Schulungsunterlagen Musterklauseln

Schulungsunterlagen. Art und Umfang der Schulungsunterlagen ergeben sich ergänzend zu Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs- AGB aus Anlage Nr. .
Schulungsunterlagen. Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: Lfd. Nr. Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 5.1 eintragen) Schulungsunterlage EXP1 Menge 1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften Von Ziffer 2.4.2. und/oder Ziffer 2.4.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB abweichende oder zusätzliche Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen sind in Anlage Nr. vereinbart.
Schulungsunterlagen. Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: Lfd. Nr. Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen) Schulungsunterlage EXP1 Menge 1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt   Exportkontrollvorschriften Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.  , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schulungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB eingeräumt. Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weitergehende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.   wird statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.   wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.   wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. .
Schulungsunterlagen. Abweichend von Ziffer 2.11.2 EVB-IT Service-AGB ergeben sich die Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen aus Anlage Nr. .
Schulungsunterlagen. 3.1 Unter Vorbehalt von Absatz 10 (Geistige Eigentumsrechte), 5 (Lizenzerteilung) und 8 (Datensicherheit) des Rahmenvertrages in Bezug auf alle Teilnehmerlisten, die der Anbieter dem Kontoinhaber in Bezug auf Schulungskurse («Teilnehmerliste») zur Verfügung stellen kann: (a) darf der Kontoinhaber solche Teilnehmerlisten nicht kopieren oder solche Teilnehmerlisten für andere als die erlaubten Zwecke verwenden; (b) darf der Kontoinhaber die in solchen Teilnehmerlisten enthaltenen Daten nicht in ein Computersystem eingeben; und (c) erkennt der Kontoinhaber an, dass der Anbieter möglicherweise nicht die Zustimmung der Teilnehmer zur Weitergabe von Teilnehmerangaben an den Kontoinhaber zu Marketingzwecken hat, so dass der Kontoinhaber diese Teilnehmerangaben weder für diesen noch für einen anderen Zweck (ausser für den zulässigen Zweck, der gegebenenfalls im Bestellformular angegeben ist) verwenden oder speichern darf. 3.2 Unter Vorbehalt von Absatz 10 (Geistige Eigentumsrechte), 5 (Lizenzerteilung) und 8 (Datensicherheit) des Rahmenvertrages in Bezug auf Bücher und alle anderen Unterlagen, die vom Anbieter in Verbindung mit den Schulungsleistungen («Dokumentation von Schulungsleistungen») geliefert werden, dürfen solche Schulungsleistungsunterlagen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers dieser Schulungsleistungsunterlagen für keinen Zweck kopiert werden.
Schulungsunterlagen. Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: 1 1 Administratorenhandbuch EU 2 2 Anwenderhandbuch EU
Schulungsunterlagen. Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützte Werke von Rocket bzw. dem ursprünglichen Anbieters der Inhalte. Soweit nicht in einer SOW etwas anderes bestimmt ist, sind die Schulungsunterlagen nur für die Nutzung durch den Kursteilnehmer bestimmt und dürfen ohne die schriftliche Erlaubnis von Rocket nicht vervielfältigt und auch nicht weitergegeben oder abgeändert werden.
Schulungsunterlagen. Alle Schulungsunterlagen und Systeme, die der Lieferant als Teil der Schulungsservices zur Verfügung stellt, werden nach bestem Gewissen einschließlich und ohne Einschränkung hinsichtlich der Qualität, Zuverlässigkeit, Aktualität, Nützlichkeit, Angemessenheit und Genauigkeit ohne jegliche vertragliche, stillschweigende, gesetzliche oder anderweitige Gewährleistung bereitgestellt.
Schulungsunterlagen. Sämtliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte sowie das Copyright bezüglich der jeweiligen Schulungsunterlagen verbleiben bei dem Auftragnehmer. Diese Unterlagen sowie Teile davon dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung des Auftragnehmers vervielfältigt und / oder an Dritte weitergegeben werden. Die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung verpflichtet zum Schadensersatz.
Schulungsunterlagen. (entfällt)