Service-Gebühren Musterklauseln

Service-Gebühren. Der Kunde ist für die Zahlung der im Handelsvertrag festgelegten Gebühren verantwortlich. Sofern im Handelsvertrag nicht anders angegeben, basieren die Gebühren auf den erworbenen Diensten und nicht auf der tatsächlichen Nutzung. Die erworbenen Dienste können während der jeweiligen Subscription-Dauer nicht reduziert werden. Wenn für die erste Subscription-Dauer eine ermäßigte Subscription-Gebühr vereinbart wird, gilt danach der Listenpreis. Zusätzliche Dienste, die während der ersten Subscription-Dauer separat erworben werden, werden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil des Listenpreises.
Service-Gebühren. Die Service-Gebühren werden gemäß des jeweiligen Vertrags berechnet. 3.
Service-Gebühren. Bezahlung per Lastschrift kostenfrei Bearbeitungsgebühr bei Nichteinlösung wegen fehlen- der Deckung des Xxxxxx oder unbegründete Rückgabe einer Lastschrift nach Aufwand Bearbeitungsgebühr für Mahnungen nach Aufwand Bearbeitungsgebühr für Adressermittlungen nach Aufwand Buchung, Änderung, Stornierung per movA-Hotline per movA-App 1,50 Euro kostenfrei Nicht ordnungsgemäße Rückgabe von Fahrzeugen 50,00 Euro Haftung des Kunden je Schadenfall 1.200 Euro Überlassung von Fahrzeugen an Nichtberechtigte 250,00 Euro Stornierung der Buchung bis 24 Stunden vor Beginn kostenlos weniger als 24 Stunden vor Buchungsbeginn 50 % des Zeitpreises Rückgabe nach Ablauf des Buchungszeitraums 40,00 Euro zuzüglichem doppeltem Zeitpreis Technikereinsatz oder notwendige Sonderreinigung, wenn vom Kunden verschuldet pro Stunde 50,00 Euro Auto in der Toleranzzone abgestellt 3,00 Euro Auto nicht vertragsgemäß zurückgegeben (z.B. Fenster offen, nicht abgeschlossen, Stellplatzabsperrung, Fahr- zeug außerhalb von Park- und Toleranzzone abge- stellt, ggfs. zuzüglich Technikereinsatz und Schadens- ersatz 50,00 Euro Schadenskontrolle bei Fahrtantritt unterlassen, Auto an Nichtberechtigte überlassen, Fahren ohne Führer- schein 250,00 Euro Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten 10,00 Euro Nichteinhaltung der Tankregel 5,00 Euro Entwendung oder Verlust des Fahrrads, sofern das Fahrrad nicht innerhalb von 14 Tagen aufgefunden wird und in den Besitz der ASEAG gelangt 1.500 Euro Tagesausfallpauschale bei a) bewusster Überschreitung der Höchstnutzungs- dauer b) unsachgemäßer Rückgabe ohne positive Bestä- tigung der Rückgabe durch die Station und ohne Mitteilung an movA-Hotline durch den Kunden Entwendung oder Verlust, wenn das Fahrrad 35,00 Euro / Tag innerhalb von 14 Tagen ab Entwendung oder Ver- lust aufgefunden wird und in den Besitz der ASEAG gelangt. Vom Kunden verschuldeter, notwendiger Außenein- satz des Kundenservice und Technikdiensts, insbeson- dere bei Entwendung oder Beschädigungen des Fahr- rads, unsachgemäßer Rückgabe des Fahrrads etc. 40,00 Euro Vom Kunden verschuldeter, notwendiger Außenein- satz des Kundenservice und Technikdiensts von je- weils mehr als 30 Minuten, insbesondere bei Ent- wendung oder Beschädigungen des Fahrrads, un- sachgemäßer Rückgabe des Fahrrads etc. 80,00 Euro Überlassung von Fahrzeugen an Nichtberechtigte 250,00 Euro Transport einer weiteren Person oder weiterer Perso- nen 50,00 Euro Fahrten ohne Mietvertrag oder Weitergabe Zu- gangs- daten an andere Kunden 250...
Service-Gebühren. CONTINENTAL AUTOMOTIVE kann dem Auftragnehmer zusätzliche Dienstleistungsgebühren für die zusätzlichen Dienstleistungen gemäß Anhang B gewähren

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite. Diese soll erzielt werden durch die Anlage von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Schuldtiteln mit Anlagequalität und schuldtitelähnlichen Wertpapieren, die von staatlichen Emittenten oder staatsnahen Körperschaften mit Sitz in einem Schwellenmarkt und/oder Körperschaften (einschließlich Holdinggesellschaften solcher Kapitalgesellschaften), die ihren eingetragenen Sitz oder Hauptgeschäftssitz in einem Schwellenmarkt haben oder ihrer Geschäftstätigkeit hauptsächlich in einem Schwellenmarkt nachgehen, begeben werden. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Zu Anlagezwecken verwendete Derivate werden auf Devisentermingeschäfte beschränkt, um aktive Währungspositionen einzunehmen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken, hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Portfolio des Fonds vollständig oder teilweise gegen die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des JP Morgan EMBI Global Diversified Investment Grade Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Wenn die langfristigen Zinsen steigen, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität halten, die mit einem höheren Risiko als Wertpapiere mit Anlagequalität verbunden sind. • Der Fonds investiert in Schwellenmärkten, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher, was ein Risiko für den Wert Ihrer Anlage bedeutet. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.