Die Bezeichnung „Netigate" ist eine schwedische und europäische Marke der Netigate AB. Kein Teil dieser Vereinbarung zwischen den Parteien stellt eine Abtretung oder Weitergabe an den vorbezeichneten Rechten des geistigen Eigentums an den Kunden dar. Der Kunde er- kennt an und stimmt zu, dass Inhalte, die dem Kunden durch die Dienste zugänglich gemacht werden, den Urhe- berrechten von Dritten unterliegen können. (2) Netigate erlaubt es dem Kunden jedoch, während der gesamten Vertragslaufzeit urheberrechtlich geschütztes Material durch die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste von Netigate zu verwenden. (3) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, darf Netigate ohne ausdrückliche Genehmigung den Kunden als Kunden von Netigate nennen oder erbrachte Dienstleistungen oder gelieferte Produkte als Referenz- fälle nutzen.
Recht des geistigen Eigentums. Nichts in diesen Nutzungsbedingungen soll wie eine Gewährung von Lizenzrechten für die Nutzung der Vertraulichen Informationen ausgelegt werden. Keine weiteren Verpflichtungen Weder diese Nutzungsbedingungen noch die Weitergabe von Vertraulichen Informationen beinhalten irgendeine Verpflichtung für die Parteien, in jedwede darüber hinausgehende geschäftliche Vereinbarungen oder Beziehungen einzutreten. Keine Partei wird zu irgendeiner Zeit und aus welchen Gründen auch immer durch diese Nutzungsbedingungen eine Verpflichtung eingehen, die andere Partei für unternommene Arbeiten oder Kosten, die durch diese Vereinbarung verursacht werden, zu kompensieren.
Recht des geistigen Eigentums. 9.1. RECHTE VON [MANDANTEN] UND KUNDEN
Recht des geistigen Eigentums. Für den Fall, dass die Teilnahme am Wettbewerb die Einreichung eines Beitrags (Bild, Ton ...) erfordert, garantiert der Teilnehmer, dass dieser Beitrag keine Rechte Dritter verletzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte am geistigen Eigentum und die Datenschutzrechte. Der Teilnehmer garantiert damit, die Zustimmung der Eigentümer der Bilder oder der Personen, die auf dem Beitrag zu hören oder zu sehen sind, eingeholt zu haben. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
Recht des geistigen Eigentums. Der Inhalt des Produkts sowie alle damit verbundenen Urheberrechte und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum gehören No Isolation sowie die Berater und sind Eigentum von No Isolation sowie die Berater. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, dass ihre Verwendung des Produkts den Rechten an geistigem Eigentum von No Isolation sowie die Berater entspricht. Der Kunde oder Nutzer kann von Zeit zu Zeit Vorschläge, Kommentare für Verbesserungen oder Funktionen oder andere Rückmeldungen („Feedback“) in Bezug auf das Produkt oder andere geistige Eigentumsrechte von No Isolation sowie die Berater abgeben. No Isolation sowie die Berater entscheiden nach eigenem Ermessen, ob und auf welche Weise das Feedback bearbeitet werden soll. Durch die Abgabe seines Feedbacks erkennt der Kunde oder Nutzer an, dass No Isolation sowie die Berater das alleinige Eigentum an dem Feedback erhält und dass No Isolation sowie die Berater weder zum Zeitpunkt des Feedbacks noch in der Zukunft Zahlungen für dieses Feedback zu leisten hat.

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  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  • Rechte an geistigem Eigentum a) Vorbehaltlich der in diesen Bedingungen vorgesehenen Lizenzen behält jede Partei alle Urheberrechte und Nutzungsrechte daran, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und an Marken, und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums, über die sie vor Vertragsabschluss verfügen konnte. b) Der Kunde räumt Agilent eine nichtexklusive, weltweite, kostenlose Lizenz ein, urheberrechtlich geschützte Werke oder andere Rechte des geistigen Eigentums des Kunden, über die dieser vor Vertragsabschluss verfügen konnte und die Agilent benötigt, um seine Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, zu benutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen und zu übertragen. Insoweit Rechte des geistigen Eigentums, über die der Kunde vor Vertragsabschluss verfügen konnte, Bestandteil eines Produkts werden, räumt der Kunde Agilent eine nichtexklusive, weltweite, unwiderrufliche, kostenlose und übertragbare Lizenz ein, unter solchen Rechten herzustellen, herstellen zu lassen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen, einzuführen und unterzulizenzieren. c) Agilent wird Eigentümer aller Urheberrechte und der Nutzungsrechte daran, aller Patente, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Marken und anderer Rechte des geistigen Eigentums, die sich auf unter den vorliegenden Bedingungen an den Kunden gelieferte Produkte und Dienstleistungen beziehen.

  • Geistiges Eigentum Wir oder unsere Lizenzgeber besitzen und kontrollieren alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum auf der Website sowie die Daten, Informationen und sonstigen Ressourcen, die auf der Website angezeigt werden oder auf der Website zugänglich ist. 4.1 Alle Rechte vorbehalten Sofern bestimmte Inhalte nichts anderes vorschreiben, wird dir keine Lizenz oder ein anderes Recht unter Urheber-, Marken-, Patent- oder anderen Rechten an geistigem Eigentum gewährt. Dies bedeutet, dass du keine Ressourcen auf dieser Website verwendest, kopierst, reproduzierst, ausführst, anzeigst, verteilst, in ein elektronisches Medium einbettest, änderst, zurückentwickelst, dekompilierst, übergibst, herunterlädst, übertragst, monetarisierst, verkaufst, vermarktest oder kommerzialisierst in jeglicher Form, ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung, außer und nur insoweit, als dies in den Bestimmungen des zwingenden Rechts (wie dem Recht auf Zitat) anders festgelegt ist.

  • Geistige Eigentumsrechte Unbeschadet konkreterer Bestimmungen dieser AGB, sind alle geistigen Eigentumsrechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Designrechte im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz des jeweils anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Alle Marken-, Namens- oder Bildmarken – und alle anderen Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Wortmarken, Illustrationen, Bilder oder Logos – die im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) erscheinen, sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder anderweitig zu modifizieren. In diesem Fall wird der Anbieter den Nutzer angemessen über diese Änderungen informieren. Solche Änderungen gelten erst ab dem jeweils dem Nutzer mitgeteilten Zeitpunkt auf die Vertragsbeziehung aus. Wenn die überarbeiteten Bedingungen nicht akzeptiert werden, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Für das Verhältnis vor der Annahme der Änderungen durch den Nutzer gilt die jeweils gültige Vorgängerversion der AGB. Der Nutzer kann jede frühere Version der AGB vom Anbieter erhalten. Falls gesetzlich vorgeschrieben, wird der Anbieter die Nutzer im Voraus über das Wirksamwerden der geänderten Bedingungen informieren.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Kontrollrechte des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. (2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen. (3) Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann wahlweise erfolgen durch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DS- GVO, die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DS- GVO, aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) und/oder eine geeignete Zertifizierung durch IT- Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz). (4) Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch geltend machen.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden