Rechtsgrundlagen und Zwecke für die Verarbeitung. (a) Zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Anbahnung und Abwicklung von Förderungsverträgen sowie aller damit in Verbindung stehenden Kontrolltätigkeiten. (b) Zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO): Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen durch Gesetz (z.B. Bundeshaushaltsgesetz 2013 iVm ARR 2014, Rechnungshofgesetz oder unionrechtliche Regelungen), welchen das Sozialministerium unterliegt, erforderlich sein. (c) Zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): In den folgenden Fällen erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen: • Datenaustausch mit Auskunfteien (z.B. Österreichischer Kreditschutzverband 1870) und Organen und Beauftragten anderer förderungsgewährender Stellen • Im Rahmen der Rechtsverfolgung. Gegen Verarbeitungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO steht ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO zu.
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Rechtsgrundlagen und Zwecke für die Verarbeitung. (a) Zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Anbahnung und Abwicklung von Förderungsverträgen sowie aller damit in Verbindung stehenden Kontrolltätigkeiten.
(b) . • Zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO): Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen durch Gesetz (z.B. zB. Bundeshaushaltsgesetz 2013 iVm ARR Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014, Rechnungshofgesetz oder unionrechtliche Regelungen), welchen das Sozialministerium der Förderungsgeber unterliegt, erforderlich sein.
(c) . • Zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): In den folgenden Fällen erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen: • o Datenaustausch mit Auskunfteien (z.B. Österreichischer zB. österreichischer Kreditschutzverband 1870) und Organen und Beauftragten anderer förderungsgewährender Stellen • o Im Rahmen der Rechtsverfolgung. Gegen Verarbeitungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO steht ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO zu.
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