Reisepass und Visa Musterklauseln

Reisepass und Visa. Um ungehindert zu reisen, sind gültige Reisedokumente unerlässlich. Zusätzliche Formalitäten und die damit verbundenen Kosten liegen in der Verantwortung der G.M®. In keinem Fall übernimmt Club Med® die individuelle Verantwortung des G.M®, der die Überprüfung und das Erlangen aller Formalitäten vor der Abreise übernehmen muss (grundsätzlich ein noch 6 Monate nach dem Rückreisedatum gültiger Reisepass, Visum, Esta-Einreiseformular für USA-Reisen oder -Transit, Atteste, Impfpass etc.) und dieses während der gesamten Reisedauer. Die Nichtbeachtung der Formalitäten, die Unmöglichkeit eines G.M®, gültige Reisedokumente vorzuzeigen, unabhängig von den Gründen, und eine damit verbundene Verspätung, die Verweigerung des Boardings oder das Verbot, ausländisches Gebiet zu betreten, bleiben in der Verantwortung des G.M® und seiner Kosten. Club Med® erstattet oder ersetzt ihm diese Leistungen nicht. Alle Informationen zu Reisedokumenten und Formalitäten sind bei den zuständigen diplomatischen Vertretungen in den Abreise-, Transit- und Einreiseländern verfügbar, deren Adressen im Reisebüro bzw. der Verkaufsstelle erhältlich sind. „Einreisebestimmungen“ und „Praktische Informationen“ sowie unter xxx.xxxxxxx.xx. Club Med® stellt dem G.M® auch in seinen Verkaufsstellen aktualisierte Informationen zur Verfügung, wie sie von den Konsulaten (oder Botschaften) der verschiedenen Zielländer (Abreise- und Einreiseländer) und Transitländer mitgeteilt werden sowie deren jeweiligen Adressen. Schweizer Minderjährige müssen eigene gültige Reisedokumente haben: Personalausweis, Reisepass oder Visum, Esta-Einreiseformular, je nach eventuellem Transit und Ziel. Das Familienbüchlein stellt keinen Personalausweis dar, der das Verlassen eines Landes erlaubt. Club Med® steht den G.M®, die Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten oder dem europäischen Wirtschaftsraum sind, für nützliche Zollinformationen vor ihrer Buchung zur Verfügung. Bei einigen Anfragen bedarf es einer Bearbeitungszeit.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.