Schlichtungsverfahren Musterklauseln

Schlichtungsverfahren. Die Parteien können vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung, die sie nicht untereinander bereinigen können, eine Schlichtungsstelle anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung ganz oder teilweise vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechsel- seitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Sachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
Schlichtungsverfahren. Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart: Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Dienstleis- tung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deut- schen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
Schlichtungsverfahren. 15.1 Der Kunde kann im Falle eines Streits darüber, ob MMKS dem Kunden gegenüber eine Verpflichtung erfüllt hat, die sich auf die Bedingungen oder die Ausführung der Verträge über die Bereitstellung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder -dienstes bezieht und mit den in § 47a Abs. 1, Ziffer 1 und 2 TKG aufgeführten Regelungen zusammenhängt, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur stellen. Der Antrag ist zu richten an: Bundesnetzagentur, Referat 216, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefax 030/22480518. Nähere Details zum Verfahrensablauf können der Internetseite der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur,de) entnommen werden. 15.2 Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) für online mit Verbrauchern abgeschlossene Verträge bereit. Diese Plattform ist im Internet unter xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ zu erreichen.
Schlichtungsverfahren. AOK, BKK und MEDIVERBUND („Partei“ bzw. „Parteien“) haben sich zur Schlichtung von Streitigkeiten, die sich zwischen ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gemäß § 140a SGB V oder über seine Gültigkeit ergeben, auf das wie folgt näher beschriebene Schlichtungsverfahren geeinigt:
Schlichtungsverfahren. Möchte der Kunde ein Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG einleiten, muss er hierzu einen Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx richten. Die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Nähere Infomationen zum Schlichtungsverfahren und weitere Möglichkeiten, ein solches Verfahren einzuleiten, finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/xxxxx.xxxx.
Schlichtungsverfahren. AFS Deutschland ist freiwillig bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbrau- cherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig wäre die „Allgemeine Verbraucherschlich- tungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.“, Xxxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxx, Internetadres- se: xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx.
Schlichtungsverfahren. Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart:
Schlichtungsverfahren. Mit der Beilegung von Auslegungsstreitigkeiten und Streitigkeiten über die Anwendung der Günstigkeits- klausel gemäß Abs 15 lit C hat sich vor Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges ein paritätisch aus je drei Vertretern der vertragschließenden Organisatio- nen zusammengesetzter Ausschuss zu befassen, des- sen Mitglieder tunlichst aus dem Kreis der an den Ver- handlungen über diesen Kollektivvertrag Beteiligten zu entnehmen sind.
Schlichtungsverfahren. 20.1 Der Kunde kann im Falle eines Streits darüber, ob MDCC dem Kun- den gegenüber eine Verpflichtung erfüllt hat, die sich auf die Bedin- gungen oder die Ausführung der Verträge über die Bereitstellung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder -dienstes bezieht und mit den in § 47a Abs. 1, Ziffer 1 und 2 TKG aufgeführten Regelungen zusammenhängt, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsver- fahrens bei der Bundesnetzagentur stellen.
Schlichtungsverfahren. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können AG Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, Ansprüchen aus dem Universaldienst oder eine behauptete Verletzung des TKG 2021 sowie der auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen und Bescheide) der Regulierungsbehörde vorlegen. Die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde, die auch nach dem Alternative-Streitbeilegung- Gesetz (§ 205 TKG 2021 iVm § 4 Abs. 1 Z 2 AStG BGBl. I Nr. 105/2015 in der jeweils gültigen Fassung) tätig wird, wird versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Meinung zum herangetragenen Fall mitzuteilen. Die Net4You ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Der Antrag bei der Schlichtungsstelle muss seitens des AG innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt seiner Einbringung der Beschwerde bei der Net4You eingebracht werden. Nach dieser Frist ist nur noch eine gerichtliche Klärung möglich. Ein Rechnungseinspruch ist schriftlich innerhalb von drei Monaten ab Erhalt der Rechnung bei Net4You zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist die Net4You nicht mehr zur Beantwortung des Einspruchs verpflichtet. Das für diesen Antrag erforderliche Verfahrensformular und nähere Informationen über den Ablauf, die Voraussetzungen und etwaigen Kosten des Schlichtungsverfahrens finden Sie unter xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx.