Common use of Registrierkassen Clause in Contracts

Registrierkassen. Registrierkassen sowie elektrische und elektronische Kassen, Rückgeldgeber und Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geld- wechsler) gelten nicht als Behältnis im Sinne von Nr. 5. Jedoch ist Bargeld auch in Registrierkassen sowie elektrischen und elektronischen Kassen versichert, solange diese geöffnet sind. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (Entschädigungsgrenze).

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Samples: www.ostangler.de, www.kuenstler-fairsicherung.de

Registrierkassen. Registrierkassen sowie elektrische und elektronische Kassen, Rückgeldgeber Rück- geldgeber und Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geld- wechsler) gelten nicht als Behältnis im Sinne von Nr. 5. Jedoch ist Bargeld auch in Registrierkassen sowie elektrischen und elektronischen elektroni- schen Kassen versichert, solange diese geöffnet sind. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (Entschädigungsgrenze).

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Samples: www.diebayerische.de

Registrierkassen. Registrierkassen sowie elektrische und elektronische Kassen, Rückgeldgeber und Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geld- wechslerGeldwechsler) gelten nicht als Behältnis im Sinne von Nr. 5. Jedoch ist Bargeld auch in Registrierkassen sowie elektrischen und elektronischen Kassen versichert, solange diese geöffnet sind. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (EntschädigungsgrenzeEntschädigungs- grenze).

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Samples: www.gdv.de

Registrierkassen. Registrierkassen sowie elektrische und elektronische Kassen, Rückgeldgeber und Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geld- wechslerGeldwechsler) gelten nicht als Behältnis im Sinne von Nr. 5. Jedoch ist Bargeld auch in Registrierkassen sowie elektrischen und elektronischen Kassen versichert, solange diese geöffnet sind. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (Entschädigungsgrenze).

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Samples: www.asspario.de

Registrierkassen. Registrierkassen sowie elektrische und elektronische Kassen, Rückgeldgeber und Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geld- wechslerGeldwechsler) gelten nicht als Behältnis im Sinne von Nr. 58. Jedoch ist Bargeld auch in Registrierkassen sowie elektrischen elektri- schen und elektronischen Kassen versichert, solange diese geöffnet sind. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (Entschädigungsgrenze).

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Samples: rhion.digital

Registrierkassen. Registrierkassen sowie elektrische und elektronische Kassen, Rückgeldgeber Rückgeld- geber und Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geld- wechslerGeldwechsler) gelten nicht als Behältnis im Sinne von Nr. 5. Jedoch ist im Rahmen einer für Bargeld in Behältnissen nach Nr. 5 vereinbarten Versicherungssumme Bargeld auch in Registrierkassen sowie elektrischen und elektronischen Kassen versichert, solange diese geöffnet sind. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (Entschädigungsgrenze).

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Samples: www.flugschulen.at