Common use of Routing Clause in Contracts

Routing. Die Bank ermöglicht als Netzbetreiber die elektronische Datenübermittlung zwischen POS-Terminals für das Präsenzgeschäft über ein dediziertes Netz an die Anbieter der vom Vertragspartner ausgewählten Kartenzahlverfahren (Kreditkarten, Kundenkarten, Maestro, V PAY und electronic cash/girocard) und von diesen eingeschaltete Dritte, die Zahlungen autorisieren und abwickeln. Die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten liegt ebenso außer- halb des Verantwortungsbereichs der Bank wie die Verfügbarkeit, Sicherheit und Schnelligkeit der rechnerangeschlossenen Autorisierungs- und Übermittlungssysteme Dritter. Für Ausfälle auf Seiten der Anbieter der Kartenzahl- verfahren und von diesen eingeschalteter Dritter, z.B. der Autorisierungszentralen der Deutschen Kreditwirtschaft im Rahmen des electronic cash (girocard)-Systems, ist die Bank nicht verantwortlich. Erfolgen Autorisierungen im Offline-Betrieb, leitet die Bank auch diese Transaktionen mit dem Kassenschnitt des Vertragspartners in den Zahlungsverkehr ein. Die Entgegennahme von Zahlungen für den Vertragspartner und deren Auszahlung an ihn ist nicht Gegenstand des Allgemeinen Netzbetriebs.

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Samples: Terminalüberlassung Und Netzbetrieb

Routing. Die Bank ermöglicht als Netzbetreiber die elektronische Datenübermittlung zwischen POS-Terminals für das Präsenzgeschäft Präsenz- geschäft über ein dediziertes Netz an die Anbieter der vom Vertragspartner ausgewählten Kartenzahlverfahren (Kreditkarten, Kundenkarten, Maestro, V PAY und electronic cash/girocard) und von diesen eingeschaltete Dritte, die Zahlungen autorisieren und abwickeln. Die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten liegt ebenso außer- halb des Verantwortungsbereichs der Bank wie die Verfügbarkeit, Sicherheit und Schnelligkeit der rechnerangeschlossenen rechnerange- schlossenen Autorisierungs- und Übermittlungssysteme Dritter. Für Ausfälle auf Seiten der Anbieter der Kartenzahl- verfahren und von diesen eingeschalteter Dritter, z.B. der Autorisierungszentralen der Deutschen Kreditwirtschaft im Rahmen des electronic cash (girocard)-Systems, ist die Bank nicht verantwortlich. Erfolgen Autorisierungen im Offline-Betrieb, leitet die Bank auch diese Transaktionen mit dem Kassenschnitt des Vertragspartners in den Zahlungsverkehr ein. Die Entgegennahme von Zahlungen für den Vertragspartner und deren Auszahlung an ihn ist nicht Gegenstand des Allgemeinen Netzbetriebs.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Terminalüberlassung Und Netzbetrieb

Routing. Die Bank ermöglicht als Netzbetreiber die elektronische Datenübermittlung Daten- übermittlung zwischen POS-Terminals für das Präsenzgeschäft über ein dediziertes Netz an die Anbieter der vom Vertragspartner Vertrags- partner ausgewählten Kartenzahlverfahren (Kreditkarten, KundenkartenKun- denkarten, Maestro, V PAY und electronic cash/girocard) und von diesen eingeschaltete einge- schaltete Dritte, die Zahlungen autorisieren und abwickeln. Die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten liegt ebenso außer- halb au- ßerhalb des Verantwortungsbereichs der Bank wie die VerfügbarkeitVerfüg- barkeit, Sicherheit und Schnelligkeit der rechnerangeschlossenen rechnerangeschlosse- nen Autorisierungs- und Übermittlungssysteme Dritter. Für Ausfälle auf Seiten der Anbieter der Kartenzahl- verfahren Kartenzahlverfahren und von diesen eingeschalteter Dritter, z.B. der Autorisierungszentralen Autorisierungszent- ralen der Deutschen Kreditwirtschaft im Rahmen des electronic cash (girocard)-Systemscash-Systems, ist die Bank nicht verantwortlich. Erfolgen Autorisierungen im Offline-Betrieb, leitet die Bank auch diese Transaktionen mit dem Kassenschnitt des Vertragspartners Vertrags- partners in den Zahlungsverkehr ein. Die Entgegennahme von Zahlungen für den Vertragspartner und deren Auszahlung an ihn ist nicht Gegenstand des Allgemeinen Allge- meinen Netzbetriebs.

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Samples: Terminalüberlassung Und Netzbetrieb

Routing. Die Bank ermöglicht als Netzbetreiber die elektronische Datenübermittlung zwischen POS-POS- Terminals für das Präsenzgeschäft über ein dediziertes Netz an die Anbieter der vom Vertragspartner Ver- tragspartner ausgewählten Kartenzahlverfahren (Kreditkarten, Kundenkarten, Maestro, V PAY und electronic cash/girocard) und von diesen eingeschaltete Dritte, die Zahlungen autorisieren au- torisieren und abwickeln. Die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten liegt ebenso außer- halb außerhalb des Verantwortungsbereichs der Bank wie die Verfügbarkeit, Sicherheit und Schnelligkeit der rechnerangeschlossenen Autorisierungs- und Übermittlungssysteme DritterDrit- ter. Für Ausfälle auf Seiten der Anbieter der Kartenzahl- verfahren Kartenzahlverfahren und von diesen eingeschalteter eingeschal- teter Dritter, z.B. der Autorisierungszentralen der Deutschen Kreditwirtschaft im Rahmen des electronic cash (girocard)-Systems, ist die Bank nicht verantwortlich. Erfolgen Autorisierungen im Offline-Betrieb, leitet die Bank auch diese Transaktionen mit dem Kassenschnitt des Vertragspartners in den Zahlungsverkehr ein. Die Entgegennahme von Zahlungen für den Vertragspartner und deren Auszahlung an ihn ist nicht Gegenstand des Allgemeinen allgemeinen Netzbetriebs.

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Samples: Terminalüberlassung Und Netzbetrieb