Schulungsunterlagen Musterklauseln

Schulungsunterlagen. Art und Umfang der Schulungsunterlagen ergeben sich ergänzend zu Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs- AGB aus Anlage Nr. .
Schulungsunterlagen. Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: Lfd. Nr. Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 5.1 eintragen) Schulungsunterlage EXP1 Menge 1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften Von Ziffer 2.4.2. und/oder Ziffer 2.4.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB abweichende oder zusätzliche Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen sind in Anlage Nr. vereinbart.
Schulungsunterlagen. Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: Lfd. Nr. Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen) Schulungsunterlage EXP1 Menge 1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt   Exportkontrollvorschriften Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.  , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schulungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB eingeräumt. Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weitergehende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.   wird statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.   wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.   wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. .
Schulungsunterlagen. 3.1 Unter Vorbehalt von Absatz 10 (Geistige Eigentumsrechte), 5 (Lizenzerteilung) und 8 (Datensicherheit) des Rahmenvertrages in Bezug auf alle Teilnehmerlisten, die der Anbieter dem Kontoinhaber in Bezug auf Schulungskurse («Teilnehmerliste») zur Verfügung stellen kann:
Schulungsunterlagen. Abweichend von Ziffer 2.11.2 EVB-IT Service-AGB ergeben sich die Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen aus Anlage Nr. .
Schulungsunterlagen. (1) Ausgehändigte Schulungsunterlagen sowie Inhalte von Onlineschulungen unterliegen dem Urheberrecht und sind nur für den persönlichen Gebrauch durch den Teilnehmer bestimmt. Jede weitere Nutzung oder Verwertung, auch auszugsweise, ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der GBW GmbH gestattet.
Schulungsunterlagen. (entfällt)
Schulungsunterlagen. Alle Schulungsunterlagen und Systeme, die der Lieferant als Teil der Schulungsservices zur Verfügung stellt, werden nach bestem Gewissen einschließlich und ohne Einschränkung hinsichtlich der Qualität, Zuverlässigkeit, Aktualität, Nützlichkeit, Angemessenheit und Genauigkeit ohne jegliche vertragliche, stillschweigende, gesetzliche oder anderweitige Gewährleistung bereitgestellt.
Schulungsunterlagen. Art und Umfang der Schulungsunterlagen ergeben sich ergänzend zu Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs- AGB aus Xxxxxx Xx. 0x und. Rücksprache mit Auftraggeber, bei Bedarf
Schulungsunterlagen. Die Kosten für die Schulungsunterlagen, die den Teilnehmern/- innen zur Verfügung gestellten werden, sind, sofern nicht anders bekannt gegeben wird, grundsätzlich im Teilnahmebeitrag inkludiert. Ein gesonderter Kauf von Schulungsunterlagen ist nicht möglich. SEQIS behält sämtliche Verwertungsrechte gemäß UrhG an den Schulungsunterlagen.