Rückzahlungsverpflichtung. Der Förderbeitrag wird in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens vergeben. Die Rückzah- lungsverpflichtung wird in der Auszahlungsvereinbarung (Entwicklung und Auswertung) oder im Darlehensvertrag (Herstellung) festgelegt. Der Anspruch der Stiftung bezieht sich auf alle Erträge der antragstellenden Produktionsfirma oder deren Rechtenachfolger aus dieser Produktion auf allen Auswertungsstufen im In- und Ausland, so- fern im Darlehensvertrag keine andere Regelung getroffen wurde. Vorabzugsberechtigt sind ausschliesslich die im genehmigten Finanzierungs- und Recoupment- plan deklarierten Eigenmittel und Investitionen. Eine Rückzahlungspflicht entsteht auch in den folgenden Fällen: a. Durch Verkauf oder Abtretung des Drehbuchs oder des Realisierungskonzepts an ein Medien- unternehmen oder an eine ausländische Produktionsfirma. Nach Abzug der Eigenmittel steht die Rückzahlungspflicht an die Filmstiftung im ersten Rang mit jeweils 50% der erzielten Ver- kaufserlöse. b. Bei einem Realisierungsformat, welches die formellen Voraussetzungen der Filmstiftung nicht erfüllt.
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Samples: Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung, Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung
Rückzahlungsverpflichtung. Der Förderbeitrag wird in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens vergeben. Die Rückzah- lungsverpflichtung Rückzahlungsverpflichtung wird in der Auszahlungsvereinbarung (Entwicklung und Auswertung) oder im Darlehensvertrag (Herstellung) festgelegt. Der Anspruch der Stiftung bezieht sich auf alle Erträge der antragstellenden Produktionsfirma oder deren Rechtenachfolger aus dieser Produktion auf allen Auswertungsstufen im In- und Ausland, so- fern sofern im Darlehensvertrag keine andere Regelung getroffen wurde. Vorabzugsberechtigt sind ausschliesslich die im genehmigten Finanzierungs- und Recoupment- plan Recoupmentplan deklarierten Eigenmittel und Investitionen. Eine Rückzahlungspflicht entsteht auch in den folgenden Fällen:
a. a) Durch Verkauf oder Abtretung des Drehbuchs oder des Realisierungskonzepts an ein Medien- unternehmen Medienunternehmen oder an eine ausländische Produktionsfirma. Nach Abzug der Eigenmittel steht die Rückzahlungspflicht an die Filmstiftung im ersten Rang mit jeweils 50% der erzielten Ver- kaufserlöseVerkaufserlöse.
b. b) Bei einem Realisierungsformat, welches die formellen Voraussetzungen der Filmstiftung nicht erfüllt.
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Samples: Reglement 3.1.0
Rückzahlungsverpflichtung. Der Förderbeitrag wird in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens vergeben. Die Rückzah- lungsverpflichtung wird in der Auszahlungsvereinbarung (Entwicklung und Auswertung) oder im Darlehensvertrag (Herstellung) festgelegt. Der Anspruch der Stiftung bezieht sich auf alle Erträge der antragstellenden Produktionsfirma oder deren Rechtenachfolger aus dieser Produktion auf allen Auswertungsstufen im In- und Ausland, so- fern im Darlehensvertrag keine andere Regelung getroffen wurde. Vorabzugsberechtigt sind ausschliesslich die im genehmigten Finanzierungs- und Recoupment- plan deklarierten Eigenmittel und Investitionen. Eine Rückzahlungspflicht entsteht auch in den folgenden Fällen:
a. Durch Verkauf oder Abtretung des Drehbuchs oder des Realisierungskonzepts an einen Ab- ruf- oder Fernsehdienst, ein Medien- unternehmen Medienunternehmen oder an eine ausländische Produktionsfirma. Nach Abzug der Eigenmittel steht die Rückzahlungspflicht an die Filmstiftung im ersten Rang mit jeweils 50% der erzielten Ver- kaufserlöseVerkaufserlöse.
b. Bei einem Realisierungsformat, welches die formellen Voraussetzungen der Filmstiftung nicht erfüllt.
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Samples: Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung