Schlachtungen; Fleischbeschau. Schlachtungen (gewerbliche und Hausschlachtungen) sowie Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenbeschau werden in der bisherigen Weise durchgeführt. Neue private Schlacht- häuser dürfen nicht errichtet, bestehenden nur unter Berücksichtigung der dörflichen Struktur erweitert werden. Die Stadt Freiburg im Breisgau behält sich vor, für neue B- etriebe, die gewerbliche Schlachtungen vornehmen, den Schlachthofzwang im Stadtteil Freiburg-Ebnet einzuführen.
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Schlachtungen; Fleischbeschau. Schlachtungen (gewerbliche und Hausschlachtungen) sowie Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenbeschau werden in der bisherigen Weise durchgeführt. Neue private Schlacht- häuser dürfen nicht errichtet, bestehenden bestehende nur unter Berücksichtigung der dörflichen Struktur Struk- tur erweitert werden. Die Stadt Freiburg im Breisgau behält sich vor, für neue B- etriebeBetriebe, die gewerbliche Schlachtungen vornehmen, den Schlachthofzwang im Stadtteil Freiburg-Ebnet Freiburg- Opfingen einzuführen.
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Schlachtungen; Fleischbeschau. Schlachtungen (gewerbliche und Hausschlachtungen) sowie Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenbeschau werden in der bisherigen Weise durchgeführt. Neue private Schlacht- häuser Schlachthäuser dürfen nicht errichtet, bestehenden nur unter Berücksichtigung Be- rücksichtigung der dörflichen Struktur erweitert werden. Die Stadt Freiburg im Breisgau behält sich vor, für neue B- etriebeBetriebe, die gewerbliche Schlachtungen vornehmenvor- nehmen, den Schlachthofzwang im Stadtteil Freiburg-Ebnet Munzingen einzuführen.
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Schlachtungen; Fleischbeschau. Schlachtungen (gewerbliche und Hausschlachtungen) sowie Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenbeschau werden in der bisherigen Weise durchgeführt. Neue private Schlacht- häuser Schlachthäuser dürfen nicht errichtet, bestehenden bestehende nur unter Berücksichtigung Berück- sichtigung der dörflichen Struktur erweitert werden. Die Stadt Freiburg im Breisgau Breis- gau behält sich vor, für neue B- etriebeBetriebe, die gewerbliche Schlachtungen vornehmenvorneh- men, den Schlachthofzwang im Stadtteil Freiburg-Ebnet Tiengen einzuführen.
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Schlachtungen; Fleischbeschau. Schlachtungen (gewerbliche und Hausschlachtungen) sowie Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenbeschau werden in der bisherigen Weise durchgeführt. Neue private Schlacht- häuser Schlachthäuser dürfen nicht errichtet, bestehenden bestehende nur unter Berücksichtigung Berück- sichtigung der dörflichen Struktur erweitert werden. Die Stadt Freiburg im Breisgau Breis- gau behält sich vor, für neue B- etriebeBetriebe, die gewerbliche Schlachtungen vornehmenvorneh- men, den Schlachthofzwang im Stadtteil Freiburg-Ebnet Opfingen einzuführen.
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Schlachtungen; Fleischbeschau. Schlachtungen (gewerbliche und Hausschlachtungen) sowie Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenbeschau werden in der bisherigen Weise durchgeführt. Neue private Schlacht- häuser Schlachthäuser dürfen nicht errichtet, bestehenden nur unter Berücksichtigung Be- rücksichtigung der dörflichen Struktur erweitert werden. Die Stadt Freiburg im Breisgau behält sich vor, für neue B- etriebeBetriebe, die gewerbliche Schlachtungen vornehmenvor- nehmen, den Schlachthofzwang im Stadtteil Freiburg-Ebnet Hochdorf einzuführen.
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Schlachtungen; Fleischbeschau. Schlachtungen (gewerbliche und Hausschlachtungen) sowie Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenbeschau werden in der bisherigen Weise durchgeführt. Neue private Schlacht- häuser dürfen nicht errichtet, bestehenden nur unter Berücksichtigung der dörflichen Struktur bestehende nicht erweitert werden. Die Stadt Freiburg im Breisgau behält sich vor, für neue B- etriebeBetriebe, die gewerbliche Schlachtungen vornehmen, den Schlachthofzwang im Stadtteil Freiburg-Ebnet Lehen einzuführen.
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Schlachtungen; Fleischbeschau. Schlachtungen (gewerbliche und Hausschlachtungen) sowie Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenbeschau werden in der bisherigen Weise durchgeführt. Neue private Schlacht- häuser Schlachthäuser dürfen nicht errichtet, bestehenden bestehend nur unter Berücksichtigung Berück- sichtigung der dörflichen Struktur erweitert werden. Die Stadt Freiburg im Breisgau Breis- gau behält sich vor, für neue B- etriebeBetriebe, die gewerbliche Schlachtungen vornehmenvorneh- men, den Schlachthofzwang im Stadtteil Freiburg-Ebnet Kappel einzuführen.
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