Sicherungskopien. Dem Kunden obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien der mit den Service von 00000.xxx erfassten Daten anzufertigen. Verletzt der Kunde diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet 00000.xxx bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.
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