Reisetauglichkeit Musterklauseln

Reisetauglichkeit. Um die Sicherheit der an Bord des Schiffes zu befördernden Passagiere gemäß den anwendbaren und im internationalen, EU- /EWR-Recht und/oder nationalen Recht verankerten Sicherheitsvorschriften und die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen der zuständigen Behörden, einschließlich des Staates, unter dessen Flagge das Schiff fährt, sowie der Verfahrensvorschriften von Hurtigruten zu gewährleisten, sichert jeder Passagier zu, dass er gesundheitlich in der Lage ist, eine Schiffsreise zu unternehmen, und dass weder die Sicherheit des Schiffes noch die anderen Passagiere an Bord durch sein Verhalten oder durch seine Verfassung beeinträchtigt werden. Informationen dazu, inwieweit eine Reise grundsätzlich für Teilnehmer mit Mobilitätseinschränkungen geeignet ist, sind jeweils in den Verkaufs- und Marketingunterlagen zu der betreffenden Reise zu finden. Konkrete Auskünfte erteilen wir gerne auf Anfrage. Wir behalten uns vor, von jedem Passagier eine ärztliche Bescheinigung über seine Reisetauglichkeit zu verlangen, um beurteilen zu können, ob der betreffende Passagier internationalen, EU- oder nationalen Gesetzen entsprechend und gemäß den Sicherheitsvorschriften von Hurtigruten entsprechend sicher befördert werden kann. Wir sind außerdem berechtigt, einen Gesundheitsfragebogen auszugeben, bevor die Passagiere an Bord kommen, sofern wir dies für erforderlich halten. Bei einigen Fahrten können wir auch eine Impfung verlangen. Wenn wir, der Schiffskapitän oder der von uns benannte medizinische Vertreter bemerken, dass wir einen Passagier aus irgendeinem Grund für nicht reisefähig halten, der Meinung sind, dass von ihm ein Sicherheitsrisiko ausgehen könnte, ihm in irgendeinem Hafen die Erlaubnis zum Landgang verweigert werden könnte oder uns Haftungspflichten wegen seiner Betreuung, Unterstützung oder seiner Rückbeförderung entstehen könnten, sind wir oder der Schiffkapitän berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Reisetauglichkeit. SILVERSEA hat das Recht, vom Kunden eine ärztliche Bescheinigung über die Reisetauglichkeit der Reisenden in Bezug auf die jeweilige Reise zu verlangen. Die ärztliche Bescheinigung muss innerhalb von vier Wochen vor der Abreise eingeholt werden. SILVERSEA hat das Recht, einem Reisenden, der die angeforderte ärztliche Bescheinigung nicht vorlegen kann, den Zutritt zum Schiff zu verweigern.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.