Common use of Selbstablesung durch den Kunden/Datenübermittlung Clause in Contracts

Selbstablesung durch den Kunden/Datenübermittlung. Ausfertigung Stadtwerke Balingen 3.1 Die Zählerstände werden ohne erneute Aufforderung vom Kunden kostenlos abgelesen und an den Lieferanten übermittelt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. 3.2 Als Übermittlungsweg für die Übermittlung der abgelesenen Zählerstände gilt: E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx) Online-Portal (xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx) Telefon-Nummer: 07433/0000-000 Telefax-Nummer: 07433/9989-577 per Ablesekarte an folgende Anschrift: Stadtwerke Balingen, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx 3.3 Bei monatlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am letzten Tag des Monats ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalen- dertagen an den Lieferanten. 3.4 Bei vierteljährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand jeweils am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalendertagen an den Lieferanten. 3.5 Bei halbjährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am 30.06. und am 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand Stadtwerke Balingen Kontakt Registergericht Wasserwiesen 37 Telefon: (00000) 0000-000 Amtsgericht Stuttgart 00000 Xxxxxxxx Telefax: (00000) 0000-000 HRA 410864 Ein Eigenbetrieb Internet: xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx Ust.-IdNr.: XX 000000000 xxx Xxxxx Xxxxxxxx E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx Steuer-Nr.: 53096/00401 Bankverbindung Sparkasse Zollernalb Balingen BIC XXXXXXX0XXX IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 Volksbank Balingen BIC XXXXXXX0XXX IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 Gläubiger-ID. DE55ZZZ00000111111 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 12:00-13:00 u. 16:00-18:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr 3.6 Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 nicht oder verspätet an den Lieferanten, ist dieser berechtigt, den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichti- gung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen, oder die Ablesung für diesen Fall selbst durchzuführen oder durch den Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister durchführen zu lassen. 3.7 Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 wiederholt nicht und/oder wiederholt verspätet an den Lieferanten, ist der Lieferant berech- tigt, zukünftig keine Ablesung durch den Kunden mehr zuzulassen. Der Lieferant wird die Ablesung dann selbst durchführen oder durch den Mess- stellenbetreiber bzw. Messdienstleister durchführen lassen. Hierfür zahlt der Kunde Entgelte gem. Ziff. 4 b. Der Lieferant ist zusätzlich berechtigt, in diesen Fällen Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen und/oder diese Vereinbarung außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat die fehlende oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten. 3.8 Übermittelt der Kunde einen falschen Zählerstand, wird der Lieferant den zu wenig in Rechnung gestellten Betrag nachfordern oder den zuviel berechneten Betrag erstatten. In diesen Fällen ist der Lieferant berechtigt, den Verbrauch entsprechend Ziff. 3.6 zu schätzen. Im Übrigen gilt Ziff.

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Samples: Abrechnungsvereinbarung

Selbstablesung durch den Kunden/Datenübermittlung. Ausfertigung Stadtwerke Balingen 3.1 Die Zählerstände werden ohne erneute Aufforderung vom Kunden kostenlos abgelesen und an den Lieferanten übermittelt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. 3.2 Als Übermittlungsweg für die Übermittlung der abgelesenen Zählerstände gilt: E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx) Online-Portal (xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx) Telefon-Nummer: 07433/0000-000 Telefax-Nummer: 07433/9989-577 per Ablesekarte an folgende Anschrift: Stadtwerke Balingen, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx 3.3 Bei monatlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am letzten Tag des Monats ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalen- dertagen an den Lieferanten. 3.4 Bei vierteljährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand jeweils am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalendertagen an den Lieferanten. 3.5 Bei halbjährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am 30.06. und am 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand Stadtwerke Balingen Kontakt Registergericht Wasserwiesen 37 Telefon: (00000) 0000-000 Amtsgericht Stuttgart 00000 Xxxxxxxx Telefax: (00000) 0000-000 HRA 410864 Ein Eigenbetrieb Internet: xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx Ust.-IdNr.: XX 000000000 xxx Xxxxx Xxxxxxxx E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx Steuer-Nr.: 53096/00401 Bankverbindung Sparkasse Zollernalb Balingen BIC XXXXXXX0XXX IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 Volksbank Balingen BIC XXXXXXX0XXX IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 Gläubiger-ID. ID DE55ZZZ00000111111 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 12:00-13:00 u. 16:00-18:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr 3.6 Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 nicht oder verspätet an den Lieferanten, ist dieser berechtigt, den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichti- gung Berücksich- tigung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen, oder die Ablesung für diesen Fall selbst durchzuführen oder durch den Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister durchführen zu lassen. 3.7 Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 wiederholt nicht und/oder wiederholt verspätet an den Lieferanten, ist der Lieferant berech- tigt, zukünftig keine Ablesung durch den Kunden mehr zuzulassen. Der Lieferant wird die Ablesung dann selbst durchführen oder durch den Mess- stellenbetreiber bzw. Messdienstleister durchführen lassen. Hierfür zahlt der Kunde Entgelte gem. Ziff. 4 b. Der Lieferant ist zusätzlich berechtigt, in diesen Fällen Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen und/oder diese Vereinbarung außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat die fehlende oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten. 3.8 Übermittelt der Kunde einen falschen Zählerstand, wird der Lieferant den zu wenig in Rechnung gestellten Betrag nachfordern oder den zuviel berechneten Betrag erstatten. In diesen Fällen ist der Lieferant berechtigt, den Verbrauch entsprechend Ziff. 3.6 zu schätzen. Im Übrigen gilt Ziff.

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Samples: Vereinbarung Über Den Abrechnungszeitraum

Selbstablesung durch den Kunden/Datenübermittlung. Ausfertigung Stadtwerke Balingen 3.1 Die Zählerstände werden ohne erneute Aufforderung vom Kunden kostenlos abgelesen und an den Lieferanten übermittelt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. 3.2 Als Übermittlungsweg für die Übermittlung der abgelesenen Zählerstände gilt: E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx) Online-Portal (xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx) Telefon-Nummer: 07433/0000-000 Telefax-Nummer: 07433/9989-577 per Ablesekarte an folgende Anschrift: Stadtwerke Balingen, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx 3.3 Bei monatlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am letzten Tag des Monats ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalen- dertagen an den Lieferanten. 3.4 Bei vierteljährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand jeweils am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalendertagen an den Lieferanten. 3.5 Bei halbjährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am 30.06. und am 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand Stadtwerke Balingen Kontakt Registergericht Wasserwiesen 37 Telefon: (00000) 0000-000 Amtsgericht Stuttgart 00000 Xxxxxxxx Telefax: (00000) 0000-000 HRA 410864 Ein Eigenbetrieb Internet: xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx Ust.-IdNr.: XX 000000000 xxx Xxxxx Xxxxxxxx E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx Steuer-Nr.: 53096/00401 Bankverbindung Sparkasse Zollernalb Balingen BIC XXXXXXX0XXX IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 Volksbank Balingen BIC XXXXXXX0XXX IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 Gläubiger-ID. DE55ZZZ00000111111 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 12:00-13:00 u. 16:00-18:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr 3.6 Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 nicht oder verspätet an den Lieferanten, ist dieser berechtigt, den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichti- gung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen, oder die Ablesung für diesen Fall selbst durchzuführen oder durch den Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister durchführen zu lassen. 3.7 Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 wiederholt nicht und/oder wiederholt verspätet an den Lieferanten, ist der Lieferant berech- tigt, zukünftig keine Ablesung durch den Kunden mehr zuzulassen. Der Lieferant wird die Ablesung dann selbst durchführen oder durch den Mess- stellenbetreiber bzw. Messdienstleister durchführen lassen. Hierfür zahlt der Kunde Entgelte gem. Ziff. 4 b. Der Lieferant ist zusätzlich berechtigt, in diesen Fällen Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen und/oder diese Vereinbarung außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat die fehlende oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten. 3.8 Übermittelt der Kunde einen falschen Zählerstand, wird der Lieferant den zu wenig in Rechnung gestellten Betrag nachfordern oder den zuviel berechneten Betrag erstatten. In diesen Fällen ist der Lieferant berechtigt, den Verbrauch entsprechend Ziff. 3.6 zu schätzen. Im Übrigen gilt Ziff.

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Samples: Abrechnungsvereinbarung

Selbstablesung durch den Kunden/Datenübermittlung. Ausfertigung Stadtwerke Balingen 3.1 Die Zählerstände werden ohne erneute Aufforderung vom Kunden kostenlos abgelesen und an den Lieferanten übermittelt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. 3.2 Als Übermittlungsweg für die Übermittlung der abgelesenen Zählerstände gilt: E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx) Online-Portal (xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx) Telefon-Nummer: 07433/0000-000 Telefax-Nummer: 07433/9989-577 per Ablesekarte an folgende Anschrift: Stadtwerke Balingen, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx 3.3 Bei monatlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am letzten Tag des Monats ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalen- dertagen an den Lieferanten. 3.4 Bei vierteljährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand jeweils am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalendertagen an den Lieferanten. 3.5 Bei halbjährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am 30.06. und am 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand Stadtwerke Balingen Kontakt Registergericht Wasserwiesen 37 Telefon: (00000) 0000-000 Amtsgericht Stuttgart 00000 Xxxxxxxx Telefax: (00000) 0000-000 HRA 410864 Ein Eigenbetrieb Internet: xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx Ust.-IdNr.: XX 000000000 xxx Xxxxx Xxxxxxxx E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx Steuer-Nr.: 53096/00401 Bankverbindung Sparkasse Zollernalb Balingen BIC XXXXXXX0XXX IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 Volksbank Balingen BIC XXXXXXX0XXX IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 Gläubiger-ID. ID DE55ZZZ00000111111 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 12:00-13:00 u. 16:00-18:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr 3.6 Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 nicht oder verspätet an den Lieferanten, ist dieser berechtigt, den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichti- gung Berücksich- tigung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen, oder die Ablesung für diesen Fall selbst durchzuführen oder durch den Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister durchführen zu lassen. 3.7 Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 wiederholt nicht und/oder wiederholt verspätet an den Lieferanten, ist der Lieferant berech- tigt, zukünftig keine Ablesung durch den Kunden mehr zuzulassen. Der Lieferant wird die Ablesung dann selbst durchführen oder durch den Mess- stellenbetreiber bzw. Messdienstleister durchführen lassen. Hierfür zahlt der Kunde Entgelte gem. Ziff. 4 b. Der Lieferant ist zusätzlich berechtigt, in diesen Fällen Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen und/oder diese Vereinbarung außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat die fehlende oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten. 3.8 Übermittelt der Kunde einen falschen Zählerstand, wird der Lieferant den zu wenig in Rechnung gestellten Betrag nachfordern oder den zuviel berechneten be- rechneten Betrag erstatten. In diesen Fällen ist der Lieferant berechtigt, den Verbrauch entsprechend Ziff. 3.6 zu schätzen. Im Übrigen gilt Ziff. 3.8 dieser Zusatzvereinbarung entsprechend.

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Samples: Vereinbarung Über Den Abrechnungszeitraum