RZ-Rekalkulation Musterklauseln

RZ-Rekalkulation. Die in den Preisblättern [in dem Preisblatt] aufgeführten Personalkostenzuschläge werden zukünftig in ei- ner neuen Version des Servicekatalogs in die Artikel eingearbeitet. Alle aufgeführten Personalkostenzu- schläge je Position, sowie der Gesamtpersonalkostenzuschlag können dann entfallen. Dies wird im Rah- men von Vertragsanpassungsverfahren umgesetzt. Preisblatt (für Aufwände) Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber folgende Aufwände: Die Rechnungsstellung erfolgt für die Pos. 30 sowie für die Pos. 110 bis 130 nachträglich gem. Leistungsnachweis. Die Rechnungsstellung für die Pos. 10 und 20 sowie für die Pos. 40 bis 100 gem. 5.2. Die aufwandsbezogene Abrechnung erfolgt zu Beginn des jeweils nächsten Kalenderjahres auf Basis tatsächlich verbrauchter Mengen, gem. Anlage 2b. Sofern eine Differenz zu den im Preisblatt gelisteten Summen festgestellt werden sollte, erfolgt die Abrechnung hierzu mit der darauffolgenden Rechnungsstellung im Januar dieses Folgejahres. Die Abrechnung von verfahrensindividuellem Material, hier gesondert bestellte Formulare und Briefumschläge, werden nach Beschaffung auf Basis des Hybridschlüssels an den Auftraggeber sofort in Rechnung gestellt. Eine Abrechnung von Porto für Briefe und Pakete erfolgt anhand des tatsächlichen Verbrauchs monatlich rückwirkend.
RZ-Rekalkulation. Die in dem Preisblatt aufgeführten Personalkostenzuschläge werden zukünftig in einer neuen Version des Servicekatalogs in d1e Arti�el eingeanbeitet Alle aufgeführten Personalkostenzuschläge je Position, sowie der Gesamtpersonalkostenzuschlag �önnen dann •enifalle.n. Dies wird im Rahmen von Vertragsanpas­ sungsverfahren llmgesetzt.· Ablösungen von Vereinbarungen/ Vorverei1nbarungen Mit diesem Vertrag wird eine etwaige Vorvereinbarung 4901650 vom 11.04.2018 abgelöst. Rechte und Pflich­ ten der Vertragsparteien bestimmen sich ab dem Zei�pun'kt se:ines Wirksamwerdens ausschließlich nach die- ....................:>.�'!!.Y.�r:\r.��'.................................. ..... ...:..... ,........... .., ....................... .......................................... ......... ............ .... . ....................... Die mit • gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai .2002 Ve;rt�agsnummer/Kennung Auftraggeber V,ertragsnummer/Kenmmg Auftragnehme:r; \/12810/3011005 datap □-- rt - . i!ir1.7. Dieser Vertr ag 'beginnt am 01 „04.2018 und gilt für unbestimmte Zeit. Er kann erstmals unt�r'Wahrung einer IFriist von 6 Monaten zum 31.12.2018 gekündigt werden. Danach kann er zum Ende eines Kalenderjahres unter Wahrung einer Frist von '6 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.