Semesterkarte. Bei der Semesterkarte handelt es sich um eine Fahrtberechti- gung für Studierende, die an einer Hochschule oder Fachhoch- schule im Gebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig immatrikuliert sind und deren “Allgemeiner Studentischer Aus- schuss (AStA)“ eine Beförderungsvereinbarung mit einem Ver- bundverkehrsunternehmen geschlossen hat. Dieser Fahrschein berechtigt innerhalb des aufgedruckten Gül- tigkeitszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Netz des Verkehrsverbundes Region Braunschweig in allen Bussen, Stadtbahnen und Zügen des Nahverkehrs. Erforderliche Zuschläge sind nach den geltenden Tarifbestim- mungen zu zahlen. Die Benutzung der InterCity-Xxxx und des Bürgerbusses Oberharz ist nicht gestattet. Die Semesterkarte berechtigt in den Zügen des Nahverkehrs nur zur Benutzung der
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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen
Semesterkarte. Bei der Semesterkarte handelt es sich um eine Fahrtberechti- gung für Studierende, die an einer Hochschule oder Fachhoch- schule im Gebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig immatrikuliert sind und deren “Allgemeiner Studentischer Aus- schuss (AStA)“ eine Beförderungsvereinbarung mit einem dem Ver- bundverkehrsunternehmen kehrsverbund Region Braunschweig geschlossen hat. Dieser Fahrschein berechtigt innerhalb des aufgedruckten Gül- tigkeitszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Netz des Verkehrsverbundes Region Braunschweig in allen Bussen, Stadtbahnen und Zügen des Nahverkehrs. Erforderliche Zuschläge sind nach den geltenden Tarifbestim- mungen zu zahlen. Die Benutzung der InterCity-Xxxx und des Bürgerbusses Oberharz ist nicht gestattet. Die Semesterkarte berechtigt in den Zügen des Nahverkehrs nur zur Benutzung der
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Samples: Tarifbestimmungen
Semesterkarte. Bei der Semesterkarte handelt es sich um eine Fahrtberechti- gung für Studierende, die an einer Hochschule oder Fachhoch- schule im Gebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig immatrikuliert sind und deren “Allgemeiner Studentischer Aus- schuss (AStA)“ eine Beförderungsvereinbarung mit einem dem Ver- bundverkehrsunternehmen kehrverbund Region Braunschweig geschlossen hat. Dieser Fahrschein berechtigt innerhalb des aufgedruckten Gül- tigkeitszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Netz des Verkehrsverbundes Region Braunschweig in allen Bussen, Stadtbahnen und Zügen des Nahverkehrs. Erforderliche Zuschläge sind nach den geltenden Tarifbestim- mungen zu zahlen. Die Benutzung der InterCity-Xxxx und des Bürgerbusses Oberharz ist nicht gestattet. Die Semesterkarte berechtigt in den Zügen des Nahverkehrs nur zur Benutzung der
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