Schuldverschreibungsbedingungen. Option 1: Festverzinsliche Schuldverschreibungen (1) Die von der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg (die „Emittentin“) begebenen Inhaber- Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A3MQY74) im Gesamtnennwert von EUR 50.000.000,-- sind eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte, nicht nachrangige Teilschuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 1.000,-- (die „Schuldverschreibungen“). (2) Die Schuldverschreibungen sind für ihre gesamte Laufzeit in einer Global-Inhaber-Schuldver- schreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG (die „Clearstream“) hinterlegt ist. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung einzelner Schuldverschreibungen oder Zinsscheine ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf Zahlung von Zinsen (§ 2) ist durch die Global-Inhaber- Schuldverschreibung mitverbrieft. (3) Den Inhabern der Schuldverschreibungen (einzeln oder zusammen „Schuldverschreibungs- gläubiger“) stehen Miteigentumsanteile an der Global-Inhaber-Schuldverschreibung zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der Clearstream übertragen werden können. (4) Im Effektengiroverkehr sind Schuldverschreibungen in Einheiten von einer Schuldverschreibung oder einem ganzzahligen Vielfachen davon übertragbar. (5) Die Währung der Emission lautet auf EUR. Jede Bezugnahme auf „EUR“ ist als Bezugnahme auf das in 19 Teilnehmerstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) geltende gesetzliche Zahlungsmittel „Euro“ zu verstehen. (1) Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennwerts beginnend mit dem 04.04.2022 (dem „Valutatag“) (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (§ 3) (ausschließlich) verzinst. Die Zinsen sind, vorbehaltlich § 3 Absatz (4), jährlich nachträglich jeweils am 04.04. (jeweils ein „Zinszahltag“) zahlbar und werden für den Zeitraum von einem Zinszahltag (einschließlich) bis zum jeweils unmittelbar folgenden Zinszahltag (ausschließlich), jeweils ungeachtet einer eventuellen Verschiebung der tatsächlichen Zinszahlung gemäß § 3 Absatz (4), erstmals jedoch beginnend vom Valutatag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahltag (ausschließlich) (jeweils eine „Zinsperiode“) berechnet. Die Berechnung des in Bezug auf die jeweilige Zinsperiode zu zahlenden Zinsbetrags erfolgt auf der Basis der tatsächlich abgelaufenen Kalendertage und der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage im Kalenderjahr, in das der betreffende Zinszahltag fällt, (actual/actual) nach der Regel Nr. 251 der International Capital Markets Association (ICMA). Der Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode entspricht: 1,00% per annum, bezogen auf den Nennwert (2) „Bankgeschäftstag“ im Sinne dieser Schuldverschreibungsbedingungen ist jeder Tag, an dem die Geschäftsbanken in Hamburg für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind und der ein Target-Geschäftstag ist. Ein „Target-Geschäftstag“ ist jeder Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem das TARGET2-System geöffnet ist und die Clearstream Zahlungen abwickelt.
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Schuldverschreibungsbedingungen. Option 1: Festverzinsliche Schuldverschreibungen
(1) Die von der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg (die „Emittentin“) begebenen Inhaber- Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A3MQY74DE000A30V5P5) im Gesamtnennwert von EUR 50.000.000,-- sind eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte, nicht nachrangige Teilschuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 1.000,-- (die „Schuldverschreibungen“).
(2) Die Schuldverschreibungen sind für ihre gesamte Laufzeit in einer Global-Inhaber-Schuldver- schreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG (die „Clearstream“) hinterlegt ist. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung einzelner Schuldverschreibungen oder Zinsscheine ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf Zahlung von Zinsen (§ 2) ist durch die Global-Inhaber- Schuldverschreibung mitverbrieft.
(3) Den Inhabern der Schuldverschreibungen (einzeln oder zusammen „Schuldverschreibungs- gläubiger“) stehen Miteigentumsanteile an der Global-Inhaber-Schuldverschreibung zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der Clearstream übertragen werden können.
(4) Im Effektengiroverkehr sind Schuldverschreibungen in Einheiten von einer Schuldverschreibung oder einem ganzzahligen Vielfachen davon übertragbar.
(5) Die Währung der Emission lautet auf EUR. Jede Bezugnahme auf „EUR“ ist als Bezugnahme auf das in 19 20 Teilnehmerstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) geltende gesetzliche Zahlungsmittel „Euro“ zu verstehen.
(1) Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennwerts beginnend mit dem 04.04.2022 18.01.2023 (dem „Valutatag“) (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (§ 3) (ausschließlich) verzinst. Die Zinsen sind, vorbehaltlich § 3 Absatz (4), jährlich nachträglich jeweils am 04.0418.01. (jeweils ein „Zinszahltag“) zahlbar und werden für den Zeitraum von einem Zinszahltag (einschließlich) bis zum jeweils unmittelbar folgenden Zinszahltag (ausschließlich), jeweils ungeachtet einer eventuellen Verschiebung der tatsächlichen Zinszahlung gemäß § 3 Absatz (4), erstmals jedoch beginnend vom Valutatag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahltag (ausschließlich) (jeweils eine „Zinsperiode“) berechnet. Die Berechnung des in Bezug auf die jeweilige Zinsperiode zu zahlenden Zinsbetrags erfolgt auf der Basis der tatsächlich abgelaufenen Kalendertage und der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage im Kalenderjahr, in das der betreffende Zinszahltag fällt, (actual/actual) nach der Regel Nr. 251 der International Capital Markets Association (ICMA). Der Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode entspricht: 1,003,25% per annum, bezogen auf den Nennwert
(2) „Bankgeschäftstag“ im Sinne dieser Schuldverschreibungsbedingungen ist jeder Tag, an dem die Geschäftsbanken in Hamburg für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind und der ein Target-Geschäftstag ist. Ein „Target-Geschäftstag“ ist jeder Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem das TARGET2-System geöffnet ist und die Clearstream Zahlungen abwickelt.
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Schuldverschreibungsbedingungen. Option 1: Festverzinsliche Schuldverschreibungen
(1) Die von der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg (die „Emittentin“) begebenen Inhaber- Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A3MQY74DE000A3MQZV6) im Gesamtnennwert von EUR 50.000.000,-- sind eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte, nicht nachrangige Teilschuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 1.000,-- (die „Schuldverschreibungen“).
(2) Die Schuldverschreibungen sind für ihre gesamte Laufzeit in einer Global-Inhaber-Schuldver- schreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG (die „Clearstream“) hinterlegt ist. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung einzelner Schuldverschreibungen oder Zinsscheine ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf Zahlung von Zinsen (§ 2) ist durch die Global-Inhaber- Schuldverschreibung mitverbrieft.
(3) Den Inhabern der Schuldverschreibungen (einzeln oder zusammen „Schuldverschreibungs- gläubiger“) stehen Miteigentumsanteile an der Global-Inhaber-Schuldverschreibung zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der Clearstream übertragen werden können.
(4) Im Effektengiroverkehr sind Schuldverschreibungen in Einheiten von einer Schuldverschreibung oder einem ganzzahligen Vielfachen davon übertragbar.
(5) Die Währung der Emission lautet auf EUR. Jede Bezugnahme auf „EUR“ ist als Bezugnahme auf das in 19 Teilnehmerstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) geltende gesetzliche Zahlungsmittel „Euro“ zu verstehen.
(1) Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennwerts beginnend mit dem 04.04.2022 09.05.2022 (dem „Valutatag“) (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (§ 3) (ausschließlich) verzinst. Die Zinsen sind, vorbehaltlich § 3 Absatz (4), jährlich nachträglich jeweils am 04.0409.05. (jeweils ein „Zinszahltag“) zahlbar und werden für den Zeitraum von einem Zinszahltag (einschließlich) bis zum jeweils unmittelbar folgenden Zinszahltag (ausschließlich), jeweils ungeachtet einer eventuellen Verschiebung der tatsächlichen Zinszahlung gemäß § 3 Absatz (4), erstmals jedoch beginnend vom Valutatag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahltag (ausschließlich) (jeweils eine „Zinsperiode“) berechnet. Die Berechnung des in Bezug auf die jeweilige Zinsperiode zu zahlenden Zinsbetrags erfolgt auf der Basis der tatsächlich abgelaufenen Kalendertage und der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage im Kalenderjahr, in das der betreffende Zinszahltag fällt, (actual/actual) nach der Regel Nr. 251 der International Capital Markets Association (ICMA). Der Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode entspricht: 1,00% per annum, bezogen auf den Nennwert
(2) „Bankgeschäftstag“ im Sinne dieser Schuldverschreibungsbedingungen ist jeder Tag, an dem die Geschäftsbanken in Hamburg für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind und der ein Target-Geschäftstag ist. Ein „Target-Geschäftstag“ ist jeder Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem das TARGET2-System geöffnet ist und die Clearstream Zahlungen abwickelt.
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Schuldverschreibungsbedingungen. Option 1: Festverzinsliche Schuldverschreibungen
(1) Die von der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg AG (die „Emittentin“) begebenen Inhaber- Teilschuldverschreibungen Inhaber-Teilschuldver- schreibungen (ISIN DE000A3MQY74DE000A2LQR18) im Gesamtnennwert von EUR 50.000.000,-- 50.000.000,00 sind eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte, nicht nachrangige Teilschuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 1.000,-- (die „Schuldverschreibungen“).
(2) Die Schuldverschreibungen sind für ihre gesamte Laufzeit in einer Global-Inhaber-Schuldver- schreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG (die „Clearstream“) hinterlegt ist. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung einzelner Schuldverschreibungen oder Zinsscheine ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf Zahlung von Zinsen (§ 2) ist durch die Global-Inhaber- Schuldverschreibung mitverbrieft.
(3) Den Inhabern der Schuldverschreibungen (einzeln oder zusammen „Schuldverschreibungs- gläubiger“) stehen Miteigentumsanteile an der Global-Inhaber-Schuldverschreibung zu, die nach dem Erwerb in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der Clearstream und, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Euroclear Bank S.A./N.V., Brüssel (die "Euroclear"), und der Clearstream Banking S.A. übertragen werden können.
(4) Im Effektengiroverkehr sind Schuldverschreibungen in Einheiten von einer Schuldverschreibung oder einem ganzzahligen Vielfachen davon übertragbar.
(5) Die Währung der Emission lautet auf Euro („EUR“). Jede Die Bezugnahme auf „EUR“ ist als Bezugnahme Bezug- nahme auf das in 19 Teilnehmerstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) geltende gesetzliche Zahlungsmittel „Euro“ zu verstehen.
(1) Jedem Schuldverschreibungsgläubiger steht nach Maßgabe dieser Schuldverschreibungsbe- dingungen ein Anspruch auf Abwicklung der Schuldverschreibungen durch Zahlung (Barausgleich) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sowie auf Zinszahlungen gemäß § 3 zu.
(2) Der Auszahlungsbetrag je Schuldverschreibung entspricht, vorbehaltlich einer Kündigung durch die Emittentin gemäß § 12 (5) dem Nennwert (§ 1 Absatz (1)).
(1) Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennwerts beginnend mit ab dem 04.04.2022 26.06.2019 (dem der „Valutatag“ oder der „Beginn des Zinslaufs“) (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (§ 3) 4 Absatz (ausschließlich1)) verzinst. Die Zinsen sindsind jährlich nachträglich, vorbehaltlich § 3 Absatz (4)am 26.06.2020, jährlich nachträglich jeweils am 04.04. (jeweils ein „ZinszahltagZinszahltag (t)“) zahlbar und zu zahlen. Fällt ein Zinszahltag auf einen Tag, der kein Bankgeschäftstag ist, so wird der Zinszahltag auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag verschoben. Der Schuldverschreibungsgläubiger ist nicht berechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund einer solchen Zahlungsverzögerung zu verlangen. Zinsen werden für den Zeitraum von einem Zinszahltag (einschließlich) bis zum jeweils unmittelbar folgenden Zinszahltag (ausschließlich), jeweils ungeachtet einer eventuellen Verschiebung der tatsächlichen Zinszahlung gemäß § 3 Absatz (4), erstmals jedoch beginnend vom Valutatag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahltag (ausschließlich) (die Zinsperiode (1)), (jeweils eine „ZinsperiodeZinsperiode (t)“) berechnet. Die Berechnung des in Bezug auf die jeweilige der Anzahl der Tage der Zinsperiode zu zahlenden Zinsbetrags erfolgt auf der Basis der tatsächlich abgelaufenen Kalendertage und der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage im Kalenderjahr, in das der betreffende Zinszahltag fällt, (actual/actual) (nach der Regel Nr. 251 der International Capital Markets Association (ICMA)). Der Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode entspricht: 1,00entspricht 2,00% per annum, bezogen auf den Nennwert.
(2) „Bankgeschäftstag“ im Sinne dieser Schuldverschreibungsbedingungen ist - vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung - jeder Tag, an dem die Geschäftsbanken in Hamburg für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind und der ein Target-Geschäftstag istsind. Ein Im Zusammenhang mit Zahlungsvorgängen gemäß § 4 ist „Target-GeschäftstagBankgeschäftstag“ ist jeder Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem das TARGET2-System geöffnet ist und die Clearstream Zahlungen abwickelt. „TARGET2-System“ bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer- Zahlungssystem.
(1) Die Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich einer Kündigung durch die Emittentin gemäß § 12 (5), spätestens am 26.06.2020 (der „Fälligkeitstag“) gemäß § 2 zurückgezahlt.
(2) Fällt der Fälligkeitstag auf einen Tag, der kein Bankgeschäftstag (§ 3 Absatz (2)) ist, so wird der Fälligkeitstag auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag verschoben. Der Schuldverschreibungsgläubiger ist nicht berechtigt, Zinsen oder sonstige Leistungen aufgrund einer solchen Zahlungsverzögerung zu verlangen.
(3) Der Auszahlungs- oder Kündigungsbetrag sowie jede Zinszahlung ist in EUR zu leisten und wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
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