Relativer Rang der Wertpapiere. Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.
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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen