Schutzrechte, Lizenzen Musterklauseln

Schutzrechte, Lizenzen. 12.1 Alle Spezifikationen, Pläne, Zeichnungen, Verfahrensinformationen, Muster oder Konstruktionsunterlagen bzw. Datenträger und Dateien, die wir dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag überlassen, bleiben unser Eigentum und alle daraus abgeleiteten oder auf andere Weise dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag mitgeteilten Informationen unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben oder vom Auftragnehmer außer für den Zweck der Ausführung des Vertrages genutzt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Geschäft nicht oder nicht vollständig ausgeführt oder der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird. Wir können jederzeit verlangen, dass diese in unserem Eigentum stehenden Gegenstände herausgegeben werden, ohne dass der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann.
Schutzrechte, Lizenzen. 11.1 Der Lieferant gewährleistet, dass die Lieferung frei von Schutzrechten Dritter ist, die dem bestim­ mungsgemäßen Gebrauch der Lieferung durch ProMinent zuwiderlaufen und dass keine weiteren Lizenzen, Genehmigungen, Zustimmungen oder Zahlungen im Zusammenhang mit solchen Schutzrechten Dritter erforderlich sind, damit ProMinent die vertragsgegenständliche Lieferung vertragsgemäß nutzen kann.
Schutzrechte, Lizenzen. Von uns gelieferte Artikel, Motive, Zusammenstellungen usw. sind urheberrechtlich oder geschmacksmusterrechtlich geschützt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware weiter zu veräußern. Es ist ihm verboten, solche Artikel, Motive oder Gestaltungen zu kopieren oder in irgendeiner Form zu vervielfältigen. Verstößt der Kunde gegen dieses Verbot, so ist – wenn er kein Verbraucher ist – eine von uns nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei wir uns gleichzeitig vorbehalten, die Geschäftsbeziehung abzubrechen und weitere Ansprüche, insbesondere solche auf Auskunftserteilung und Schadensersatz, geltend zu machen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Darstellungen individuell angefertigter Betonstifte von ad-media zu Werbezwecken in Printmedien oder im Internet genutzt werden können.
Schutzrechte, Lizenzen. 12.1 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind wir le- diglich verpflichtet, die Lieferung im vertraglich vereinbarten Erstlieferland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urhe- berrechten Dritter zu erbringen.
Schutzrechte, Lizenzen. 12.1 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind wir lediglich verpflichtet, die Lieferung im vertraglich vereinbar- ten Erstlieferland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.