Common use of Rechte und Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht: (i) Clause in Contracts

Rechte und Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht: (i). bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und/oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit; (ii) bei Schäden, die nach Gefahrübergang entstehen (z.B. infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten) oder bei natürlicher Abnutzung der Produkte; (iii) bei Schäden, soweit diese auf Grund äußerer - wie z.B. chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer - Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind; oder (iv) soweit der Mangel dadurch verursacht wird, dass die Lieferungen vom Kunden oder von Dritten verändert, instandgesetzt oder entgegen der Vorgaben von RPG eingesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht: (i). bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und/oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit; (ii) bei Schäden, die nach Gefahrübergang entstehen (z.B. infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten) oder bei natürlicher Abnutzung der Produkte; (iii) bei Schäden, soweit diese auf Grund äußerer - äusserer – wie z.B. chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer - Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind; oder (iv) soweit der Mangel dadurch verursacht wird, dass die Lieferungen vom Kunden oder von Dritten verändert, instandgesetzt oder entgegen der Vorgaben von RPG RSCH eingesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht: (i). bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und/oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit; (ii) bei Schäden, die nach Gefahrübergang entstehen (z.B. infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten) oder bei natürlicher Abnutzung der Produkte; (iii) bei Schäden, soweit diese auf Grund äußerer - wie z.B. chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer - Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind; oder (iv) soweit der Mangel dadurch verursacht wird, dass die Lieferungen vom Kunden oder von Dritten verändert, instandgesetzt oder entgegen der Vorgaben von RPG R&S eingesetzt werden.

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