Sanktionen/Auflagen und Exportkontrolle. 6.3.1 Die Vertragsparteien halten sich an die anwendbaren Gesetze und Vorschriften der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Xxxxx- reichs, Frankreichs, Deutschlands, Spaniens, Kanadas und des Lieferanten in Bezug auf nationale Exportkontroll-, Finanz-, Wirtschafts- oder Handelssanktionen und Em- bargos (die "Sanktions- und Ausfuhrbestimmungen") und erkennen an, dass eine Abweichung von diesen Sanktionen und Ausfuhrbestimmungen verboten ist.