Salvatorische Klausel Musterklauseln

Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Xxxxx befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Xxxxx soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Salvatorische Klausel. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu erset- zen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
Salvatorische Klausel. Sollte ein Teil der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so werden die Bestimmungen in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächs­ ten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vereinbarungslücken.
Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Salvatorische Klausel. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB nach geltendem Recht ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die in vollem Umfang in Kraft und Wirkung bleiben, nicht. Etwaige solche unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen werden insoweit ausgelegt und abgeändert, dass sie wirksam, durchsetzbar und dem ursprünglichen Zweck entsprechend werden. Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Nutzern und dem Anbieter zum Vertragsgegenstand dar und gehen vor allen weiteren Mitteilungen zwischen den Parteien zum selben Vertragsgegenstand vor, einschließlich etwaiger älterer Vereinbarungen. Diese AGB werden soweit wie gesetzlich zulässig durchgesetzt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder als unwirksam erachtet werden, oder ungültig sein oder als ungültig erachtet werden, werden die Parteien ihr Bestes tun, um auf gütliche Weise eine Vereinbarung über gültige und durchsetzbare Bestimmungen zu erzielen und so die unwirksamen, ungültigen oder nicht durchsetzbaren Teile zu ersetzen. Andernfalls werden die unwirksamen, ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmungen durch die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ersetzt, sofern dies zulässig oder nach dem jeweils geltenden Recht vorgesehen ist. Unbeschadet des Vorstehenden führen die Nichtigkeit, Ungültigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB nicht zur Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung, es sei denn, es handelt sich um vertragswesentliche Bestimmungen oder um Bestimmungen von einer solchen Wichtigkeit, dass die Parteien den Vertrag nicht abgeschlossen hätten, wenn sie von der Ungültigkeit der Bestimmung gewusst hätten. Wenn die übrigen Bedingungen zu einer unzumutbaren Härte für eine der Parteien führen würde, hat die Nichtigkeit der einzelnen Bestimmung die Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.