Common use of Sicherheit von EDI-Nachrichten Clause in Contracts

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Netznutzungsvertrag Gas Kov Xiii Zwischen, netzinfo.swl-unser-stadtwerk.de, www.stadtwerke-hof.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), www.swrng.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- Ex-pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: sw-meerane.de, www.stadtwerke-erdgas-plauen.de, www.bdew.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 3.1. Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

Appears in 3 contracts

Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), www.enwg-veroeffentlichungen.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ Seite 3 von 4 verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 3.1. Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVerzö- gerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Experten- gruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten Doku- menten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend verbändeübergrei- fend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den Anlage 3 Kooperationsvereinbarung Gas, Stand 31.03.2022 Seite 1 von 3 EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.dvv-dessau.de, www.bayernwerk-netz.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen durchzu- führen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, VeränderungenVer- änderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung Projektfüh- rung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen- maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen Spezifikatio- nen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.nrm-netzdienste.de, www.nrm-netzdienste.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in Anlage 3 Kooperationsvereinbarung Gas, Stand 31.03.2022 Seite 1 von 3 den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.suec-netze.de, www.stadtwerke-fellbach.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVerzöger- ung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- Ex-pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: stadtwerke-torgau.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Experten- gruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.fraport.com

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.. EDI-Vereinbarung Lieferantenrahmenvertrag Gas, KoV XIII – Anlage 3

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Kov Xiii – Anlage

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy - „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützenzuschützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Exper- tengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten de Do- kumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie Die sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend ver- bändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmenent- nehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) KOV XIII, Stand 31.03.2022 Seite 1 von 4 verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.stadtwerke-kempen.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 3.1. Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Exper- tengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend ver- bändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmenent- nehmen.

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Samples: www.mainzer-netze.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVerzöge- rung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten fest- gelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy-Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen Spezi- fikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.bielefelder-netz.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen–maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI- @Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.freisinger-stadtwerke.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-EDI- Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der den EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.saalfelder-energienetze.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen - maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-EDI- Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten ab- gestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen-maß- nahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum ÜbertragungswegÜber- tragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend verbände- übergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVerzöge- rung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten festge- legten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen Spezi- fikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.stadtwerke-weinsberg.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhaltenaufrechtzuerhal- ten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung Projektfüh- rung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy-„ Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ EDI@Energy- m verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhaltenauf- rechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung Zer- störung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren Sicher- heitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelungen zum ÜbertragungswegÜbertragungs- weg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVerzö- gerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy-„Regel- ungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Netznutzungsvertrag Strom

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVerzöge- rung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten fest- gelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ Seite 3 von 4 verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen durchzu- führen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung Projekt- führung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen- maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.thueringer-energienetze.com

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhaltenauf- rechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren Sicher- heitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum ÜbertragungswegÜbertragungs- weg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.netze-odr.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhaltenaufrechtzu- erhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen- maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine FestlegungenFest- legungenSeite 3 von 4 verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.veolia.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.thueringer-energienetze.com

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-EDI- Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- Ex-pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten Dokumen- ten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum ÜbertragungswegÜbertragungs- weg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.stwbo-netz.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhaltenaufrechtzuer- halten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust Ver- lust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- Ex-pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend verbände- übergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVer- zögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Experten- gruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten Doku- menten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend verbändeübergrei- fend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 3.1. Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.stadtwerke-wf.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVerzöge- rung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten fest- gelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen Spe- zifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen gülti- gen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVerzöge- rung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- Ex-pertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend verbändeübergrei- fend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- Anlage 3 Kooperationsvereinbarung Gas, Stand 31.03.2022 Seite 1 von 3 pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.swrag.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 3.1. Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.stadtwerke-oberkirch.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 3.1. Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- >Regelungen zum Übertragungsweg< und >Allgemeine Festlegungen< verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhaltenaufrechtzuer- halten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy-"Regelungen zum Übertragungsweg" und "Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend " ver- bändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.stadtwerke-eichstaett.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.. EDI-Vereinbarung (BK6-20-160 vom 21.12.2020)

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Samples: www.ngn-mbh.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhaltenaufrecht- zuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen- maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine FestlegungenFestle- gungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmenent- nehmen.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend ver- bändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmenent- nehmen.

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Samples: www.stadtwerke-marburg.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen -Maßnahmen durchzufüh- ren und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, VeränderungenVerände- rungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen Rah- men der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen-Maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen gül- tigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-EDI- Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmenentneh- men.

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Samples: www.stwbo-netz.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 (1) Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhaltenauf- rechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung Zer- störung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten ab- gestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren Sicher- heitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils je- weils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen −maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten EDI−Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- Ex− pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen−maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, VeränderungenVeränderun- gen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- Ex-pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine FestlegungenFest- legungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.stadtwerke-werl.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy Anlage 3 Kooperationsvereinbarung Gas, Stand 31.03.2022 Seite 1 von 3 abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.swe-netz.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in Lieferantenrahmenvertrag Anlage 3 den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.yncoris.com

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 3.1. Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhaltenaufrecht- zuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen–maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- Ex-pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen-maß- nahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten erar- beiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Netznutzungsvertrag Gas Zur Ausspeisung Von Gas in Verteilernetzen Mit Netzpartizipationsmodell

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen- maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.halberstadtwerke.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen - maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-EDI- Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVerzö- gerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten erarbeite- ten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmenent- nehmen.

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Samples: www.fairnetzgmbh.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVerzöge- rung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelun- gen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten erarbei- teten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.swm-infrastruktur.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen durchzu- führen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, VeränderungenVer- änderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung Pro- jektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum ÜbertragungswegÜbertragungs- weg“ und „Allgemeine Festlegungen“ Seite 3 von 4 verbändeübergreifend erarbeiteten erar- beiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Daten Austausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVerzöge- rung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten fest- gelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmenent- nehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVerzöge- rung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend verbändeübergrei- fend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.regionetz.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 3.1. Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhaltenaufrechtzu- erhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- Ex-pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen-maß- nahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine FestlegungenFestlegun- gen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmenentneh- men.

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Samples: www.swm-infrastruktur.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVer-zöge- rung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Experten-gruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Doku-menten fest- gelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen Maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen-Maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, ,Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmenzuentnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVerzö- gerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Experten- gruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten Doku- menten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen derEDI@Energy- „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend Festlegungen“verbändeübergrei- fend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.stadtwerke-doebeln.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ EDI 04.22 verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-EDI- Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVerzögerungen, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy-„Regelung zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen „EDI@Energy-Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy-"Regelungen zum Übertragungsweg" und "Allgemeine Festlegungen" verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.stadtwerke-bernau.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen Maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy- „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 1. Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- Ex-pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: www.netze-suedwest.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen durchzu- führen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, VeränderungenVer- änderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- Ex-pertengruppe Edi@Energy EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung Projektfüh- rung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen-maß- nahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen–maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.. Muster

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Kov Xiii

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, VerzögerungVerzö- gerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Experten- gruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten Do- kumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.ver-

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Samples: www.swe.de

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Expertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren Sicherheitsver- fahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum ÜbertragungswegÜbertra- gungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ EDI@Energy-m verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 3.1. Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy Expertengruppe EDI@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen den EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ und „Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vertrag Zwischen

Sicherheit von EDI-Nachrichten. 3.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff, Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Es gelten die im Rahmen der Ex- pertengruppe Edi@Energy abgestimmten und von der Projektführung des BDEW in den Dokumenten festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. Sie sind der EDI@Energy-„Regelungen EDI@Energy-“Regelungen zum Übertragungsweg“ und Allgemeine Festlegungen“ verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)