Schadenersatz bei Tötung. 1 Art und Grösse des Ersatzes für den eingetretenen Schaden bestimmt der Richter, der hiebei sowohl die Umstände als die Grösse des Ver- schuldens zu würdigen hat.
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Samples: Obligation Law, Obligation Law, Obligation Law
Schadenersatz bei Tötung. 1 Art und Grösse des Ersatzes für den eingetretenen Schaden bestimmt der Richter, der hiebei sowohl die Umstände als die Grösse des Ver- schuldens zu würdigen hat.
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