Rooming-in. Bei stationärer Behandlung eines nach einem Tarif CP versicherten Kindes sind die zusätzlichen Unterbringungskosten für eine erwachsene Begleitperson bis zu vier Wochen je Kalenderjahr erstattungsfähig
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Rooming-in. Bei stationärer Behandlung eines nach einem Tarif CP versicherten Kindes sind die zusätzlichen Unterbringungskosten für eine erwachsene Begleitperson bis zu vier Wochen je Kalenderjahr erstattungsfähigerstattungsfähig zu 100 %, wenn die stationäre Behandlung vor Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes begonnen hat.
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