Rechtsbeziehungen Musterklauseln

Rechtsbeziehungen. Im Übrigen regeln sich die Rechtsbeziehungen nach dem Inhalt des bei Abschluss der Direktversicherung ausgefertigten Versi- cherungsscheines, der dem Arbeitnehmer zur Aufbewahrung übergeben wird; eine Durchschrift bleibt beim Arbeitgeber.
Rechtsbeziehungen. Die folgenden wesentlichen Geschäfte und Rechtsbeziehungen zwischen der Emittentin einerseits und nahestehenden Personen andererseits bestehen: Die Emittentin hat mit der Katjes Fassin GmbH & Co. KG am 21. September 2022 einen Lizenzvertrag hinsichtlich der Rechte zur Nutzung der Bezeichnung „Katjes“ als „Katjesgreenfood“ abgeschlossen. Zu Einzelheiten vgl. Kapitel VII.6 „Wesentliche Verträge“. Gegenüber Katjes Deutschland bestehen Darlehensverbindlichkeiten der Emittentin in Höhe von rd. EUR 9.99 Mio. und in Höhe von 8,05, die am 31. Dezember 2023 fällig werden, und in Höhe von rund EUR 6,16 Mio., die am 31. Dezember 2022 fällig werden. Katjes Deutschland hat sich bezüglich des erstgenannten Darlehens zu einem Rangrücktritt verpflichtet. Die beiden anderen Darlehen in Höhe von zusammen EUR 14,2 Mio. sind der Emittentin als „Genius Bridge Finanzierung“ gewährt worden, um den mittelbaren Erwerb sämtlicher Anteile der Genius Foods Limited, Edinburgh, zu finanzieren. Der Emissionserlös der prospektgegenständlichen Anleihe soll u.a. zur Refinanzierung der Genius Bridge Finanzierung dienen. Zu Einzelheiten vgl. Kapitel VII.6 „Wesentliche Verträge“. Darüber hinaus bestehen keine Geschäfte und Rechtsbeziehungen zwischen der Emittentin einerseits und nahestehenden Personen andererseits.
Rechtsbeziehungen. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Xxxxxxx sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser Unterrichtsordnung ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der Unterrichtsordnung hiervon unberührt.
Rechtsbeziehungen. Grundlegend für die Versicherung der Schafe und Ziegen (Zuchttiere) ist die zwischen den Vertragspartnern Verband und der VTV getroffene Rahmenvereinbarung. Die Erhebung der Versicherungsbeiträge erfolgt über den Verband. Der Verband schliesst für Namen und Rechnung der Beschicker und Käufer die Tierversicherung mit der VTV ab. Schadensfälle werden zwischen VTV und Käufer bzw. Beschicker abgewickelt.
Rechtsbeziehungen. Xxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxx, Mitglieder der Geschäftsführung der persönlich haftenden Ge- sellschafterin der Emittentin und des Vorstands der Deutsche Bildung AG, sowie das weitere Mitglied des Vorstands der Deutsche Bildung AG, Xx. Xxxx Xxxxxxxxxx, sowie deren Aufsichtsratsmitglied Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxxx haben sich verpflichtet, im Falle einer Aufstockung der prospektgegenständlichen Anleihe (WKN A2E4PH) Ende Dezember 2021, Teilschuldverschreibungen zu zeichnen, wenn und so- weit das notwendig wird, um eine Platzierung der Aufstockung in Höhe von mindestens EUR 500.000,00 zu erreichen („Commitment“). Im Einzelnen bestehen die vier Commitments in folgender Höhe: Xxxx Xxxxxxx: Verpflichtung zur Zeichnung von Teilschuldverschreibungen im Nennwert von bis zu EUR 20.000,00 Xxxxxxx Xxxxxxxx: Verpflichtung zur Zeichnung von Teilschuldverschreibungen im Nennwert von bis zu EUR 150.000,00 Xx. Xxxx Xxxxxxxxxx und Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxxx gemeinsam: Verpflichtung zur Zeichnung von Teilschuldverschreibungen im Nennwert von bis zu EUR 350.000,00 Gehen im Zuge der Aufstockung Zeichnungen von anderen Investoren ein, reduzieren sich die vier Commitments jeweils anteilig um den bereits anderweitig gezeichneten Teil des Ziel-Nennbetrages von EUR 500.000,00. Für den Fall, dass die Aufstockung aus irgendeinem Grund nicht stattfinden kann, haben sich die vier Commitment-Geber ersatzweise verpflichtet, der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Xx.XX ein Darlehen in Höhe ihres jeweiligen Commitments zu gewähren. Darüber hinaus bestehen keine Geschäfte und Rechtsbeziehungen zwischen der Emittentin einerseits und nahestehenden Personen andererseits.
Rechtsbeziehungen. Bei der Inanspruchnahme von wahlärztlichen Leistungen kommt ein sogenannter totaler Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag zustande, d. h. die ärztlichen Leistungen werden sowohl mit dem Klinikum als auch mit dem liquidationsberechtigten Ärztlichen Direktor/Arzt vereinbart. Dies gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall mit dem liquidationsberechtigten Ärztlichen Direktor/Arzt zusätzlich ein schriftlicher Vertrag über die Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen abgeschlossen wird. Diese Vereinbarung kann von beiden Vertragsparteien an jedem Tag zum Ende des folgenden Tages schriftlich gekündigt werden.
Rechtsbeziehungen. Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien unterliegen deutschen Recht. Ist der Vertrag in eine Fremdsprache übertragen worden, so ist bei Streitigkeiten ausschließlich der deutsche Vertragstext maßgebend und Gerichtsstand des Auftragnehmers. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Vorschriften des BGB.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.