Reinigung. Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Gänge in den Hallen. Die Reinigung der Standfläche und Entsorgung der Abfälle in den vorgesehenen Behältnissen obliegt dem Aussteller. Die Kosten einer allenfalls erforderlichen Ersatzvornahme werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Auf Bestellung und Kosten des Ausstellers können vom Veranstalter zugelassene Reinigungspartner die Standreinigung übernehmen. Die Entsorgung von Sondermüll muss vom Aussteller selbst veranlasst werden.
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Samples: General Terms and Conditions, Messevertrag
Reinigung. Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Gänge in den Hallen. Die Reinigung der Standfläche und Entsorgung der Abfälle in den vorgesehenen Behältnissen obliegt dem AusstellerAus- steller. Die Kosten einer allenfalls erforderlichen Ersatzvornahme werden dem Aussteller in Rechnung Rech- nung gestellt. Auf Bestellung und Kosten des Ausstellers können vom Veranstalter zugelassene Reinigungspartner die Standreinigung übernehmen. Die Entsorgung von Sondermüll muss vom Aussteller selbst veranlasst werden.
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Samples: Messevertrag
Reinigung. Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Gänge in den Hallen. Die Reinigung der Standfläche und Entsorgung der Abfälle in den vorgesehenen Behältnissen obliegt dem Aussteller. Die Kosten einer allenfalls erforderlichen Ersatzvornahme werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Auf Bestellung und Kosten des Ausstellers können vom Veranstalter zugelassene zuge- lassene Reinigungspartner die Standreinigung übernehmen. Die Entsorgung von Sondermüll muss vom Aussteller selbst veranlasst werden.
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Samples: Messevertrag