{"component": "clause", "props": {"groups": [{"snippet": "GRAMMER ist als international t\u00e4tiger Konzern vielf\u00e4ltigen gesetz- lichen und regulatorischen Anforderungen unterworfen. Aus der Vielzahl der rechtlichen Vorschriften und Regularien und deren st\u00e4ndigen Ver\u00e4nderungen, unter anderem auch bez\u00fcglich steuer- rechtlicher Regelungen, k\u00f6nnen sich Risiken ergeben, die sich negativ auf unsere Verm\u00f6gens-, Finanz- und Ertragslage aus- wirken. Bestehende und drohende Rechtsstreitigkeiten werden kontinuierlich erfasst, analysiert, hinsichtlich ihrer juristischen und finanziellen Auswirkungen bewertet und in der bilanziellen Risikovorsorge entsprechend ber\u00fccksichtigt. Der Ausgang recht- licher Streitigkeiten ist allerdings stets ungewiss, sodass \u00fcber die getroffene bilanzielle Vorsorge hinaus weitere Risiken bestehen, die eine negative Auswirkung auf die Finanz- und Ertragsziele haben k\u00f6nnen. Die GRAMMER AG und ihre Tochter- gesellschaften sind wegen angeblicher M\u00e4ngel ihrer Produkte Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen ihrer Kunden ausgesetzt. M\u00f6gliche Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche werden \u00fcber die Bildung von ent- sprechenden R\u00fcckstellungen ber\u00fccksichtigt. Dar\u00fcber hinaus werden in gerichtlichen Verfahren Anspr\u00fcche wegen angeblicher M\u00e4ngel der GRAMMER Produkte geltend gemacht. Soweit diese zum Nachteil von GRAMMER ausgehen, k\u00f6nnen sich hieraus Scha- densersatzzahlungen, Nachbesserungsarbeiten oder sonstige kostenintensive Ma\u00dfnahmen ergeben. Da die Verfahren mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind, ist es m\u00f6glich, dass sich die gebildeten R\u00fcckstellungen teilweise als unzureichend erweisen. Infolgedessen k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Aufwendungen ent- stehen. Beschr\u00e4nkungen des Konzerns in seiner internationalen Aktivit\u00e4t durch Import- bzw. Exportkontrollen, Zollbestimmungen oder andere Handelshemmnisse aus regulatorischen Vorgaben stellen ein Risiko dar, dem sich der Konzern aufgrund seiner T\u00e4tig- keit nicht entziehen kann. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Exportkont- rollregulierungen, Handelsbeschr\u00e4nkungen und Sanktionen die Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten beeintr\u00e4chtigen oder beschr\u00e4nken. Zur Absicherung rechtlicher Risiken existiert eine Vielzahl unterneh- mensweiter Standards, die laufend fortentwickelt werden. Bei- spiele hierf\u00fcr sind allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen, Vertrags- muster f\u00fcr verschiedene Anwendungsf\u00e4lle oder interne Richtlinien und Verfahrensanweisungen. Zudem setzen wir ein System aus intensiver Vertragspr\u00fcfung, Vertragsmanagement sowie syste- matisierter Dokumentierung und Archivierung ein. Sogenannte Normalrisiken und existenzgef\u00e4hrdende Risiken sind ausreichend versichert.", "size": 8, "snippet_links": [{"key": "weitere-risiken", "type": "clause", "offset": [738, 753]}, {"key": "allgemeine-gesch\u00e4ftsbedingungen", "type": "definition", "offset": [2170, 2201]}], "samples": [{"hash": "6BiNvT3QEyb", "uri": "/de/contracts/6BiNvT3QEyb#rechtliche-risiken", "label": "Konzernabschluss Und Konzernlagebericht", "score": 31.1949725695, "published": true}, {"hash": "1dU6CvW2Vn1", "uri": "/de/contracts/1dU6CvW2Vn1#rechtliche-risiken", "label": "Konzernabschluss Und Konzernlagebericht", "score": 30.9527952679, "published": true}], "hash": "ec9b7978830515f68754be8b459fd5bb", "id": 1}, {"snippet": "Es besteht das Risiko, dass sich die Vertragspartner der Invest- mentgesellschaft und der Zielfonds nicht vertragsgem\u00e4\u00df verhal- ten und die Erf\u00fcllung berechtigter Anspr\u00fcche in unberechtigter Weise verweigern. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass vertragliche Regelungen von verschiedenen Vertragspartei- en unterschiedlich ausgelegt werden. Daher k\u00f6nnen die Invest- mentgesellschaft oder die Zielfonds unter Umst\u00e4nden erst nach Durchf\u00fchrung eines langwierigen und kostenintensiven gericht- lichen Verfahrens berechtigte Anspr\u00fcche gegen\u00fcber ihren Ver- tragspartnern geltend machen. Aber auch nach einer obsiegen- den rechtskr\u00e4ftigen Entscheidung des Gerichts ist nicht sicher- gestellt, dass die Anspr\u00fcche tats\u00e4chlich durchgesetzt werden k\u00f6nnen, da die jeweiligen Vertragspartner insolvent oder verm\u00f6- genslos geworden sein k\u00f6nnen. Die Vertragsdokumentation der Investmentgesellschaft zu ihren deutschen Vertragspartnern untersteht im Regelfall deutschem Recht. Die Verwaltungsgesellschaft geht davon aus, dass die Investmentgesellschaft in erheblichem Umfang in ausl\u00e4ndische Zielfonds investiert, die ausl\u00e4ndischem Recht unterliegen. Auch die Rechtsbeziehungen der Zielfonds zu Vertragspartnern k\u00f6nnen ausl\u00e4ndischem Recht unterliegen. Eventuelle gerichtliche Verfah- ren unterliegen daher m\u00f6glicherweise ausl\u00e4ndischem Recht, das erheblich vom deutschen Rechtsverst\u00e4ndnis abweichen kann. Dadurch kann sich die Durchsetzung von Anspr\u00fcchen schwieriger gestalten und eventuell mit erheblich h\u00f6heren Kosten verbunden sein, als dies in Deutschland der Fall w\u00e4re. Kommen die Vertrags- partner eines Zielfonds ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann der betreffende Zielfonds gezwungen sein, sie vor einem zust\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Gericht zu verklagen. Auch nach einer rechtskr\u00e4ftigen gerichtlichen Feststellung bestehen- der Anspr\u00fcche kann nicht garantiert werden, dass die Anspr\u00fcche tats\u00e4chlich gegen\u00fcber dem Vertragspartner durchgesetzt werden k\u00f6nnen. Rechtswirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Vertr\u00e4gen kann die Investmentgesellschaft nur mit Hilfe entsprechender Rechtsgutachten (Legal Opinion) ausl\u00e4ndischer Rechtsanw\u00e4lte beurteilen. Eine eigene Einsch\u00e4tzung ist ihr nicht m\u00f6glich. Insbe- sondere kann sie nicht beurteilen, inwieweit die in solchen Gut- achten \u00fcblicherweise getroffenen Annahmen und Vorbehalte korrekt sind bzw. relevant werden k\u00f6nnen. Schlie\u00dflich besteht unabh\u00e4ngig von der Rechtsordnung, der Ver- tr\u00e4ge oder Rechtsverh\u00e4ltnisse unterliegen, das Risiko einer \u00c4nde- rung von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungs- praxis, die zu einer Belastung der Investmentgesellschaft oder eines Zielfonds f\u00fchren k\u00f6nnen.", "size": 8, "snippet_links": [{"key": "vertragliche-regelungen", "type": "clause", "offset": [256, 279]}, {"key": "die-verwaltungsgesellschaft", "type": "clause", "offset": [971, 998]}, {"key": "die-investmentgesellschaft", "type": "clause", "offset": [1020, 1046]}], "samples": [{"hash": "8YZ4P9lLfoY", "uri": "/de/contracts/8YZ4P9lLfoY#rechtliche-risiken", "label": "Sales Prospectus", "score": 25.1518806537, "published": true}, {"hash": "8LbjxjyMc3K", "uri": "/de/contracts/8LbjxjyMc3K#rechtliche-risiken", "label": "Sales Prospectus", "score": 25.1518806537, "published": true}], "hash": "543e835e35c844bcc4c663489bd97a7e", "id": 2}, {"snippet": "Die Entwicklung der Rechts- und Steuersituation wie auch Rechtsprechung kann sich nachteilig oder vorteil- haft auf die Immobilieninvestitionen, gegebenenfalls auch abh\u00e4ngig von der jeweiligen Nutzung, auswirken. Diese Risiken k\u00f6nnen allgemeiner Natur sein (z. B. Steu- ergesetze, Sozialgesetzgebung hinsichtlich Gesund- heitsimmobilien, Mietgesetzgebung) bzw. sich auf die konkrete Immobilie (z. B. Denkmalschutz) oder deren Standort (z. B. Sanierungsgebiet, Erhaltungssatzung) beziehen. Erwerb und Ver\u00e4u\u00dferung von Immobilien und Immo\u00ad bilien\u00adGesellschaften Vor dem Erwerb einer Immobilie wird eine Ankaufs- pr\u00fcfung von der Gesellschaft, in der Regel unterst\u00fctzt durch fachkundige Berater, durchgef\u00fchrt, um insbeson- dere kaufm\u00e4nnische, technische, steuerliche und recht- liche Risiken zu erfassen und zu bewerten. Dabei kann im Einzelfall allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass trotz sorgf\u00e4ltiger Auswahl von fachkundigen Be- ratern und sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung durch die Gesellschaft bei der Erwerbspr\u00fcfung einzelne relevante Umst\u00e4nde nicht vollst\u00e4ndig erkannt bzw. bewertet werden. Dies kann unter anderem Marktrisiken, bauliche M\u00e4ngel, Vertragsrisiken oder grundbuchrechtliche Risiken be- inhalten. Sollte die Erwerbspr\u00fcfung abgebrochen wer- den oder aus anderen Gr\u00fcnden kein Ankauf erfolgen, k\u00f6nnen Kosten oder Strafzahlungen anfallen, die vom Sonderverm\u00f6gen zu tragen sind. Zudem besteht das Ri- siko, dass abgeschlossene Kaufvertr\u00e4ge nicht vollzogen werden und diese entsprechend r\u00fcckabgewickelt wer- den m\u00fcssen, wobei gleichfalls das Sonderverm\u00f6gen mit diesbez\u00fcglichen Kosten belastet werden kann. Im Falle einer verz\u00f6gerten Erwerbsabwicklung besteht das Risiko f\u00fcr das Sonderverm\u00f6gen, zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr die Be- reitstellung von Fremdkapital tragen zu m\u00fcssen. Beim Erwerb von Beteiligungen an Immobilien-Gesell- schaften sind Risiken, die sich aus der Gesellschaftsform ergeben, Risiken im Zusammenhang mit dem m\u00f6glichen Ausfall von Gesellschaftern und Risiken der \u00c4nderung der steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen zu ber\u00fccksichtigen. Dies gilt ins- besondere, wenn die Immobilien-Gesellschaften ihren Sitz im Ausland haben. Dar\u00fcber hinaus ist zu ber\u00fcck- sichtigen, dass im Falle des Erwerbs von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften diese mit nur schwer erkennbaren Verpflichtungen belastet sein k\u00f6nnen. Schlie\u00dflich kann es f\u00fcr den Fall der beabsichtigten Ver- \u00e4u\u00dferung der Beteiligung an einem ausreichend liquiden Sekund\u00e4rmarkt fehlen. Bei Ver\u00e4u\u00dferung einer Immobilie k\u00f6nnen selbst bei Anwendung gr\u00f6\u00dfter kaufm\u00e4nnischer Sorgfalt Gew\u00e4hr- leistungsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers oder sonstiger Dritter entstehen, f\u00fcr die das Sonderverm\u00f6gen haftet. Die Ver- \u00e4u\u00dferung einer Immobilie unterliegt dem Ermessen der Gesellschaft und es kann nicht garantiert werden, dass der Verkauf zu einem anderen Zeitpunkt nicht zu vorteil- hafteren Konditionen erfolgen k\u00f6nnte. Es besteht zudem das Risiko, dass im Rahmen der Ver\u00e4u\u00dferung der Verkauf abgebrochen oder r\u00fcckabgewickelt werden muss (z. B. infolge einer Insolvenz des K\u00e4ufers, baulicher M\u00e4ngel), wodurch zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr das Sonderverm\u00f6gen entstehen k\u00f6nnen. Sofern eine Immobilie nicht ver\u00e4u- \u00dfert werden kann bzw. keine Anschlussfinanzierung ge- lingt, besteht das Risiko, dass die betreffende Immobilie zwangsverwertet wird.", "size": 2, "snippet_links": [{"key": "aus-anderen-gr\u00fcnden", "type": "clause", "offset": [1258, 1277]}, {"key": "das-sonderverm\u00f6gen", "type": "clause", "offset": [1541, 1559]}, {"key": "zus\u00e4tzliche-kosten", "type": "clause", "offset": [1697, 1715]}, {"key": "insolvenz-des-k\u00e4ufers", "type": "clause", "offset": [3038, 3059]}], "samples": [{"hash": "bHTuplc9xrk", "uri": "/de/contracts/bHTuplc9xrk#rechtliche-risiken", "label": "Investment Management Agreement", "score": 24.2306639288, "published": true}], "hash": "97758404439b6c575777d598d69deb28", "id": 3}, {"snippet": "Vertragspartner- und Vertragsabschlussrisiko Es besteht das Risiko, dass sich nicht s\u00e4mtliche Vertragspartner der Investmentgesellschaft bzw. der Objektgesellschaften immer vertragsgem\u00e4\u00df verhalten und berechtigte Anspr\u00fcche der Invest- mentgesellschaft bzw. der Objektgesellschaften jederzeit vollum- f\u00e4nglich und zeitgerecht erf\u00fcllen. Die Investmentgesellschaft tr\u00e4gt insoweit mittelbar das Bonit\u00e4ts- und Zahlungsunf\u00e4higkeits- risiko der Vertragspartner, insbesondere das von Mietern der Objektgesellschaften sowie das der jeweiligen Verk\u00e4ufer der noch zu erwerbenden Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde. Bonit\u00e4tsanga- ben/Finanzkennzahlen zu Mietern von Immobilien basieren grunds\u00e4tzlich auf Angaben Dritter. Es besteht das Risiko, dass wesentliche Vertragspartner der Investmentgesellschaft bzw. der Objektgesellschaften bestehenden finanziellen Verpflichtungen nicht in vollem Umfang oder \u00fcberhaupt nicht nachkommen. Zudem kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass vertraglich vereinbarte Regelungen von verschiedenen Vertragsparteien un- terschiedlich ausgelegt werden. Daher besteht das Risiko, dass die Investmentgesellschaft bzw. die Objektgesellschaften unter Umst\u00e4nden erst nach Durchf\u00fchrung eines langwierigen und kos- tenintensiven gerichtlichen Verfahrens berechtigte Anspr\u00fcche gegen\u00fcber ihren Vertragspartnern durchsetzen k\u00f6nnen oder eine solche Durchsetzung insgesamt scheitert. Dies gilt insbesondere, wenn die Haftung von Vertragspartnern beschr\u00e4nkt ist. Aber auch nach einer obsiegenden rechtskr\u00e4ftigen Entscheidung eines Gerichts ist nicht sichergestellt, dass die Investmentgesellschaft bzw. die Objektgesellschaften stets ihre Anspr\u00fcche gegen\u00fcber der unterlegenen Partei in vollem Umfang durchsetzen k\u00f6nnen, da diese m\u00f6glicherweise zahlungsunf\u00e4hig oder auf sonstige Weise verm\u00f6genslos geworden ist, was sich negativ auf die vom Anleger erzielbaren R\u00fcckfl\u00fcsse auswirken und bis hin zu einem Totalverlust f\u00fchren kann.", "size": 2, "snippet_links": [{"key": "die-investmentgesellschaft", "type": "clause", "offset": [335, 361]}, {"key": "der-vertragspartner", "type": "clause", "offset": [434, 453]}], "samples": [{"hash": "fbsXG8nExkF", "uri": "/de/contracts/fbsXG8nExkF#rechtliche-risiken", "label": "Investment Prospectus", "score": 21.7515400411, "published": true}], "hash": "c50917e5d0ab2a82d38d23c5b1f1f619", "id": 4}, {"snippet": "Die ALPINE-Gruppe unterliegt dem Risiko aus Rechtsstreitigkei- ten. \u2022 \u00c4nderungen von baurechtlichen Gesetzen, Verordnungen und Stan- dards k\u00f6nnten sich erheblich negativ auf die Gesch\u00e4fts- und Finanz- lage sowie das Gesch\u00e4ftsergebnis der ALPINE-Gruppe auswirken. \u2022 Die ALPINE-Gruppe unterliegt in den Staaten, in denen sie inves- tiert ist, mannigfaltigen politischen, wirtschaftlichen und rechtli- chen Rahmenbedingungen. \u2022 Die ALPINE-Gruppe ist generell dem Risiko einer \u00c4nderung der steuerlichen Gesetzgebung ausgesetzt. \u2022 Bei Verz\u00f6gerungen oder M\u00e4ngeln in der Ausf\u00fchrung von Bauvor- haben k\u00f6nnen Belastungen, insbesondere aus Gew\u00e4hrleistungsan- spr\u00fcchen, Vertragsstrafen und Reputationssch\u00e4den, entstehen. \u2022 Die ALPINE-Gruppe ist Ziel kartellrechtlicher Untersuchungen in Slowenien und k\u00f6nnte auch dar\u00fcber hinaus Ziel kartellrechtlicher Untersuchungen und Sanktionen werden. \u2022 Bei der Abrechnung von Bauleistungen kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Auftraggebern kommen. \u2022 Die Verletzung von Schutzrechten Dritter bzw. die Verletzung von Schutzrechten der ALPINE-Gruppe durch Dritte k\u00f6nnen erheblich negative Auswirkungen auf die Gesch\u00e4fte der ALPINE-Gruppe ha- ben. \u2022 Jeder Anleger tr\u00e4gt das Risiko der Veranlagungsentscheidung. \u2022 Die Anleihegl\u00e4ubiger sind dem Risiko der strukturellen Nachran- gigkeit der Teilschuldverschreibungen gegen\u00fcber anderen von der Emittentin und deren Tochtergesellschaften aufgenommenen Finan- zierungen ausgesetzt. \u2022 Anleger unterliegen im Hinblick auf die Emittentin dem Kreditrisi- ko. \u2022 Anleger sind dem Risiko von Kursschwankungen der Teilschuld- verschreibungen (Kursrisiko) ausgesetzt. \u2022 Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass sich kein liquider Markt f\u00fcr die Teilschuldverschreibungen entwickelt oder der Handel aus- gesetzt wird, und aufgrund eines Widerrufs der Notierung oder ei- ner Aussetzung des Handels mit den Teilschuldverschreibungen kann es zu verzerrter Preisbildung oder zur Unm\u00f6glichkeit des Ver- kaufs der Teilschuldverschreibungen kommen. \u2022 Die Emittentin kann Transaktionen t\u00e4tigen, die nicht im Interesse der Anleihegl\u00e4ubiger sind, wie etwa weitere Verbindlichkeiten auf- nehmen, die gleichrangig mit den Teilschuldverschreibungen sind. \u2022 Bei einer zuk\u00fcnftigen Geldentwertung (Inflation) k\u00f6nnte sich die reale Rendite der Anlage verringern. \u2022 Die Bonit\u00e4t der Emittentin kann sich w\u00e4hrend der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen ver\u00e4ndern (Bonit\u00e4ts\u00e4nderungsrisiko). \u2022 Die Teilschuldverschreibungen unterliegen nicht dem System der Einlagensicherung. \u2022 Wird der Erwerb der Teilschuldverschreibungen fremdfinanziert, kann dies die H\u00f6he des m\u00f6glichen Verlusts erheblich erh\u00f6hen. Die Emittentin r\u00e4t von einem Kauf der Teilschuldverschreibungen auf Kredit ab. \u2022 Die Emittentin kann die Teilschuldverschreibungen aus Steuer- gr\u00fcnden k\u00fcndigen. \u2022 Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass eine Wiederveranlagung nur zu schlechteren Konditionen erfolgen kann. \u2022 Transaktionskosten und Spesen k\u00f6nnen die Rendite der Teilschuld- verschreibungen erheblich verringern. \u2022 Die steuerlichen Auswirkungen einer Anlage in Teilschuldver- schreibungen sollten sorgf\u00e4ltig bedacht werden. \u2022 Investoren sind vom Funktionieren der Clearingsysteme abh\u00e4ngig. \u2022 Die Emittentin oder die Syndikatsbanken k\u00f6nnen Transaktionen t\u00e4tigen, die nicht im Interesse der Anleihegl\u00e4ubiger sind, oder es kann aus anderen Gr\u00fcnden zu Interessenskonflikten zwischen der Emittentin und den Wertpapierinhabern kommen. \u2022 Die Emittentin oder die Syndikatsbanken k\u00f6nnen unter gewissen Voraussetzungen von der Emission zur\u00fccktreten. \u2022 Nachteilige Folgen, die sich aus Konzentration oder Wechselwir- kungen gleichartiger und verschiedenartiger Risikofaktoren ergeben (Konzentrationsrisiko), k\u00f6nnten zu einer wechselseitigen Verst\u00e4r- kung von in diesem Prospekt beschriebenen Risikofaktoren f\u00fchren. \u2022 \u00c4nderungen der anwendbaren Gesetze, Verordnungen oder der Verwaltungspraxis k\u00f6nnen negative Auswirkungen auf die Emitten- tin, die Teilschuldverschreibungen und die Anleger haben.", "size": 2, "snippet_links": [{"key": "verletzung-von-schutzrechten-dritter", "type": "clause", "offset": [998, 1034]}, {"key": "die-emittentin", "type": "clause", "offset": [1505, 1519]}, {"key": "aussetzung-des-handels", "type": "clause", "offset": [1848, 1870]}, {"key": "aus-anderen-gr\u00fcnden", "type": "clause", "offset": [3348, 3367]}], "samples": [{"hash": "7aW4jSNamGa", "uri": "/de/contracts/7aW4jSNamGa#rechtliche-risiken", "label": "Teilschuldverschreibungen", "score": 22.3714211577, "published": true}], "hash": "5dc2973ad8b748b6092156c6def539e4", "id": 5}, {"snippet": "Die Gruppe unterliegt dem Risiko aus Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit ihrer operativen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit. Die Gruppe unterliegt in den Staaten, in denen sie investiert ist, mannigfaltigen politischen, wirt- schaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Ent- wicklungsgrad der Rechtsordnungen in CEE bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten und Risiken. Die Gruppe ist bei der Vermietung rechtlichen Risiken von Mieterschutzvorschriften ausgesetzt. Die Gruppe ist dem Risiko einer \u00c4nderung der steuerlichen Gesetzgebung ausgesetzt. Die Gruppe ist generell dem Risiko einer \u00c4nderung der Gesetzgebung, insbesondere der regulatori- schen Gesetzgebung ausgesetzt. Der derzeitige Hauptaktion\u00e4r IMMOFINANZ AG, einer der Hauptkonkurrenten der Emittentin, k\u00f6nnte in die Lage kommen, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Emittentin und damit indi- rekt des Vorstands der Emittentin ma\u00dfgeblich zu beeinflussen. Die Entwicklung und Bewirtschaftung (Bestandgabe, Betrieb) der Immobilien der Gruppe unterliegt einer Vielzahl von Bewilligungen und verwaltungsrechtlichen Genehmigungen und den mit deren m\u00f6glichen Widerruf, Ablauf, Aussetzung oder \u00e4hnlichem verbundenen Risiken. Nutzungs\u00e4nderungen von Immobilien der Gruppe sind durch Widmung, Bau- und Raumordnung beschr\u00e4nkt. Die Gruppe kann Verlusten und Haftungen (einschlie\u00dflich Steuerbelastungen) in Bezug auf ihre Im- mobilien ausgesetzt sein, die aus den Handlungen und Unterlassungen von Verk\u00e4ufern oder fr\u00fcheren Eigent\u00fcmern oder Besitzern resultieren oder sich auf einen Vorbesitzer beziehen. Die Gruppe operiert in einem regulatorischen Umfeld mit drastisch hohen Strafdrohungen.", "size": 2, "snippet_links": [], "samples": [{"hash": "lX0BAAy8mOI", "uri": "/de/contracts/lX0BAAy8mOI#rechtliche-risiken", "label": "Basisprospekt", "score": 30.3398981835, "published": true}], "hash": "a9b265831cfcae0a52c28058f3f6543b", "id": 6}, {"snippet": "Die ALPINE-Gruppe unterliegt dem Risiko aus Rechtsstreitigkeiten. \u00c4nderungen von baurechtlichen Gesetzen, Verordnungen und Standards k\u00f6nnten sich erheblich negativ auf die Gesch\u00e4fts- und Finanzlage sowie das Gesch\u00e4ftsergebnis der ALPINE-Gruppe auswirken. Die ALPINE-Gruppe unterliegt zahlreichen Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes, deren Einhaltung be- tr\u00e4chtliche Kosten verursacht und deren Nichteinhaltung die Ergebnisse und Finanzlage der ALPINE-Gruppe be- eintr\u00e4chtigen kann. Die ALPINE-Gruppe unterliegt in den Staaten, in denen sie investiert ist, mannigfaltigen politischen, wirtschaftli- chen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Die ALPINE-Gruppe ist generell dem Risiko einer \u00c4nderung der steuerlichen Gesetzgebung ausgesetzt. Bei Verz\u00f6gerungen oder M\u00e4ngeln in der Ausf\u00fchrung von Bauvorhaben k\u00f6nnen Belastungen, insbesondere aus Ge- w\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen, Vertragsstrafen und Reputationssch\u00e4den, entstehen. Die ALPINE-Gruppe ist Ziel kartellrechtlicher Untersuchungen in Slowenien und Rum\u00e4nien und k\u00f6nnte auch dar- \u00fcber hinaus Ziel kartellrechtlicher Untersuchungen und Sanktionen werden. Bei der Abrechnung von Bauleistungen kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Auftraggebern kom- men. Die Verletzung von Schutzrechten Dritter bzw. die Verletzung von Schutzrechten der ALPINE-Gruppe durch Dritte k\u00f6nnen erheblich negative Auswirkungen auf die Gesch\u00e4fte der ALPINE-Gruppe haben.", "size": 2, "snippet_links": [{"key": "verletzung-von-schutzrechten-dritter", "type": "clause", "offset": [1225, 1261]}], "samples": [{"hash": "f2KBQ4I5him", "uri": "/de/contracts/f2KBQ4I5him#rechtliche-risiken", "label": "Teilschuldverschreibungen", "score": 23.3459240162, "published": true}], "hash": "3f34bee8e6a27b89d5fe55fac361da56", "id": 7}, {"snippet": "2.6.1 Die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der DREI Gruppe ist von den allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere f\u00fcr Immobilien in Deutschland, abh\u00e4ngig.\n2.6.2 Die DREI Gruppe ist Compliance-Risiken ausgesetzt.\n2.6.3 Die DREI Gruppe unterliegt allgemeinen steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und steuerrechtlichen Risiken, beispielsweise im Zusammenhang mit zuk\u00fcnftigen Steuerbescheiden, Steuerpr\u00fcfungen oder Gerichtsverfahren.\n2.6.4 Eine Verletzung des Schriftformerfordernisses k\u00f6nnte zu kurzfristigeren K\u00fcndigungsfristen und damit ungeplanten Leerst\u00e4nden f\u00fchren. Gerichte k\u00f6nnen ferner bestimmte Klauseln der Mietvertr\u00e4ge der DREI Fondsgesellschaften bzw. der Emittentin f\u00fcr unwirksam erkl\u00e4ren.\n2.6.5 Die DREI Gruppe k\u00f6nnte aufgrund von Altlasten, sch\u00e4dlichen Bodenver\u00e4nderungen oder auch wegen des blo\u00dfen Verdachts auf sch\u00e4dliche Bodenver\u00e4nderungen sowie jeder Nichteinhaltung bestehender oder neu eingef\u00fchrter Bau- oder Umweltvorschriften in Anspruch genommen werden.\n2.6.6 Die DREI Gruppe k\u00f6nnte Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt sein, deren Ausg\u00e4nge f\u00fcr die DREI Gruppe nicht vorhersehbar sind.\n2.6.7 Die DREI Gruppe k\u00f6nnte einen unzureichenden Schutz f\u00fcr ihr geistiges Eigentum haben und Verletzungen desselben ausgesetzt sein oder k\u00f6nnte die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.\n2.6.8 Die DREI Gruppe k\u00f6nnte personenbezogene Daten unsachgem\u00e4\u00df bearbeiten.\n2.6.9 Die zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rden k\u00f6nnten zu der Auffassung gelangen, dass die Emittentin keine Holdinggesellschaft ist und als Investmentverm\u00f6gen unter den Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches f\u00e4llt.\n2.6.10 Die zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rden k\u00f6nnten zu der Auffassung gelangen, dass die Zielgesellschaften nicht als Altfonds qualifizieren und somit als Investmentverm\u00f6gen unter den Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches fallen.", "size": 1, "snippet_links": [{"key": "geistiges-eigentum", "type": "clause", "offset": [1175, 1193]}, {"key": "personenbezogene-daten", "type": "definition", "offset": [1333, 1355]}, {"key": "die-emittentin", "type": "clause", "offset": [1461, 1475]}], "samples": [{"hash": "gGkJRW5gDf3", "uri": "/de/contracts/gGkJRW5gDf3#rechtliche-risiken", "label": "Wertpapierprospekt", "score": 33.3360023271, "published": true}], "hash": "adba341b1ffa8045a6734ab292ee3c25", "id": 8}, {"snippet": "VERTRAGSPARTNER- UND VERTRAGSABSCHLUSSRISIKO", "size": 1, "snippet_links": [], "samples": [{"hash": "105SogDTLxZ", "uri": "/de/contracts/105SogDTLxZ#rechtliche-risiken", "label": "Verkaufsprospekt", "score": 17.5503080082, "published": true}], "hash": "39b10cc82440dcc533cd241a7e7ef5a7", "id": 9}, {"snippet": "Es besteht die M\u00f6glichkeit, dass die Vertr\u00e4ge \u00fcber die Derivate-Transaktionen beispielsweise aufgrund nachtr\u00e4glicher Rechtswidrigkeit oder \u00c4nderungen der gesetzlichen Steuer- bzw. 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