Rechte des Kunden bei Sachmängeln. 6.1. Die Geltendmachung der Rechte des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern wir Ware nach einer definierten Produktspezifikation. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstauglichkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, die den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Ware nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche. 6.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang der Lieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich Mängelrüge zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung nicht unverzüglich entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, zu melden. 6.3. Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware zu. Stellt sich im Rahmen der Überprüfung heraus, dass dieser Mangel nicht von uns zu vertreten ist, verpflichtet sich der Kunde, uns unsere Leistungen (auch etwaige Transport-, Untersuchungs- und Entsorgungskosten) zu vergüten. 6.4. Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, werden wir den Mangel nach unserer Xxxx innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). 6.5. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehl, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung der Vergütung zu verlangen. Für Schadenersatzansprüche sowie weitergehende Ansprüche gilt ausschließlich Ziffer. 7. 6.6. Mängelgewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten, es sei denn in einem schriftlichen Vertrag ist ein anderer Gewährleistungszeitraum vereinbart. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware.
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Rechte des Kunden bei Sachmängeln. 6.1. 1.6.1 Die Geltendmachung der Rechte des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß gem. § 377 HGB nachgekommen ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern wir Ware nach einer definierten Produktspezifikation. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführunghandelsüblicher Qualität, die weder die Funktionstauglichkeit noch den Wert unserer jeweiligen Produktionsspezifikation entspricht.
1.6.2 Die Ware ist vertragsgemäß, wenn sie im Zeitpunkt des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, die den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit Gefahrenübergangs von der gelieferten Ware vereinbarten Spezifikation nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigenunerheblich abweicht. Vertragsgemäßheit und Mangelfreiheit unserer Ware bemessen sich ausschließlich nach den schrift- lichen Vereinbarungen über die bestellte Ware. Der Inhalt der vereinbarten Spezifi- kation der Ware oder ein etwaiger ausdrücklich vereinbarter Verwendungszweck begründen keine Garantien, bestehen keine MängelansprücheZusagen oder Zusicherungen. Das Eignungs- und Ver- wendungsrisiko obliegt ausschließlich dem Käufer.
6.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang der Lieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich Mängelrüge zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung nicht unverzüglich entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, zu melden.
6.3. 1.6.3 Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware zu. Stellt sich im Rahmen der Überprüfung heraus, dass dieser Mangel nicht von uns zu vertreten ist, verpflichtet sich der Kunde, uns unsere Leistungen (auch etwaige Transport-, Untersuchungs- und Entsorgungskosten) zu vergüten.
6.41.6.4 Soweit nicht nachfolgend anderweitig geregelt, sind wir, soweit ein Sachmangel der Kaufsache bzw. Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheitdes Werkes vorliegt, werden wir den Mangel innerhalb von 1 Jahr nach Gefahrübergang nach unserer Xxxx innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet, es sei denn, sonstige zwingende gesetzliche Bestimmungen führen zu einer anderen Frist. Bezüglich der Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung)von Gasen besteht unsere Gewährleistungspflicht für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Gefahrübergang des betroffenen Gases, sofern das Gas in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Stabilität von mindestens 1 Jahr aufweist. Ist dies nicht der Fall, so leisten wir abweichend von Satz 1 Gewähr für den Zeitraum der regelmäßigen Stabilität des Gases.
6.5. 1.6.5 Schlägt die Mängelbeseitigung Sachmangelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehl, so ist der Kunde Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung der Vergütung gemäß den nachfol- genden Ziffern Schadensersatz zu verlangen. Für Schadenersatzansprüche sowie weitergehende Ansprüche gilt ausschließlich Ziffer. 7.
6.6. Mängelgewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten, es sei denn in einem schriftlichen Vertrag ist ein anderer Gewährleistungszeitraum vereinbart. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware.
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Samples: General Terms and Conditions
Rechte des Kunden bei Sachmängeln. 6.1. 1.6.1 Die Geltendmachung der Rechte des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß gem. § 377 HGB nachgekommen ist. Soweit nichts anderes Anderes vereinbart ist, liefern wir Ware nach einer definierten Produktspezifikation. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführunghandelsüblicher Qualität, die weder die Funktionstauglichkeit noch den Wert unserer jeweiligen Produktionsspezifikation entspricht.
1.6.2 Die Ware ist vertragsgemäß, wenn sie im Zeitpunkt des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, die den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit Gefahrübergangs von der gelieferten Ware vereinbarten Spezifikation nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigenunerheblich abweicht. Vertragsgemäßheit und Mangelfreiheit unserer Ware bemessen sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen über die bestellte Ware. Der Inhalt der vereinbarten Spezifikation der Ware oder ein etwaiger ausdrücklich vereinbarter Verwendungszweck begründen keine Garantien, bestehen keine MängelansprücheZusagen oder Zusicherungen. Das Eignungs- und Verwendungsrisiko obliegt ausschließlich dem Käufer.
6.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang der Lieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich Mängelrüge zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung nicht unverzüglich entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, zu melden.
6.3. 1.6.3 Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware zu. Stellt sich im Rahmen der Überprüfung heraus, dass dieser Mangel nicht von uns zu vertreten ist, verpflichtet sich der Kunde, uns unsere Leistungen (auch etwaige Transport-, Untersuchungs- und Entsorgungskosten) zu vergüten.
6.41.6.4 Soweit nicht nachfolgend anderweitig geregelt, sind wir, soweit ein Sachmangel der Kaufsache bzw. Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheitdes Werkes vorliegt, werden wir den Mangel innerhalb von 1 Jahr nach Gefahrübergang nach unserer Xxxx innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet, es sei denn, sonstige zwingende gesetzliche Bestimmungen führen zu einer anderen Frist. Bezüglich der Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung)von Gasen besteht unsere Gewährleistungspflicht für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Gefahrübergang des betroffenen Gases, sofern das Gas in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Stabilität von mindestens 1 Jahr aufweist. Ist dies nicht der Fall, so leisten wir abweichend von Satz 1 Gewähr für den Zeitraum der regelmäßigen Stabilität des Gases.
6.5. 1.6.5 Schlägt die Mängelbeseitigung Sachmangelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehl, so ist der Kunde Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung der Vergütung gemäß den nachfolgenden Ziffern Schadensersatz zu verlangen. Für Schadenersatzansprüche sowie weitergehende Ansprüche gilt ausschließlich Ziffer. 7.
6.6. Mängelgewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten, es sei denn in einem schriftlichen Vertrag ist ein anderer Gewährleistungszeitraum vereinbart. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware.
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Rechte des Kunden bei Sachmängeln. 6.1. (1) Die Geltendmachung der Rechte des Kunden setzt vorausbei Sachmängeln der im Kaufmodell überlassenen Hardware oder Software richten sich nach Kaufrecht und die Rechte des Kunden bei Sachmängeln der im Mietmodell überlassenen Hardware oder Software nach Mietrecht, dass dieser seinen Untersuchungs- es sei denn, es ist etwas Abweichendes vereinbart.
(2) Es obliegt dem Kunden, uns Sachmängel nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mit hinreichend detaillierter Beschreibung unverzüglich schriftlich zu melden, dies zusammen mit allen erforderlichen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) eine Beschreibung der Umstände und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern wir Ware nach einer definierten Produktspezifikation. Änderungen in der Konstruktion und/oder AusführungSymptome, die weder die Funktionstauglichkeit noch aus Sicht des Kunden den Wert Mangel begründen, (ii) Angaben zum Zeitpunkt und zur Dauer der Umstände und Symptome und (iii) Beschreibungen der Versuche des Liefergegenstandes beeinträchtigenKunden, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, die den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Ware nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche.
6.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang der Lieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich Mängelrüge zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung nicht unverzüglich entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, zu melden.
6.3. Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware zu. Stellt sich im Rahmen der Überprüfung heraus, dass dieser Mangel nicht von uns zu vertreten ist, verpflichtet sich der Kunde, uns unsere Leistungen (auch etwaige Transport-, Untersuchungs- und Entsorgungskosten) zu vergüten.
6.4. Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, werden wir den Mangel nach unserer Xxxx Auftreten zu beheben. Die Meldung hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
(3) Wir leisten bei Sachmängeln Gewähr durch Nacherfüllung in der Weise, dass wir innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung).
6.5. Schlägt nach unserer Xxxx, die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung wir innerhalb angemessener Frist fehltreffen werden, so dem Kunden eine neue mangelfreie Hardware oder Software überlassen oder den Mangel beseitigen. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass wir dem Kunden innerhalb angemessener Frist zumutbare Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden, und zwar als endgültige Maßnahme, soweit der Mangel selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und er die bestimmungsgemäße Nutzung nur unerheblich beeinträchtigt, oder aber zumindest als vorübergehende Maßnahme bis zur endgültigen Beseitigung des Mangels.
(4) Wenn die Beseitigung eines Mangels endgültig fehlgeschlagen ist oder zwei Mal wegen desselben Mangels eine hierfür vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder die Setzung einer solchen Frist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist, kann der Kunde nach seiner Xxxx Maßgabe der weiteren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen seine weiteren Rechte ausüben, z.B. im Mietmodell insbesondere die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
(5) Der Kunde ist bei Überlassung von Hardware oder Software im Mietmodell nicht dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung der Vergütung für die Vermietung des Mietgegenstands wegen Sachmängeln des Mietgegenstands dadurch geltend zu verlangenmachen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Vergütung eigenständig abzieht. Für Schadenersatzansprüche sowie weitergehende Ansprüche gilt ausschließlich Ziffer. 7Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Vergütung zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
6.6(6) Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden oder vergeblichen Aufwendungen sind nach Maßgabe von Ziffer 12 beschränkt.
(7) Für die Verjährung von Ansprüchen des Kunden wegen Mängeln von im Kaufmodell überlassener Hardware oder Software gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen:
1. Mängelgewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 MonatenOhne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen verjähren
a) Ansprüche des Kunden gegen uns bei Haftung wegen Vorsatzes;
b) Ansprüche des Kunden gegen uns wegen Mängeln der Hardware oder Software, es sei denn soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen haben;
c) Ansprüche des Kunden gegen uns wegen Mängeln der Hardware oder Software, wenn der Mangel in einem schriftlichen Vertrag ist dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann, besteht;
d) Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Xxxxxxx, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen;
e) Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.
2. In anderen als den in Abs. 7 Nr. 1 aufgeführten Fällen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln ein anderer Gewährleistungszeitraum vereinbart. Die Frist beginnt mit der Jahr ab Ablieferung der WareHardware oder Software.
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