Rechte an Werkzeugen. Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller oder Dritte keine Rechte (Übergangsrecht, Nutzungsrechte etc.) an den Werkzeugen. Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen frei.
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Rechte an Werkzeugen. Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller Auftraggeber oder Dritte keine Rechte (ÜbergangsrechtÜbergangsrechte, Nutzungsrechte etc.) an den Werkzeugen. Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen son- stige Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, stellt uns der Besteller Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei.
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Rechte an Werkzeugen. Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller oder Dritte keine Rechte (Übergangsrecht, Nutzungsrechte etc.) an den WerkzeugenWerkzeu- gen. Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen frei.
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