Common use of Risiken aus Sicherheiten der Bankfinanzierungen Clause in Contracts

Risiken aus Sicherheiten der Bankfinanzierungen. Ferner besteht das Risiko, dass Bedingungen der Fremdfinanzierungsverträge (z.B. Bankkredite) nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können. Dies kann zu weiteren Kosten, zusätzlichem Sicherheitsverlangen der Finanzierungsgeber (z.B. Banken) oder letztlich zur Kündigung bereits valutierter Fremdfinanzierungsverträge führen. In der Folge können ggf. gewährte Sicherheiten, i.d.R. vorrangige Grundpfandrechte, verwertet werden und es kann zur Zwangsverwaltung oder - versteigerung der Immobilie kommen. Im Fall der Zwangsversteigerung besteht das zusätzliche Risiko, dass ein angemessener Preis nicht erzielt werden kann. Dies kann dazu führen, dass die jeweilige Gesellschaft nicht genügend Einnahmen erzielt, um ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Emittentin zu erfüllen. Dies könnte dazu führen, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann, was auch zu einem Teil- oder Totalverlust des Nennbetrags führen kann. Der Eintritt dieses Risikos wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt.

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Risiken aus Sicherheiten der Bankfinanzierungen. Ferner besteht das Risiko, dass Bedingungen der Fremdfinanzierungsverträge (z.B. Bankkredite) nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können. Dies kann zu weiteren Kosten, zusätzlichem Sicherheitsverlangen der Finanzierungsgeber (z.B. Banken) oder letztlich zur Kündigung bereits valutierter Fremdfinanzierungsverträge führen. In der Folge können ggf. gewährte Sicherheiten, i.d.R. vorrangige Grundpfandrechte, verwertet werden und es kann zur Zwangsverwaltung oder - versteigerung der Immobilie kommen. Im Fall der Zwangsversteigerung besteht das zusätzliche Risiko, dass ein angemessener Preis nicht erzielt werden kann. Dies kann dazu führen, dass die jeweilige Gesellschaft nicht genügend Einnahmen erzielt, um ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Emittentin zu erfüllen. Dies könnte dazu führen, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann, was auch zu einem Teil- oder Totalverlust des Nennbetrags führen kann. Der Eintritt dieses Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Risikos als auch der zu erwartenden Umfang der negativen Auswirkungen wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt.

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