Reiseabbruchkosten. Ist die planmäßige Beendigung einer Auslandsreise - infolge Ihres Todes oder des Todes eines nahen Angehörigen, - infolge schwerer Erkrankung von Ihnen oder eines nahen Angehörigen oder - wegen einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens nicht zumutbar, übernehmen wir die daraus entstehenden erhöhten Fahrt- oder Flugkosten bis zu 3.000 EUR je Schadenfall.
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Reiseabbruchkosten. Ist die planmäßige Beendigung einer Auslandsreise - infolge Ihres Todes oder des Todes eines nahen Angehörigen, - infolge schwerer Erkrankung von Ihnen oder eines nahen Angehörigen oder - wegen einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens nicht zumutbar, übernehmen wir die daraus entstehenden erhöhten Fahrt- oder Flugkosten bis zu 3.000 EUR je SchadenfallSchadensfall.
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Reiseabbruchkosten. Ist die planmäßige Beendigung einer Auslandsreise - infolge Ihres Todes oder des Todes eines nahen Angehörigen, - infolge schwerer Erkrankung von Ihnen oder einer mitversicherten Person oder eines nahen Angehörigen oder - wegen einer erheblichen Schädigung Ihres ihres Vermögens nicht zumutbar, übernehmen wir die daraus entstehenden erhöhten Fahrt- oder Flugkosten bis zu 3.000 EUR je Schadenfall.
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