Rollenzuordnung Musterklauseln

Rollenzuordnung. Für diesen SLA sind die Rollen wie folgt zugeordnet: Auftraggeber (AG) Siehe EVB-IT Auftragsverarbeiter (AV) Siehe EVB-IT Zusätzliche Auftragsberechtigte (AB) zur Anlage 1 EVB-IT: Keine Nutzer Nutzer der Verfahrensinfrastruktur, müssen nicht dem Auftraggeber zugehörig sein Die Definitionen der Rollen können dem Glossar (Teil A, Abschnitt 3) entnommen werden.
Rollenzuordnung. Für diesen SLA sind die Rollen wie folgt zugeordnet: Auftraggeber (AG) Siehe EVB-IT Auftragsverarbeiter (AV) Siehe EVB-IT Die Definitionen der Rollen können dem Glossar (Teil A, Abschnitt 3) entnommen werden.
Rollenzuordnung. Für diesen SLA sind die Rollen wie folgt zugeordnet: Anlage 4b zum V8667-2/3011010

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.