Schutzmaßnahmen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Umsetzung der im Rahmen der ordnungsgemäßen Durchführung der Auftragsarbeiten erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Er trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten, die den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung, insbesondere Art. 32 DSGVO, genügen. Hierzu wird der Auftragnehmer ● die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen; ● die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen beim physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen, sicherstellen; ● die in Anhang 3abgebildeten Maßnahmen treffen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Schutzmaßnahmen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Umsetzung der im Rahmen der ordnungsgemäßen Durchführung der Auftragsarbeiten erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Er trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten, die den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung, insbesondere Art. 32 DSGVO, genügen. Hierzu wird der Auftragnehmer ● • die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen; ● , • die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen beim bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen, sicherstellen; ● sicherstellen sowie • die in Anhang 3abgebildeten 3 abgebildeten Maßnahmen treffen. Anhang 3 ist Bestandteil dieses Vertrages.
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Samples: Data Privacy & Security
Schutzmaßnahmen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Umsetzung der im Rahmen der ordnungsgemäßen Durchführung der Auftragsarbeiten erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Er trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten, die den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung, insbesondere Art. 32 DSGVO, genügen. Hierzu wird der Auftragnehmer ● Auftragnehmer
1. die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen; ● ;
2. die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen beim physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen, sicherstellen; ● ;
3. die in Anhang 3abgebildeten Maßnahmen treffen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag